Osnabrück  Brief der „Basis“ an Osnabrücker Politiker: Wie bedrohlich ist Post von Corona-Kritikern?

Markus Pöhlking
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Von Markus Pöhlking
| 24.10.2025 05:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Das Landgericht Osnabrück prüft derzeit, ob Mitglieder der Partei „Die Basis“ sich mittels eines Briefes der versuchten Nötigung schuldig gemacht haben. Foto: Michael Gründel
Das Landgericht Osnabrück prüft derzeit, ob Mitglieder der Partei „Die Basis“ sich mittels eines Briefes der versuchten Nötigung schuldig gemacht haben. Foto: Michael Gründel
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Teils per Mail, teils per Einschreiben erhielten Politiker aus der Region Osnabrück im Februar 2022 Post vom Kreisverband der Partei „Die Basis“. Ihretwegen kommt es am Landgericht Osnabrück daher derzeit zu einem Lehrstück in Sachen Textexegese. Unterbrochen wird es immer wieder von politischem Störfeuer.

Haben sich vier Mitglieder der Partei „Die Basis“ der versuchten Nötigung schuldig gemacht? Diese Vorwürfe prüft seit Mitte Oktober das Landgericht Osnabrück. In dem Verfahren geht es im wahrsten Sinne des Wortes darum, Wörter auf die Goldwaage zu legen. Der zweite Verhandlungstag untermauerte zudem den Eindruck, dass neben der strafrechtlichen Bewertung von Manchen im Gerichtssaal eine Art politischer Abrechnung angestrebt wird.

Irgendwann reicht es dem Vorsitzenden der 5. Kleinen Strafkammer. Mit den Worten „Sie können das alles gern ja Tag und Nacht diskutieren“, würgt er das Zwiegespräch ab, das sich im Saal 1 des Landgerichts Osnabrück entwickelt. Gerade will einer der Angeklagten von Rainer Kavermann wissen, warum die Partei „Die Basis“ in der Osnabrücker Lagerhalle keine Räume für eine Veranstaltung bekommt.

Kavermann kann gerade noch erklären, dass er als Grünen-Fraktionsvorsitzender im Kreistag keinerlei Einfluss auf Entscheidungen des kommunalen Kulturzentrums in Osnabrück nehmen kann, da grätscht der Richter dazwischen. „Es geht in diesem Verfahren um konkrete Geschehnisse aus dem Februar 2022“, sagt er. Es ist nicht das erste Mal, dass er daran erinnert, worum es hier vor Gericht eigentlich geht. Wer will, kann aus seiner Stimme einen genervten Unterton heraushören.

Etwas herauszuhören – oder besser: herauszulesen – ist in mancher Hinsicht auch das, worum es eigentlich geht: Damals, im Februar 2022 nämlich, verschickten mehrere Mitglieder des Osnabrücker Kreisverbandes der Partei „Die Basis“ ein Schreiben an Dutzende Lokalpolitiker in der Region. Darin forderten sie die Adressaten auf, beigefügte Informationen zur Corona-Pandemie zur Kenntnis zu nehmen und sie in ihre politischen Entscheidungen „einzubeziehen“. So würden sich die Angeschriebenen „selbst schützen.“ Die entsprechenden Informationen lagen auf Parteilinie der Basis. Sie bezweifelten den Nutzen vieler Corona-Maßnahmen oder erklärten die Impfung zum „Gen-Experiment“.

Dass die angeschriebenen Politiker diese Informationen erhalten haben, würde auf einer Liste dokumentiert, die womöglich später im Netz veröffentlicht werden könnte, heißt es weiter in dem Brief. Bei einer einstigen juristischen Aufarbeitung der Pandemie-Politik solle sich schließlich niemand vor Konsequenzen schützen können durch Behauptung, davon „nichts gewusst“ zu haben.

Ein ganz gewöhnlicher Informationsaustausch in einer Demokratie oder ein verbaler Übergriff, den die Empfänger als bedrohlich empfinden konnten? Diese Frage steht im Fokus des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Basis-Mitglieder der versuchten Nötigung. Sie hätten versucht, durch Drohungen das Abstimmungsverhalten zahlreicher Lokalpolitiker zu beeinflussen.

Die Verteidiger der Angeklagten vertreten hingegen die Ansicht, dass der Wortlaut des Schreibens weder eine konkrete Androhung enthalte, noch eine konkrete Verhaltensänderung einfordere. Viele Empfänger neigen wohl eher ersterer Lesart zu. Neben Rainer Kavermann hatte das Gericht auch die Kreisratsfraktionsvorsitzenden Johannes Koop (CDU), Detert Brummer-Bange (UWG) und Thomas Rehme (SPD) als Zeugen geladen, wobei Rehme dieses Amt mittlerweile nicht mehr ausübt. Ebenfalls im Zeugenstand: Der Osnabrücker Ratsherr Andre Klekamp (SPD).

In den Augen der fünf Lokalpolitiker enthält das Schreiben klar einen bedrohlichen Duktus – besonders im Lichte der aufgeheizten Stimmung der Corona-Zeit. So erklärte Klekamp etwa, dass das Schreiben bei ihm die Sorge auslöste, er könne zur Zielscheibe für radikalisierte Corona-Leugner werden, würde sein Name in einem spezifischen Kontext veröffentlicht. Die im Brief verwendeten Worte „von nichts gewusst“ seien zudem eindeutig mit der Aufarbeitung des Nationalsozialismus konnotiert und von den Verfassern wohl kaum zufällig gewählt – sie stellten Konsequenzen für ein vermeintliches Unrechtsregime in Aussicht.

Im Kontext der damaligen Zeit enthalte das Schreiben klar eine bedrohliche Note, befand auch Johannes Koop. Es sei eine ungekannte Qualität, Kreispolitikern derartige Einschreiben an ihre Privatadressen zu schicken. Natürlich wecke der Hinweis einer möglichen Veröffentlichung von Namen die Befürchtung, zur Zielscheibe zu werden. „Sie wissen doch überhaupt nicht, wo solche Informationen landen und was Sie damit auslösen.“

Die Verteidiger hielten dem entgegen, dass die Namen von Mandatsträgern und Informationen über ihre Entscheidungen in einer Demokratie ohnehin öffentlich seien.

Sichtweisen, die das Gericht abwägen wird müssen. Jenseits seiner Bewertung dürften manche der Vorhalte und Fragen liegen, mit denen der Frankfurter Anwalt Frank Großenbach ein ums andere Mal die Zeugen konfrontiert. Großenbach vertritt eines der angeklagten Basis-Mitglieder und will, so scheint es, die Glaubwürdigkeit der Zeugen erschüttern, indem er das Vertrauen in die gesamte Corona-Politik erschüttert.

Auf welcher Grundlage die Kreispolitiker in der Pandemie überhaupt Entscheidungen getroffen hätten, welche Daten und welches Wissen sie genutzt hätten, will er wissen. Grünen-Fraktionschef Kavermann nimmt er zur Funktion von Corona-Tests in Verhör.

Es sind Szenen wie diese, die bei der Staatsanwaltschaft, bisweilen auch beim Gericht Kopfschütteln und Unverständnis auslösen. Vielleicht aber auch Szenen, die andeuten, dass es auf der Anklagebank nicht nur um die Bewertung eines juristischen Sachverhaltes geht.

Großenbach wie auch der ein oder andere Angeklagte sehen in dem Verfahren offenbar eine Möglichkeit, Dinge anzusprechen, mit denen sie zu Pandemie-Zeiten nicht das erwünschte Gehör fanden. „Es ging uns doch darum, in den Dialog zu kommen“, verteidigt einer der Angeklagten das Schreiben. „Glauben Sie, Sie haben sich je ausreichend mit der Perspektive derer auseinandergesetzt, die mit den Maßnahmen nicht einverstanden waren?“, fragt er mehrere der Zeugen.

Eine Frage, die kaum unmittelbaren Bezug hat zum Verfahren, in der sich aber dessen Doppelbödigkeit manifestiert. Womöglich auch eine Frage, mit der sich Osnabrücks Oberbürgermeisterin Katharina Pötter Anfang November konfrontiert sehen könnte, wenn sie als Zeugin aussagt. Am 4. November ab 10.30 Uhr wird das Verfahren vor der 5. Kleinen Strafkammer fortgesetzt. Nach derzeitigem Stand will das Gericht an jenem Tag auch ein Urteil verkünden.

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