Urteil am Amtsgericht  Bewährung nach illegalem Glücksspiel in Aurich

| | 21.10.2025 07:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Glücksspiel wird im Kreis Aurich immer wieder illegal Betrieben. Das Amtsgericht Aurich setzte sich mit einem der Fälle auseinander. Foto: DPA
Glücksspiel wird im Kreis Aurich immer wieder illegal Betrieben. Das Amtsgericht Aurich setzte sich mit einem der Fälle auseinander. Foto: DPA
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Ein 37-Jähriger hat eine Sportsbar in Aurich betrieben. Dort standen mehrere illegale Glücksspielautomaten. Ein mysteriöser Mann aus Bremen stecke dahinter, sagte der Auricher.

Aurich - Ein 37-jähriger Auricher hat im November 2023 vier illegale Glücksspielautomaten in seiner Sportsbar untergebracht. Drei davon wurden in der Zeit vom 29. Oktober 2023 bis 24. November 2023 nachweislich betrieben. Dafür verurteilte das Amtsgericht Aurich ihn am Montag zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der Mann 90 Stunden gemeinnützige Arbeit in den kommenden sechs Monaten leisten. Die Automaten, die bei der Razzia beschlagnahmt wurden, bleiben von der Polizei eingezogen. In den 25 Tagen, die die Automaten in dem Betrieb des Mannes standen, wurden insgesamt 22.386 Euro Umsatz generiert, stellte das Gericht fest. Diese sollen ebenfalls von dem Angeklagten eingezogen werden.

Damals sei ein Mann aus Bremen an ihn herangetreten, erklärte der Angeklagte. Der Fremde habe sich als „Mustafa Hildi“ aus Bremen ausgegeben – falsche Personalien, wie eine Überprüfung durch das Gericht ergab. Dieser Mann habe ihm damals Angeboten, dass er dem Auricher 500 Euro Miete zahle, wenn er seine Automaten in die Sportsbar stellen dürfe. Für die Automaten habe der angebliche Bremer sogar Lizenzen vorzeigen können. Die Geräte seien dem Angeklagten nicht suspekt vorgekommen, da Gerätenummern und andere Kennzeichen für einen legalen Betrieb darauf gewesen wären, sagte er vor Gericht.

Angeklagter will nichts getan haben

Zwei Mal sei der Bremer in den 25 Tagen vorbeigekommen, um die Automaten zu leeren, behauptete der Angeklagte. Er selbst habe damit nichts zu tun gehabt. Er habe nichteinmal die Schlüssel zu den Automaten besessen. Bei der Durchsuchung fand die Polizei in der Bar jedoch einen Bund mit Schlüsseln, die zu den Automaten passten, entnahm Richter Meyer dem Einsatzbericht. Trotzdem brach die Polizei die Automaten mit Brechstange und Winkelschleifer auf, hieß es später in dem Dokument. „Dann können die Schlüssel ja gar nicht gepasst haben“, schlussfolgerte der Verteidiger des Angeklagten. „Sonst hätten sie die Automaten doch damit aufgemacht.“

Drei der vier Automaten konnten ausgelesen werden, so der Richter. Einen habe man nicht mehr in Betrieb nehmen können. Vermutlich sei das Netzteil kaputt gewesen. Insgesamt sind in der Zeit 22.386 Euro in die anderen drei Automaten eingezahlt worden. Davon gingen allerdings 14.486 Euro als Auszahlung wieder an die Spieler. Übrig blieben demnach 7899 Euro. Die habe der Angeklagte allerdings nie besessen, sagte er. Der mysteriöse Mann aus Bremen habe das Geld mitgenommen.

Staatsanwalt sieht Schutzbehauptung

Der Mann aus Bremen sei eine Schutzbehauptung, so der Staatsanwalt. Der Mann sei ein ausgedachter Sündenbock, den der Angeklagte vorschieben würde. Dagegen sprach jedoch, dass derzeit in der Asservatenkammer der Polizei Aurich-Wittmund laut Gericht rund 40 Automaten liegen, von denen viele den Namen des Bremers auf der Seite stehen hätten. Mit der Information als Grundlage sei eher von einem Betrug an dem Angeklagten auszugehen, sagte die Verteidigung. Und dann sei es auch kein Wunder, dass der Bremer falsche Personalien angegeben habe.

Zu Beginne des Verfahrens war der Angeklagte wegen des Betriebs illegalen öffentlichen Glücksspiels angeklagt. Seine Strafe bekam er nun jedoch für die Bereitstellung der Räumlichkeiten für illegales Glücksspiel. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Mann aus Bremen tatsächlich existiert. Er habe außerdem die Automaten aufgestellt und betrieben. Allerdings sei der Angeklagte ebenfalls aktiv gewesen. Er habe die Auszahlungen vorgenommen, die händisch erfolgten. Da er Zugang zu den 22.386 Euro hatte, die nachweislich in die illegalen Geräte eingezahlt wurden, sollen diese nun auch von ihm eingezogen werden.

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