Osnabrück  „Das ist kein Kompromiss“: Osnabrücker Initiative kritisiert Klosterkammer

Karin C. Punghorst
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Von Karin C. Punghorst
| 29.10.2025 06:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Martin Busch hat einen Vertrag mit der Klosterkammer Hannover. Es geht um sein Zuhause. Der Osnabrücker wehrt er sich gegen die geplanten Erhöhungen der Erbbauzinsen. Der Protest zeigt Wirkung und der Kampf geht weiter. Foto: André Havergo
Martin Busch hat einen Vertrag mit der Klosterkammer Hannover. Es geht um sein Zuhause. Der Osnabrücker wehrt er sich gegen die geplanten Erhöhungen der Erbbauzinsen. Der Protest zeigt Wirkung und der Kampf geht weiter. Foto: André Havergo
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Nach monatelangem Streit um steigende Erbpachtzinsen wirft Martin Busch von der Initiative „Erbbaurechtnehmende Osnabrück“ der Klosterkammer Hannover Irreführung vor. Im Interview fordert er gesetzliche Regeln gegen Preissprünge.

Der Streit währt jetzt ein knappes Jahr: Im Herbst vergangenen Jahres kam mit der Post die Nachricht an viele Hausbesitzer am Osnabrücker Schölerberg, dass die Klosterkammer Hannover die Erbpacht erhöhen wird – und das um bis zu 1000 Prozent. Auf den Schock folgte der Protest, Betroffene gründeten die Initiative „Erbpacht ohne Wucher“.

Einer von ihnen ist Martin Busch. Sein Reihenhaus steht auf einem 500 Quadratmeter großen Grundstück der Klosterkammer. Das neue Nutzungsangebot belief sich auf 5500 Euro pro Jahr. Die Klosterkammer Hannover hat nach eigenen Angaben 2100 Erbbaurechte in Osnabrück. Die neue Regelung sollte für die Verträge gelten, die in den kommenden Jahren auslaufen, rund 80 Briefe habe die Klosterkammer deswegen 2024 verschickt.

Die Initiative heißt nun „Erbbaurechtnehmende Osnabrück“ und vereint inzwischen Betroffene aus der ganzen Region. Sie haben Briefe und Petitionen verfasst, den Kontakt zur Politik gesucht und im Juni gemeinsam mit anderen niedersächsischen Gruppen vor dem Landtag in Hannover demonstriert.

Die Klosterkammer hat angekündigt, ihre Erbbaurechtsregelungen zu modernisieren, um – wie sie in einer Pressemitteilung schreibt – „marktgerechte, rechtlich zulässige und sozial abgemilderte“ Lösungen zu schaffen. Für Sprecher Martin Busch ist das ein „historisches Wendemanöver“ und ein „Teilerfolg des öffentlichen Drucks“.

Also alles paletti? Überhaupt nicht. „Wir kämpfen weiter“, kündigt Busch im Interview an. Der aktuelle Reformvorschlag sei nur Kosmetik. „Wir wollen echten Schutz für Betroffene.“

Frage: Die Klosterkammer Hannover plant, die Regelungen für den Erbpachtzins in den Städten Hildesheim, Göttingen, Lüneburg und Osnabrück zu modernisieren. Die ursprünglich geplante Erhöhung soll um ein Drittel reduziert werden. Liegt das an Ihrem Protest?

Antwort: Ja, definitiv. Die Klosterkammer plant nun eine generell gültige Neuregelung der Erbbauzinsberechnung für ganz Niedersachsen. Statt wie bisher den Bodenrichtwert mit 5 Prozent zu multiplizieren, soll künftig bei jeder Vertragserneuerung ein einheitlicher Satz von 2,67  Prozent, entsprechend der Rendite zehnjähriger Bundesanleihen, gelten. Zusätzlich soll es für Ballungszentren einen Rabatt von einem Drittel auf diesen neuen Satz geben – allerdings nur für 20 Jahre. Dieser Rabatt gilt ausschließlich für Städte, in denen – wie in Osnabrück – Initiativen aktiv sind. Das ist also ganz klar ein Ergebnis unserer Arbeit und unseres öffentlichen Drucks.

Frage: Wie bewerten Sie den Vorschlag der Klosterkammer?

Antwort: Es ist ein historisches Wendemanöver, da sich der größte Player bewegt hat. Dennoch bleibt die Kritik: Angesichts exorbitant hoher Kosten, weiterhin mit einer Steigerung von 500  Prozent, sind die Rabatte aber Alibi-Angebote. Der Ballungsraum-Rabatt hilft nur 20 Jahre bei Verträgen mit 80-jähriger Laufzeit und ist mit unzulässigen Bedingungen verknüpft: Er darf nicht vererbt oder verkauft werden, was dem Kern des Erbbaurechts widerspricht. Und nicht zu vergessen: Alle Angebote unterliegen weiterhin der Wertsicherungsklausel – sprich, alle fünf Jahre können die Zinsen inflationsbedingt angepasst werden. Jeder Rabatt wird also schnell wieder aufgefressen.

Frage: Also doch kein richtiger Erfolg?

Antwort: Genau. Leider. Eine Kehrtwende mit einem Trippelschritt auf uns zu ist nicht zufriedenstellend. Man droht mit Steigerungen von 1000  Prozent – was rechtlich möglich ist, im Mietrecht aber völlig undenkbar wäre – und verkauft dann ein sogenanntes Angebot mit 500  Prozent Steigerung als Entgegenkommen. Gleichzeitig werden bestehende Rechte beschnitten und die Belastungen der Betroffenen ignoriert. Das ist kein fairer Kompromiss, sondern ein taktisches Zurückrudern.

Frage: Wie sollte ein gerechter Erbpachtzins aussehen?

Antwort: Sprunghafte Preisanstiege sind sozial und wirtschaftlich nicht vertretbar – und gehören gesetzlich geregelt. Monopolähnliche Strukturen dürfen auf einem so sensiblen Markt wie dem Wohnen nicht unreguliert bleiben. Denn Wohnen gehört zur Daseinsvorsorge und muss bezahlbar sein!

Frage: Das heißt konkret? Wie lauten Ihre Forderungen?

Antwort: Erbbauverträge sollten grundsätzlich unbefristet gelten. Eine Anpassung des Erbbauzinses darf ausschließlich über die bereits in allen Verträgen bestehende Wertsicherungsklausel erfolgen. So bleibt der Zins nachvollziehbar, planbar und sozial verträglich. Den Bodeneigentümern bleiben die Einnahmen inflationsbereinigt gesichert. Gerade die Klosterkammer kann so ihren Stiftungsauftrag weiterhin vollumfänglich erfüllen. Denn: Welche Organisation erzielt Einnahmen, die faktisch einem Gewinn gleichkommen? Produktionskosten hat die Klosterkammer nicht – alle laufenden Lasten tragen allein die Erbbaurechtsnehmenden.

Frage: Wie geht es jetzt weiter?

Antwort: Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) muss der Klosterkammer neue haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen vorgeben. Die Änderungen betreffen jedoch nur künftige Vertragserneuerungen. Alle, die bereits neue Verträge unterschrieben haben, profitieren leider nicht. Da andere Geber dem Beispiel nicht folgen müssen, fordern wir gesetzlich verankerte Schutzrechte und eine Regulierung nach Mietrechtsvorbild, zum Beispiel Mietpreisbremse und Kündigungsschutz. Zudem muss die erneut fällige Grunderwerbssteuer bei bloßer Vertragsverlängerung trotz fehlendem Eigentumsübergang abgeschafft werden. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt. Wir werden weiterkämpfen!

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