Osnabrück Osnabrücker „Basis“-Mitglieder vor Gericht: Wird Strafverfahren zur Corona-Abrechnung?
Per Rundschreiben an Lokalpolitiker sollen sich Mitglieder der Partei „Die Basis“ der versuchten Nötigung schuldig gemacht haben. Der Prozessauftakt vor dem Landgericht Osnabrück zeigt: Es könnte zum Versuch einer politischen Abrechnung mit der Corona-Politik kommen.
Im Grunde geht es um nicht viel – und zugleich doch ums große Ganze: Im Dezember 2022 verurteilte das Amtsgericht Osnabrück sechs Mitglieder der Partei „Die Basis“ zu einer Art Geldstrafe auf Bewährung. Das Gericht war damals überzeugt, dass ein von den Parteimitgliedern gezeichnetes Rundschreiben den Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllte.
Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Seit Donnerstag verhandelt nun das Landgericht Osnabrück den Fall. Zum Prozessauftakt deutet sich an: Der Gerichtssaal könnte Bühne einer politischen Auseinandersetzung werden.
Das Strafmaß des Amtsgerichts hätten die Angeklagten sicher verschmerzen können. Auf 20 Tagessätze zu je 40 Euro lautete dessen Urteil. Das Gericht setzte die Verhängung der Strafe damals für die Dauer von zwei Jahren aus. Bei guter Führung wären die fünf Angeklagten also ohne Geld- oder Vorstrafe aus der Sache gekommen. Geblieben wäre nur der öffentliche Makel, Dutzende Lokalpolitiker in einem Brief bedroht zu haben.
Auch diesen Makel wollen die Mitglieder des Osnabrücker Basis-Verbandes aber aus der Welt schaffen. Vier von ihnen sind zum Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht erschienen, darunter auch der Vorsitzende Thomas Biege. Die Co-Vorsitzende Anita Haunhorst hingegen hatte sich krankgemeldet. Das Verfahren gegen sie ist nun abgetrennt und wird zu einem anderen Zeitpunkt verhandelt.
Wesentlicher juristischer Gesichtspunkt des Verfahrens wird sein, ob das Schreiben aus den Reihen der Basis tatsächlich den Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Es enthält unter anderem einen Passus, in dem den Empfängern verkündet wird: Ihr Name werde auf einer Liste erfasst und gegebenenfalls später im Internet veröffentlicht. Bei einer dereinstigen juristischen Aufarbeitung der Pandemie solle kein Empfänger sagen können: „Ich habe das nicht gewusst.“ Angefügt war dem Schreiben eine über 40 Seiten starke Broschüre, mit der die Basis-Mitglieder ihre kritische Haltung zur Corona-Politik untermauern wollten.
Für die Verteidigung sind der Brief und sein Duktus völlig legitim: „Mandatsträger mit Argumenten zur Änderung einer Haltung zu bewegen, ist wesentliches Merkmal des demokratischen Diskurses“, so formulierte es einer der Anwälte. Die Angeschriebenen würden weder zu einer Änderung ihres Abstimmungsverhaltens gedrängt, noch enthalte das Schreiben eine klare Drohung.
Vielmehr sei es durchaus konstruktiv, ja versöhnlich zu verstehen. Das ergebe sich aus dem Schlusssatz des Briefes. Er lautet: „In der Hoffnung auf eine Zukunft, in der die entstandene Spaltung mit ihren Wunden und Verletzungen überwunden werden kann, bitten wir Sie innigst, innezuhalten und sich Ihrer Verantwortung bewusst zu werden!“.
Ob die Angeschriebenen diese versöhnliche Lesart teilen, dürfte freilich auf einem anderen Blatt stehen. Umso mehr, weil das Schreiben damals von öffentlichen Äußerungen der Vorständin Anita Haunhorst flankiert wurde: Die hatte unserer Redaktion gegenüber erklärt, das Schreiben sei ursprünglich „noch viel härter formuliert“ gewesen. Zudem vertrat sie die Ansicht, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereite eine weltweite „Machtübernahme“ vor und die juristische Aufarbeitung der Corona-Politik könne nicht vor deutschen Gerichten erfolgen, da diese gesteuert und „nicht unabhängig“ seien.
Aussagen, die mehr als drei Jahre alt sind und die auf einem Höhepunkt der Pandemie fielen. Offenbar aber auch Aussagen, die für das Lager der Angeklagten heute, zumindest teilweise, noch Relevanz haben. Die Berufungsbegründung von einem der Rechtsanwälte bezeichnet die Corona-Maßnahmen als „medizinisches Experiment“, das von einem Völkerrechtstribunal aufgeklärt gehöre. Politiker und Medien hätten sich in der Pandemie zu einer „psychologischen Kriegsführung“ verbunden und einer „Angst-Ideologie“ das Wort geredet.
Ein paar Ableitungen weiter kommt das anwaltliche Schreiben zu der Feststellung, die EU und ihre Institutionen seien bürgerfeindliche Vehikel, mittels derer mächtige Konzerne ihre Agenda umsetzten. Urteile wie jenes des Amtsgerichts aus dem Dezember 2022 kriminalisierten freiheitlich denkende Menschen und mithin die letzte echte Opposition im Land.
Ausführungen, die womöglich den Rahmen dessen sprengen, was das Landgericht eigentlich klären will. Gut möglich aber, dass sie im weiteren Verfahren Widerhall finden. In dessen Verlauf werden sich unter anderem Osnabrücker Stadtratsmitglieder, die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und zuletzt auch Osnabrücks Oberbürgermeistern Katharina Pötter (CDU) im Zeugenstand einfinden. Nach dem ersten Verhandlungstag deutet sich an: Ihre Befragung könnte ein Stück weit auch ein Versuch der Abrechnung mit der lokalen Corona-Politik werden.
Inwieweit das für den eigentlichen Sachverhalt notwendig ist, steht freilich auf einem anderen Blatt. Das Amtsgericht Osnabrück führte in seinem Urteil unter anderem die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübke im Jahr 2019 sowie den Tankstellenmord im September 2021 ins Feld. In deren Lichte und angesichts der zugespitzten Stimmung zu Pandemie-Zeiten konnten die Empfänger das Schreiben sehr wohl als bedrohlich empfinden, urteilte das Gericht damals.
Dass die Verfasser des Briefes in Aussicht gestellt hätten, die Namen der Empfänger könnten auf einer Liste im Internet veröffentlicht werden, habe das Bedrohungsgefühl potenziell noch verstärkt. Die Verfasser hätten billigend in Kauf genommen, bei den Empfängern die Angst vor etwaigen Übergriffen zu schüren.
Eine Sichtweise, gegen die sich womöglich auch weniger ausladend argumentieren lässt, wie die Einlassung eines anderen Verteidigers zeigt: Entscheidungen und Namen von Mandatsträgern würden in einer Demokratie ohnehin veröffentlicht. Insofern könne die entsprechende Ankündigung im Brief kaum bedrohlich sein. Für den Tatbestand der versuchten wie auch der vollendeten Nötigung sei aber maßgeblich, dass Konsequenzen für unerwünschtes Handeln angekündigt würden. Die sehe er in dem Brief aber nicht.
Denkbar aber, dass die Angeschrieben das anders empfunden haben. Das Verfahren vor der 5. Kleinen Strafkammer wird am Donnerstag, 23. Oktober, um 10.30 Uhr fortgesetzt. Dann sollen auch die ersten Briefempfänger ihre Zeugenaussagen machen.