Osnabrück/Nortrup  202 Fälle angeklagt: Nortruper soll zwei seiner Kinder über Jahre missbraucht haben

Hendrik Steinkuhl
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Von Hendrik Steinkuhl
| 29.10.2025 18:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Über 200 Taten des Missbrauchs und der Vergewaltigung wirft die Staatsanwaltschaft einem Mann aus Nortrup vor. Der Mann selbst schweigt zu den Vorwürfen.

Wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung in 202 Fällen muss sich ein Mann aus Nortrup derzeit vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat der Mann über Jahre zwei seine leiblichen Kinder auf schwerste Art missbraucht.

Die Vorwürfe, deretwegen er sich vor der 3. Großen Jugendkammer verantworten muss, sind verheerend. Zwischen 2017 und 2021 soll er in zahllosen Fällen eine leibliche Tochter und einen leiblichen Sohn missbraucht und vergewaltigt haben.

Laut Anklage soll der Nortruper unter anderem zwischen 2018 und 2019 in rund 50 Fällen auf dem Wohnzimmersofa der Familie seine damals knapp zehn Jahre alte Tochter vergewaltigt haben. Später habe es auch mindestens eine Tat gegeben, bei der er seinen Sohn dazu aufforderte, ihm bei der Vergewaltigung der Tochter zuzusehen.

Darüber hinaus soll der Angeklagte seinen Sohn aufgefordert haben, die Schwester zu vergewaltigen. Weiterhin wirft ihm die Staatsanwaltschaft zahlreiche Missbrauchshandlungen zu Lasten des Sohnes vor, einschließlich dreier versuchter Vergewaltigungen.

Nach der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft las Daniel Hartmann, der Vorsitzende Richter der Kammer, den Eröffnungsbeschluss des Verfahrens vor. Darin erörterte Hartmann, dass der Angeklagte noch zahlreiche weitere Straftatbestände erfüllt habe, sollten die Vorwürfe zutreffen – unter anderem wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Anstiftung zum Missbrauch. „Normalerweise lesen wir den Eröffnungsbeschluss nicht vor, aber hier hatten wir doch einigen Änderungsbedarf.“

Anschließend beantragte Verteidiger Nils Wielage den Ausschluss der Öffentlichkeit für die gesamte Hauptverhandlung. Diesen Antrag lehnte die Kammer zwar ab, de facto wird die Öffentlichkeit aber wohl höchstens für die Verlesung des Vorstrafenregisters des Angeklagten wieder zugelassen. Nach Informationen unserer Redaktion ist der Angeklagte bislang nicht einschlägig vorbestraft.  

Der Ausschluss der Öffentlichkeit für die Einlassung des Mannes aus Nortrup dauerte derweil keine zehn Minuten. Die Annahme, dass sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern will, bestätigte der Vorsitzende Hartmann kurz darauf: „Er sagt nichts, was ja sein gutes Recht ist.“

Im Anschluss befragte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Tochter des Mannes, die wie der Sohn als Nebenkläger am Verfahren teilnimmt.

Nach bisheriger Planung soll am 11. November das Urteil in dem Verfahren gegen den Mann aus Nortrup verkündet werden. Spätestens zur Urteilsverkündung ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen.

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