Fürstenau Missbrauchte ein Fürstenauer seine Stieftochter? Und ließ die Mutter ihn gewähren?
Im Badezimmer und im Bett einer Minderjährigen soll der Angeklagte aus Fürstenau seine Stieftochter missbraucht haben. Die Taten nahm er offenbar auf Video auf – dabei ist laut Anklage auch zu sehen, wie sich die Mutter des Kindes strafbar macht.
Vor dem Landgericht Osnabrück müssen sich derzeit ein Mann und eine Frau aus dem Osnabrücker Nordkreis in einem Berufungsverfahren vor der Jugendkammer verantworten. Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft sexuellen Missbrauch und die Herstellung von Kinderpornografie vor, seiner ehemaligen Partnerin Beihilfe durch Unterlassen. Das Opfer: die minderjährige Tochter der Frau. Der Mann war zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, die Mutter des Mädchens zu vier Monaten auf Bewährung.
Die Taten sollen sich in den Jahren 2020 und 2021 in der Wohnung der Familie in Fürstenau ereignet haben. Laut Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück duschte der Angeklagte mehrfach mit dem Mädchen und berührte es dabei in strafbarer Weise. Darüber hinaus ließ er sich von dem Mädchen im Intimbereich eincremen und filmte die Szenen.
Bei einer der Taten, die nach diesem Muster abliefen, sah offenbar die Mutter des Mädchens zu und sprach mit ihrem Partner über Unterhaltsfragen, während der Übergriff andauerte. Das Gericht bewertete das Verhalten der Mutter derart, dass sie die Handlungen des Mannes duldete und ihm zeigte, dass von ihr kein Einschreiten zu erwarten war.
Nachdem sich drei Taten nach diesem Muster im Jahr 2020 ereignet haben sollen, gab es laut Urteil der ersten Instanz einen vierten und anders gelagerten Übergriff im Jahr 2021. Bei dieser Tat habe der Angeklagte die in ihrem Zimmer im Bett liegende Geschädigte absichtlich unter ihrem T‑Shirt an die Brust gefasst und erst nach einiger Zeit von ihr abgelassen.
Zugunsten des Mannes berücksichtigte das Amtsgericht Bersenbrück sein umfassendes Geständnis, durch das eine weitere Vernehmung des Opfers vermieden wurde. Die Richter hoben jedoch hervor, dass die Übergriffe in vertrauter häuslicher Umgebung stattfanden, insbesondere im Badezimmer – einem besonders geschützten Raum.
Das Vertrauen des Kindes sei dadurch nachhaltig erschüttert worden. Erschwerend wirke, dass die Taten über längere Zeit erfolgten und der Angeklagte als Ehemann der Mutter besonderes Vertrauen genoss.
Bei der Mitangeklagten bewertete es das Amtsgericht Bersenbrück als positiv, dass sie den Angeklagten Ende 2021 verließ und mit der Tochter zur eigenen Mutter zog. Allerdings habe letztlich die Geschädigte selbst den Taten ein Ende bereitet, indem sie sich der Großmutter anvertraute. Im Urteil heißt es, die Mutter sei den Übergriffen „sehenden Auges“ nicht entgegengetreten und versuche bis heute, das eigene Verhalten zu verdrängen.
Nach Verlesung der Urteilsschrift regte Jan van Lengerich, Verteidiger des Angeklagten, ein Rechtsgespräch an, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Im Anschluss beantragte Martina Goldkamp-Abraham, die als Nebenklagevertreterin der Geschädigten am Prozess teilnimmt, einen Ausschluss der Öffentlichkeit für die gesamte Hauptverhandlung. Dem kam das Gericht nach.
Zugelassen ist die Öffentlichkeit dann erst wieder zur Urteilsverkündung, die laut bisherigem Plan am 3. November stattfinden soll.