Osnabrück Erst ohne Pass, nun ohne Heimat: Wie eine Frau aus Deutschland im Kosovo strandete
Heimatlos nach 54 Jahren, trotz unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung: Das Räderwerk des internationalen Ämterschimmels hat eine Familienmutter zu einer vergeblichen Reise nach Kosovo genötigt – und verhindert nun ihre Heimkehr.
Manchmal scheinen Papiere und Stempel wichtiger als der Mensch. Es ist die Suche nach einem Ersatz für ihren seit sieben Jahren abgelaufenen, nicht mehr verlängerbaren jugoslawischen Pass, der eine seit Jahrzehnten in Schwäbisch Gmünd lebende Familienmutter ins Räderwerk des internationalen Ämterschimmels hat geraten lassen:
Von Ausländeramts- und Konsularbeamten zur vergeblichen Reise nach Kosovo gedrängt, kann Lili T. nun nicht einmal mehr ins heimische Schwäbisch Gmünd zurückkehren. Trotz unbefristeter deutscher Aufenthaltsgenehmigung.
Als fünfjährige Tochter kroatischer Eheleute aus dem Kosovo war die heute 59-jährige Arbeiterin 1971 nach Deutschland emigriert. Im schwäbischen Welzheim ging sie zur Schule und lernte dort bei der Arbeit in der örtlichen Bauknecht-Fabrik ihren Mann kennen. Seit 1985 ist sie mit dem Griechen Hassan T. verheiratet.
Der Versuch ihrer Eltern, die ihnen missliebige Ehe durch eine Zwangshochzeit mit einem kroatischen Landsmann in Kosovo zu verhindern, schlug fehl. Auch die Jugoslawienkriege der Neunzigerjahre und der Zerfall des ihr fremden Ex-Heimatlandes konnten das Familienglück von Lili in Schwaben zunächst nicht trüben.
1988 kam das erste von vier Kindern auf die Welt. In Schwäbisch Gmünd erwarben die Eheleute ein Eigenheim. Zwei Söhnen konnten sie ein Studium finanzieren: Wie ihre Kinder haben auch ihre mittlerweile drei Enkel alle die deutsche Staatsangehörigkeit.
Mehr Integration geht nicht. Doch trotz deutscher Steuer-, Renten- und Krankenkassennummern und unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung sollte das Ablaufen ihres letzten, 2008 ausgestellten jugoslawischen Reisepasses Lili T. zunehmend Probleme bescheren. Weder konnte sie mehr ins Ausland noch zum Grab ihres im kroatischen Zagreb beerdigten Vaters reisen. Zudem erhielt sie wegen der fehlenden Ausweispapiere auch keine Arbeitsgenehmigung mehr.
An den konsularischen Spätfolgen des Untergangs des jugoslawischen Vielvölkerstaates hat dessen Ex-Bürgerin bis heute zu knabbern: Mit der Bitte um Hilfe zum Erhalt neuer Ausweispapiere wandte sich die Familie 2023 an das Ausländeramt in Schwäbisch Gmünd. Doch statt Unterstützung erhielt Frau T. nur die kühle Aufforderung, einen gültigen Pass vorzulegen, damit ihre Aufenthaltserlaubnis in Form einer neuen Plastikkarte ausgestellt werden könne.
Der Amtsbescheid habe in der Familie für zusätzlichen „Druck und Verunsicherung“ gesorgt, berichtet ihr Sohn Kai T.: „Der fehlende Pass war ja gerade unser Kernproblem. Doch statt Hilfe vom Ausländeramt zu erhalten, sahen wir uns nun gezwungen, es fortlaufend über jeden Schritt zu informieren, um den Prozess überhaupt in Bewegung zu halten.“
Ohne gültigen Pass lässt sich in Deutschland kein Einbürgerungsantrag stellen. Ratlos wandte sich die Familie darum Anfang 2024 zunächst an die Institution, die Lili T. 2008 ihren letzten jugoslawischen Pass ausgestellt hatte: Obwohl Belgrad offiziell noch stets Ansprüche auf die seit 2008 unabhängige Ex-Provinz erhebt, ließ Serbiens Konsulat in Stuttgart keinerlei Bereitschaft erkennen, der Kroatin aus dem Kosovo einen serbischen Pass auszustellen.
Kooperationswilliger zeigte sich zwar das kroatische Konsulat, das aber vor Bearbeitung eines Antrags auf Einbürgerung erst die Feststellung der kosovarischen Staatsangehörigkeit empfahl. Kosovos Konsulat in Stuttgart stellte nach monatelanger Überprüfung der Identität und Rücksprache mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt im August ein Reisedokument aus.
„Sie sagten uns auf dem Konsulat, dass unsere Mutter selbst nach Kosovo kommen müsse, um einen Pass zu erhalten. Das aber alles vorbereitet und kein Problem sei und die ganze Sache zehn bis 14 Tage in Anspruch nehmen würde,“, berichtet Kai T.: „Uns war bewusst, dass das erhaltene Dokument nur für die Einreise gültig war. Doch uns wurde versichert, dass unsere Mutter in Kosovo den Reisepass erhalten werde, mit dem sie zurückreisen könnte.“
Die Familie zweifelte wegen des Rückkehrrisikos. Doch auch auf ausdrückliches Anraten des Ausländeramts in Schwäbisch Gmünd machte sich Frau T. schließlich Mitte August mit ihrem Sohn Kai in ihren Geburtsort auf – Kosovos frühere Kroatenhochburg Janjevo, 20 Kilometer von Pristina entfernt.
Über zwei Monate später hängen die beiden dort noch immer fest. Zweimal wurde Lilis Antrag auf einen Pass trotz endloser Behördengänge, der Einschaltung von Anwälten und des deutschen Konsulats bereits abgelehnt. Heim nach Schwäbisch Gmünd kann sie allerdings auch nicht. Der Grund: Das von Deutschland zur Einreise akzeptierte Reisedokument stellt Pristina nur für Ausländer mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in Kosovo aus.
Erst keinen Pass und nun auch kein Zuhause mehr: Erschwert wird der Zwangsaufenthalt in Kosovo auch dadurch, dass weder Lili T. noch ihr Sohn Albanisch sprechen und auch keine ihrer Verwandten mehr in Janjevo leben.
Sein 80 Jahre alter Vater sei „verzweifelt“, seine Mutter völlig deprimiert, die Enkel vermissten ihre Oma und die Familie sei durch den langen Aufenthalt, Übersetzer- und Anwaltskosten auch finanziell zunehmend am Ende der Kräfte, berichtet am Telefon entnervt Kai T.: „Wie kann es sein, dass eine Frau, die bereits seit 1971 ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland und eine deutsche Familie hat, vom deutschen Staat mit ihren unverschuldeten Passproblemen völlig allein gelassen wird?“