Osnabrück  27-jähriger Bramscher erscheint wieder nicht vor Gericht – und bekommt Bewährung

Hendrik Steinkuhl
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Von Hendrik Steinkuhl
| 23.10.2025 16:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Schon vor dem Amtsgericht Bersenbrück fehlte der Angeklagte, in zweiter Instanz am Landgericht Osnabrück fehlte er erneut – obwohl er selbst Berufung eingelegt hatte.

Ein 27-jähriger Bramscher musste sich wegen zahlreicher Delikte vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Das Amtsgericht Bersenbrück hatte ihn in Abwesenheit zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt – die Entscheidung bleibt bestehen, weil der Angeklagte auch in zweiter Instanz nicht erschien.

Ursprünglich wurde das Verfahren mit einem Strafbefehl beendet, der vor mehr als drei Jahren gegen den Angeklagten erging. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erkannte einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz in Tatmehrheit mit tätlicher Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung, Freiheitsentziehung und vorsätzlicher Körperverletzung.

Ende Januar 2022 soll der Bramscher zunächst Kontakt zu seiner früheren Partnerin aufgenommen haben, obwohl ihm das durch einen gerichtlichen Beschluss untersagt worden war. Am nächsten Tag sei es dann zwischen ihm und seiner ehemaligen Lebensgefährtin in deren Bersenbrücker Wohnung zu Auseinandersetzungen gekommen.

Der 27-Jährige soll die Frau unter anderem in deren Schlafzimmer eingesperrt und sie dort geschlagen haben. Als seine Exfreundin die Polizei anrief, habe der Angeklagte sie aus dem Zimmer gelassen, ihr dann aber ins Gesicht gespuckt.

Gegen den Strafbefehl legte der Angeklagte Einspruch ein, so dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bersenbrück kam. Dort aber erschien er nicht, genau so wie nun vor dem Landgericht Osnabrück. Laut seinem Verteidiger Joe Thérond ist die Verurteilung zu elf Monaten auf Bewährung damit nun bereits rechtskräftig.

Therond berichtete im Gespräch mit unserer Redaktion ebenfalls, dass er seinen Mandanten vor dem Prozess nicht erreichen konnte. Und damit war er nicht alleine: Die Ladung zum Prozess konnte dem 27-Jährigen nicht zugestellt werden, auch die Polizei konnte den Mann nicht finden. Deshalb trat der seltene Fall ein, dass die Ladung durch einen Aushang am Gericht vollzogen wurde.

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