Streit um Müllbeutel Nackengriff mit Folgen – letzte Bewährung für Auricherin
Statt in die Tonne hat ein zehnjähriges Mädchen einen Müllbeutel daneben gelegt. Eine Auricherin stellte sie zur Rede – am Ende wurde vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung verhandelt.
Aurich - Eine 42-Jährige aus Aurich wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Darüber hinaus muss sie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Die Angeklagte hatte eingeräumt, ein zehnjähriges Mädchen im Nacken berührt zu haben. Das Kind hatte dadurch leichte Rötungen erlitten. Dass sie es darüber hinaus weggezerrt und damit genötigt hätte, wie es zunächst in der Anklageschrift geheißen hatte, bestätigte sich am Ende der Verhandlung nicht.
Die Angeklagte hatte angegeben, das Kind am zentralen Müllplatz eines Mehrparteienhauses in Aurich dabei erwischt zu haben, wie sie einen Beutel mit Abfällen neben die Mülltonnen gestellt habe. Sie habe dem Mädchen erklären wollen, dass sie ihren Müll in die dafür vorgesehenen Tonnen zu werfen habe, erklärte sie ihren Handgriff. Das Kind habe daraufhin angefangen zu schreien und sei davongerannt. Eine Zeugin hatte den Vorfall beobachtet, allerdings die Berührung selbst nicht gesehen. Ebenso wenig konnte sie den Anklagepunkt der Nötigung bestätigen.
Umfangreiches Vorstrafenregister
Durch das Teilgeständnis der Angeklagten blieb dem Mädchen die Aussage vor Gericht erspart, was ihr sowohl von Staatsanwältin als auch vom Richter zugute geschrieben wurde. Schwer gegen sie wog allerdings ein umfangreiches Vorstrafenregister, das auch einschlägige Taten verzeichnete. Zudem stand die Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung, erst wenige Monate zuvor war sie zuletzt verurteilt worden. Eine weitere Bewährung kam aus Sicht der Staatsanwältin darum dieses Mal nicht mehr in Frage. Der Verteidiger hingegen sah mit der Tat die „Bagatellschwelle“ kaum übertreten und hielt eine Haftstrafe für weit überzogen. Er beantragte, seine Mandantin freizusprechen oder höchstens zu vier Monaten zu verurteilen, ausgesetzt zur Bewährung.
Strafrichter Simon Breuker indes folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Allerdings setzte er die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Die Angeklagte sei „ganz knapp an der Freiheitsstrafe vorbeigeschrammt“, erklärte er in der Urteilsbegründung. Eindringlich warnte er die Angeklagte vor jedem noch so geringen Gesetzesverstoß. „Dies ist ihre allerletzte Chance“, mahnte er.