Prozess in Aurich Fünf Männer nach Überfall in Schlafzimmer verurteilt
Das Landgericht sieht einen gemeinschaftlichen und besonders schweren Raub sowie gefährliche Körperverletzung. Aber nicht alle Angeklagten müssen ins Gefängnis.
Aurich - Zu Jugendstrafen zwischen eineinhalb und drei Jahren und neun Monaten sind am Mittwoch vor dem Landgericht Aurich vier Männer wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die Strafen wurden in drei Fällen unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.
Ein zur Tatzeit 17-Jähriger muss allerdings ins Gefängnis. Er verbüßt bereits eine dreijährige Haftstrafe, die in das Urteil mit einbezogen wurde. Ein fünfter und einzig erwachsener Angeklagter muss wegen Beihilfe für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Er stand nach Überzeugung des Gerichts Schmiere, als die vier zur Tatzeit Jugendlichen beziehungsweise Heranwachsenden im Mai 2022 einen Mann nachts in seinem Bett überfielen. Auch er verbüßt bereits eine vorangegangene mehrjährige Haftstrafe, die einbezogen wurde.
Mit Fleischklopfer und Pistole bewaffnet
Der Überfallene lebte als Pfleger eines bettlägerigen und dementen Seniors in einem eigenen Bereich in dessen Haus in der Auricher Innenstadt. Die fünf Angeklagten hatten sich nach einem Tipp gemeinsam dorthin aufgemacht, ausgerüstet mit einem Fleischklopfer und einer Pistole. Mit einem Brecheisen hebelten sie ein Fenster auf und verschafften sich so Zugang zur Wohnung des Pflegers. Unter Schlägen und Drohungen hielten sie dem im Bett Liegenden die Waffe an den Kopf und bugsierten ihn ins Untergeschoss. Als er um Hilfe rief, flohen die Angeklagten mit 865 Euro.
Eine Nachbarin, durch die Schreie aufgeschreckt, traf den Überfallenen im Garten an. Er habe gehumpelt und sich vor Schmerzen gekrümmt, berichtete sie. Gegen seinen Willen rief sie die Polizei. Die tappte zunächst im Dunkeln. Erst als der heute 19-Jährige dem Druck nicht mehr Stand gehalten und sich auf der Polizeiwache gestellt hatte, waren die Ermittlungen ins Rollen gekommen. Vor Gericht gestand er, bei dem Überfall dabei gewesen zu sein, allerdings lediglich als Wache vor dem Haus. Demnach habe er vom Geschehen im Inneren erst im Nachhinein erfahren. Das Gericht schenkte ihm jedoch keinen Glauben, sondern folgte den Angaben eines 23-jährigen, ebenfalls geständigen Mitangeklagten, der die Teilnahme des 19-Jährigen an dem Überfall bestätigte. Ein weiterer 23-jähriger sowie ein weiterer 19-jähriger Angeklagter hingegen bestritten jegliche Tatbeteiligung.
Die Kammer um Bastian Witte sah deren Mitwirkung jedoch als erwiesen an. Die besondere Schwere der Tat erfordere das Verhängen einer Jugendstrafe, erläuterte Witte in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten seien „sehr professionell“ und „relativ stark bewaffnet“ vorgegangen. In alle Urteile wurden frühere Entscheidungen einbezogen. Weil das Verfahren erst jetzt zum Ende gelangt ist, erklärte die Kammer wegen der langen Dauer jeweils zwei Monate der Strafe als bereits vollstreckt.