Osnabrück  Große Krankenhaus-Reform in Osnabrück: So wollen Stadt und Bistum weiter vorgehen

Wilfried Hinrichs
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Von Wilfried Hinrichs
| 25.10.2025 17:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Schwerer Eingriff: Die Krankenhaus-Struktur in Osnabrück wird sich in den nächsten Jahren grundlegend verändern. Foto: Sven Hoppe/dpa
Schwerer Eingriff: Die Krankenhaus-Struktur in Osnabrück wird sich in den nächsten Jahren grundlegend verändern. Foto: Sven Hoppe/dpa
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Die Stadt Osnabrück und der bischöfliche Niels-Stensen-Klinikenverbund haben eine Absichtserklärung (Letter of Intent) unterschrieben, in dem der Weg zu einer gemeinsamen Klinik-Holding gezeichnet wird. Was genau steht drin in dem Papier? Ein Überblick.

Neun Seiten, 14 Paragrafen: Das Papier, das die Geschäftsführungen des Klinikums Osnabrück und der Niels-Stensen-Kliniken unterzeichnet haben, hat lokalhistorische Bedeutung. Die Absichtserklärung, im Wirtschaftsdeutsch „Letter of Intent“ genannt, bildet die Grundlage für eine Umwälzung der Krankenhaus-Landschaft. 10.000 Beschäftigte und mehrere hunderttausend Patienten werden betroffen sein. Was genau haben die Vertragspartner abgemacht?

Klinikum und Niels Stensen bieten beide in der „Versorgungsregion Osnabrück“ medizinische Leistungen auf Maximalniveau an. Die Krankenhausreform des Bundes zwingt die beiden Träger, Doppelstrukturen abzubauen und sich zu spezialisieren. Wirtschaftlich stehen das Klinikum, das Marienhospital und das Franziskushospital Harderberg unter hohem Druck. Sie schreiben seit Jahren Millionenverluste, die die Träger – die Stadt und das Bistum – ausgleichen müssen.

Arbeitsgruppen sollen das medizinische Zielmodell verfeinern, den Investitionsbedarf ermitteln und einen Vorschlag für die künftigen organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen vorlegen. Die Partner versprechen, sich gegenseitig über alle Schritte zu informieren, die Wirkung auf den Reformprozess haben können.

Aus mehreren Varianten haben Klinikum und Niels Stensen die „Variante 3 B“ als medizinisches Zielmodell ausgewählt. Es weist den drei Krankenhäusern unterschiedlich Schwerpunkte zu. Das Marienhospital (MHO) soll zu einem Krebszentrum, das Franziskus auf dem Harderberg zu einem orthopädisch geprägten Haus und das Klinikum zu einem Zentrum der Notfallversorgung und Neurologie werden. Alle drei Häuser behalten eine Notaufnahme.

Das Modell soll in den kommenden Monaten detaillierter ausgearbeitet werden. Ziel ist laut Letter of Intent eine „nachhaltige, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich finanzierbare Versorgung“ der Menschen. Alle Details des medizinischen Zielmodells werden mit dem Land Niedersachsen und den Kostenträgern „einvernehmlich abgestimmt“.

Beide Partner favorisieren die stufenweise Umsetzung eines Holding-Modells. In diesem Modell wird eine Dachgesellschaft oberhalb der Klinikgesellschaften installiert, „um die Steuerung der Kliniken aus einer Hand mit einem gemeinsamen Management zu gewährleisten“. Die Osnabrücker Kliniken sollen in ihren jeweiligen Gesellschaften verbleiben und rechtlich sowie wirtschaftlich unabhängig voneinander steuerbar sein. Die Partner wollen „auf Augenhöhe“ an den Details arbeiten.

Acht „Arbeitspakete“ haben die Partner definiert:

An der Spitze steht eine Lenkungsgruppe, die mindestens einmal im Monat tagt. Die Geschäftsführungen beider Krankenhausträger treffen sich vierzehntägig und stimmen die Arbeit in den „Arbeitspaketen“ ab. Je nach Stand der Bearbeitung werden Ärzte, Mitarbeitervertretungen und fachkundige Mitarbeiter hinzugezogen. Externe Berater sollen den Prozess begleiten.

Die Partner drücken aufs Tempo: Bis April 2026 sollen Detailergebnisse aus den acht Arbeitsgruppen vorliegen. Im Mai 2026 sollen die Aufsichtsgremien final über die medizinischen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen entscheiden. Die Umsetzung soll im Januar 2027 starten.

Klinikum und Niels Stensen sagen sich höchste Transparenz und Vertraulichkeit zu. Sie wollen ihre Kommunikation nach aus stets miteinander abstimmen. Sie sind sich darüber im Klaren, dass die geplante Kooperation das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) berührt und das Bundeskartellamt beteiligt werden muss. Einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sehen die Partner aber nicht und sind in dieser Einschätzung vom Gesundheitsministerium in Hannover bestärkt worden.

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