Osnabrück  Wer in Osnabrück Wohnungen baut, muss keine Autoparkplätze mehr nachweisen

Jörg Sanders
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Von Jörg Sanders
| 29.10.2025 11:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Stadt Osnabrück aktualisiert ihre Stellplatzsatzung. Wer Wohnungen baut, muss künftig keine Parkplätze mehr nachweisen. Foto: Jörg Sanders
Die Stadt Osnabrück aktualisiert ihre Stellplatzsatzung. Wer Wohnungen baut, muss künftig keine Parkplätze mehr nachweisen. Foto: Jörg Sanders
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Die Stadt Osnabrück aktualisiert ihre Stellplatzsatzung. Denn wer hier Wohnungen baut, muss keine Parkplätze mehr nachweisen – dafür aber Fahrradabstellplätze.

Investoren müssen in Osnabrück keine privaten Parkplätze mehr herstellen, wenn sie Wohnungen bauen. Dafür aber Fahrradabstellplätze. So sieht es eine notwendige Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt vor, die der Stadtentwicklungsausschuss am Donnerstag, 30. Oktober, auf den Weg bringen soll.

Die Stellplatzsatzung in ihrer aktuellen und überholten Form schreibt Investoren vor, wie viele private Parkplätze sie beim Bau von Wohnungen nachweisen müssen. Dabei unterscheidet diese zwischen drei Zonen sowie Art und Nutzung des Gebäudes, etwa Wohnen und Handel.

Im Juli vergangenen Jahres trat dann die geänderte Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in Kraft. Wesentliche Änderung: Beim Wohnungsbau müssen Investoren keine Kfz-Stellplätze mehr nachweisen. Das soll das Bauen einfacher und günstiger machen. Die Stadt Osnabrück muss ihre Stellplatzsatzung an die geänderte NBauO anpassen.

Die Maximalanzahl der Parkplätze in Zone 1, der Osnabrücker Innenstadt, bleibt begrenzt. Maximal 75 Prozent der rechnerisch ermittelten Stellplätze sind zulässig.

Für die Zonen 2 und 3 sind keine Höchstgrenzen definiert.

Das bedeutet aber auch: Verzichtet ein Investor beim Wohnungsbau künftig auf eigene Parkplätze für seine Mieter oder Käufer, müssen diese ihre Autos im öffentlichen Straßenverkehr parken. Das ist in engen Quartieren wie der vorderen Wüste oder der Innenstadt problematisch, da der Parkraum dort schon jetzt arg begrenzt ist.

Lange war es Investoren in Osnabrück möglich, sich freizukaufen – also fehlende Parkplätze mit Geld auszugleichen, was deutlich günstiger sein konnte als der Bau einer Tiefgarage. Mit Inkrafttreten der geänderten NBauO im Juli 2024 müssen sie das nicht mehr.

Für nicht-wohnliche Gebäude bleiben die bisherigen Parkplatz-Mindestquoten bestehen. Bedeutet: In der Zone 1 sind von der ermittelten Anzahl notwendiger Einstellplätze mindestens 10 Prozent nachzuweisen, maximal 75 Prozent sind zulässig.

In den Zonen 2 und 3 sind es mindestens 50 Prozent – ohne Obergrenze. Hier bleibt die Möglichkeit zum Freikaufen bestehen. 13.650 pro Stellplatz kostet das in Zone 1, 6300 Euro in Zone 2 und 4650 Euro in Zone 3.

Neu eingeführt wird: Fahrradabstellplätze müssen nun auch für Wohnungen nachgewiesen werden. Die alte Niedersächsische Bauordnung hatte sie für „bauliche Anlagen“ vorgeschrieben, aber Wohnungen dabei explizit ausgenommen.

Künftig ist ein Fahrradabstellplatz je 30 Quadratmeter Wohnfläche erforderlich, mindestens jedoch einer pro Wohneinheit. Das betrifft Ein- und Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen, sofern es keine Alternativen wie Fahrradabstellräume gibt.

Bei Fahrradabstellanlagen für mehr als zehn Fahrräder gilt, sie „sind zu überdachen“. Bislang hatte es geheißen: „sollen überdacht werden“. In Fahrradabstellräumen muss es künftig ferner die Möglichkeit zum Laden von E-Bikes geben.

Der Ablösebetrag für einen Fahrradabstellplatz beträgt pauschal 500 Euro.

Am 4. November muss noch der Rat die Änderungen auf den Weg bringen.

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