Urteil am Landgericht Aurich Mann missbrauchte seine zehnjährige Stiefnichte in Hinte
Der 26-Jährige versuchte laut Gericht, mit einem zehnjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr zu haben. Dem Mädchen gegenüber versucht er den Missbrauch als Spiel darzustellen. Nun gab es ein Urteil.
Aurich/Hinte - Zu zwei Jahren und drei Monaten Haft hat das Landgericht Aurich am Montag, 20. Oktober, einen 26-jährigen Mann für den sexuellen Missbrauch und den sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt seiner zehnjährigen Stiefnichte verurteilt. Aufgrund einer langen Verfahrensdauer zählen zwei Monate der Strafe bereits als abgegolten. Der Mann hat laut Gericht versucht, an einem unbestimmten Tag vor dem 1. Juli 2022 das Opfer in dem Haus der Großmutter des Mädchens in Hinte zu missbrauchen. Das hat er laut den Aussagen des Opfers jedoch nicht geschafft. Außerdem hat die Mutter des Opfers am 24. Juli 2022 einen Porno auf dem Handy ihrer Tochter gefunden, den der Angeklagte dem Mädchen geschickt hatte. Er behauptete im Chat, das Video zeige ihn mit seiner Ex-Freundin. Dazu schrieb er laut Anklage: „Wenn ich dir das zeige, bekomme ich auch so was von dir.“
Den Feststellungen des Gerichts zufolge spielte das Mädchen damals in ihrem Zimmer. Der Angeklagte sei dazugekommen und habe ihr gesagt, er habe ein besseres Spiel im anderen Zimmer. Als beide dort waren, habe er versucht, das Mädchen zu missbrauchen. Als das nicht funktioniert habe, habe der Mann von dem Mädchen abgelassen.
Anwalt riet zum Schweigen
Zu dem Missbrauch mit Körperkontakt äußerte der Angeklagte sich auf Anraten seines Anwalts nicht. Dieser war der Meinung, dass die Zeugin nicht glaubwürdig genug für eine Verurteilung sei. Die Aussagen des Mädchens würden nicht für eine Verurteilung ausreichen. Entsprechend der juristischen „Realkennzeichenlehre“ spreche alles dagegen, dass das Mädchen die beschriebenen Vorfälle tatsächlich erlebt habe. Die Realkennzeichenlehre definiert, wie eine Aussage sein muss, damit sie glaubwürdig ist. Dabei sind unter anderem die Konstanz in der Aussage, Details oder der Einfluss von Suggestionen auf die Erzählung entscheidende Faktoren.
Das Kerngeschehen habe das Mädchen nicht mehr detailliert wiedergeben können, was für einen „Transfer“ spreche, so der Verteidiger. Das sei die Übertragung von etwas, das jemand gesehen habe und dann auf sich selbst beziehe. Er wolle dem Kind keine bewusste Lüge unterstellen, doch vermutlich bilde sie sich ein, dass der sexuelle Missbrauch stattgefunden habe.
Die Staatsanwältin bewertete die Aussagen des Mädchens als glaubwürdig. Es seien ausreichend Details vorhanden, um festzustellen, dass das Mädchen den geschilderten Missbrauch tatsächlich erlebt habe. Außerdem würden die Aussagen der Mutter und der Schwester des Opfers den Tathergang bestätigen. Deshalb forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, wobei aufgrund der Verfahrensdauer zwei Monate bereits als absolviert gelten sollten. Das Urteil des Gerichts entsprach der Forderung der Staatsanwältin. Die Richter und Schöffen hatten ebenfalls keine Zweifel an der Wahrheit der Aussagen des Mädchens, ihrer Mutter und der Schwester des Opfers.