Angriff in Norden vor Gericht  Mann verlor durch Schläge und Tritte fast das Augenlicht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 21.10.2025 17:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich geht es um gefährliche Körperverletzung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich geht es um gefährliche Körperverletzung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Durch einen brutalen Angriff verlor ein junger Mann 2021 in Norden fast das Augenlicht. Die mutmaßlichen Täter wurden bereits verurteilt – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aber nicht hart genug.

Aurich/Norden - Um einen äußerst brutalen Fall von Körperverletzung in Norden geht es derzeit in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Aurich. Eines der beiden Opfer konnte nach Gesichtsfrakturen nur durch eine Operation vor bleibenden Sehschäden bewahrt werden.

Zwei Norder im Alter von 27 und 26 Jahren wurden am 2. Juli 2024 vom Amtsgericht Norden wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt – der ältere aufgrund seiner Vorstrafen ohne Bewährung, der jüngere aufgrund einer positiven Sozialprognose auf Bewährung. Zudem müssen sie dem Opfer jeweils ein Schmerzensgeld von 2000 Euro zahlen.

Auf am Boden Liegende eingetreten

Die Staatsanwaltschaft und beide Angeklagte haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft befand „die Strafe deutlich zu niedrig bemessen“. Sie werde der Schuldschwere nicht gerecht, argumentierte sie in der Begründung. Daher wird nun vor dem Landgericht Aurich neu verhandelt.

Bei der Auseinandersetzung am 19. Juni 2021 war vor der inzwischen geschlossenen Shisha-Bar in der Norder Osterstraße auf zwei Männer afrikanischer Herkunft eingeschlagen und eingetreten worden, als sie bereits am Boden lagen. Anschließend wurden sie von zwei oder drei Personen verfolgt, als sie sich in der Wohnung eines der Opfer in der Osterstraße in Sicherheit bringen wollten. Dort wurden einem von ihnen das Jochbein und das Nasenbein zertrümmert. Zudem erlitt der heute 26-Jährige eine Augapfelprellung. Bei dem Prozess tritt er als Nebenkläger auf und wird durch Rechtsanwalt Knut Balzer vertreten.

Nur noch ein Angeklagter

Berufung eingelegt hatten auch die beiden Angeklagten. Der jüngere ließ die Berufung durch seinen Rechtsanwalt Matthias B. Koch zurücknehmen. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft zu, weil der Angeklagte zuletzt strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist.

Beim Auftakt der Berufungsverhandlung vor der 4. Kleinen Strafkammer am Montag, 20. Oktober 2025, saß somit nur noch der inzwischen 28-Jährige auf der Anklagebank. Vergangene Woche befand er sich dort im Kreise von vier weiteren Angeklagten, weil ihm die Staatsanwaltschaft bandenmäßiger Drogenhandel mit Kokain und Heroin in Norden vorwirft.

Verteidiger aus der Kanzlei von Gregor Gysi

Der Angeklagte befindet sich in Oldenburg in Untersuchungshaft. Zu den vorgeworfenen Körperverletzungen schwieg er. Er war mit zwei Anwälten angetreten, Pflichtverteidiger Joachim Müller und Wahlverteidiger Christopher Mark Höfler aus Berlin, Partner in der Anwaltskanzlei des Bundestagsabgeordneten Gregor Gysi. Höfler wollte ein Verständigungsgespräch führen. Dazu sah der Vorsitzende Richter Felix Dreyer derzeit jedoch keine Basis.

Der zweite Geschädigte, ein 21-jähriger Auszubildender aus Bremen, erzählte im Zeugenstand, es sei ein „ganz spontaner Abend“ gewesen. Er habe den 25-Jährigen in Norden besucht. Man sei zusammen mit einem weiteren Freund in die Gaststätte Mittelhaus gegangen. Dort habe man mit zwei Mädchen gequatscht, diese seien gegangen. Auf dem Nachhauseweg habe man sie wieder getroffen, in Begleitung zweier Jungs – „ich habe die Mädchen noch mal angesprochen“, so der 21-Jährige. Daraufhin habe ihm einer der Jungs gesagt, er solle weiterlaufen, sonst werde was passieren. Er habe geantwortet, die Straße gehöre jedem. Der Junge sei in die Shisha-Bar gegangen und habe Verstärkung geholt.

„Wir hörten, dass er die ganze Zeit schrie“

Einer der erschienenen Personen habe ihn zu Boden geworfen. „Ich fühlte Füße und Schläge.“ Währenddessen habe er seinen Kopf mit den Armen geschützt. Er habe Schürfwunden und Schmerzen am ganzen Körper erlitten, seine Kleider seien zerrissen gewesen. Sie seien zur Wohnung des 26-Jährigen gerannt. Vor dem Haus sei dieser erneut zusammengeschlagen worden: „Wir hörten, dass er die ganze Zeit schrie.“ Sie hätten ihn auf dem Boden liegend aufgefunden, „das ganze Gesicht voller Blut“.

Die Vernehmung des Zeugen gestaltete sich langwierig. Das Gericht versuchte, die jeweiligen Tatbeiträge aufzuklären. Das war aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten trotz der Anwesenheit eines Dolmetschers kompliziert. Seitens der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung hagelte es Fragen, die sich zum Teil wiederholten.

Zeugin filmte die Tat

Zwei unbeteiligte Augenzeuginnen aus der Nachbarschaft schilderten anschließend im Zeugenstand ihre Wahrnehmungen. „Jetzt nach vier Jahren ist es schwer“, meinte eine 35-Jährige. „Es war sehr laut. Letztendlich habe ich eine kleine Gruppe Menschen rennen sehen, dann eine größere Gruppe.“ Richter Dreyer hielt ihr vor, bei der Polizei habe sie damals angegeben, eine dunkelhäutige Person sei so lange geschlagen worden, bis sie sich nicht mehr bewegt habe. Das bestätigte die Zeugin. Sie sprach von einem Handgemenge. Die Auseinandersetzung habe fünf bis acht Minuten gedauert.

Eine 54-jährige Norderin erklärte, es sei auf der Straße sehr unruhig geworden. Sie habe einen „großen Menschenauflauf“ wahrgenommen. „Ich sah, dass etwas im Gange war.“ Sie habe wahrgenommen, dass „etwas drunter war“, und die Polizei gerufen. Sie habe eine Videoaufzeichnung gemacht, aber aufgrund der Dunkelheit sei es nur eine Tonaufnahme geworden. Es gebe auch noch eine Videoaufzeichnung von der Überwachungskamera ihres Geschäfts von dem Geschehen vor der Shisha-Bar. Beides ist bereits zur Akte gelangt.

Freund bekam nicht viel mit

Der Freund, der mit den beiden Geschädigten im Mittelhaus war, sagte ebenfalls aus. Von der Auseinandersetzung vor der Shisha-Bar hat der 27-jährige Bremer nicht viel mitbekommen. Zur Wohnung des 26-Jährigen seien zwei Personen gekommen, die sie angreifen wollten. Er und der 21-Jährige seien reingegangen. Die Schläge auf den 26-Jährigen habe er nicht gesehen: „Als wir drin waren, haben wir Schlaggeräusche gehört, und wie er geschrien hat.“

Der Prozess wird diese Woche Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils um 9.30 Uhr in Saal 003 fortgesetzt.

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