Osnabrück  Klappt's diesmal? Prozess gegen „Basis“-Mitglieder in Osnabrück soll starten – darum geht es

Markus Pöhlking
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Von Markus Pöhlking
| 15.10.2025 13:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Enthielten Schreiben an Lokalpolitiker strafwürdige Drohungen? Dieser Frage spürt das Landgericht Osnabrück ab dem 16. Oktober nach. Foto: Michael Gründel
Enthielten Schreiben an Lokalpolitiker strafwürdige Drohungen? Dieser Frage spürt das Landgericht Osnabrück ab dem 16. Oktober nach. Foto: Michael Gründel
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Anfang 2022 verschickte der Kreisvorstand der Kleinpartei „Die Basis“ Schreiben an Lokalpolitiker und Journalisten. Die Empfänger fanden deren Inhalt teils als bedrohlich. Im dritten Anlauf will das Landgericht ab Donnerstag prüfen, ob die Verfasser der versuchten Nötigung schuldig sind.

Wegen des Vorwurfs der versuchten Nötigung müssen sich fünf Mitglieder der Partei „Die Basis“ ab dem 16. Oktober vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Sie sollen verantwortlich sein für ein Schreiben, das Anfang 2022 unter anderem an Lokalpolitiker, Journalisten und weitere Amtsträger ging. In dem Brief wurden mögliche Konsequenzen im Hinblick auf die Corona-Politik angedroht.

Es ist bereits der dritte Anlauf, den die 5. Kleine Strafkammer in der Sache unternimmt. Zuletzt hatte das Verfahren Ende November 2022 beginnen sollen. Damals platzte der Auftakttermin, weil mehrere Verfahrensbeteiligte verhindert waren. 

Besagter Brief ging im Februar 2022 an Dutzende Personen in der Region. Die Kreisvorsitzenden Anita Haunhorst und Thomas Biege sowie fünf weitere Unterzeichner stellten darin Konsequenzen für die Corona-Politik in Aussicht. Die Namen der Empfänger, so heißt es in dem Brief, könnten auf einer Liste erfasst und womöglich später auch im Internet veröffentlicht werden. Die Liste solle dokumentieren, wer sich bei einer juristischen Aufarbeitung der Corona-Politik nicht mit den Worten „Ich habe das nicht gewusst“ vor möglichen Konsequenzen schützen könne. 

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück geht davon aus, dass die „Basis“-Mitglieder so Druck auf politische Entscheidungsträger aufbauen wollten. Ziel sei es gewesen, das Abstimmungsverhalten im Hinblick auf Corona-Maßnahmen zu verändern. Strafrechtlich relevant könnte auch die angedrohte Veröffentlichung der Namen im Internet sein. Der Paragraf 126 des Strafgesetzbuches nämlich stellt entsprechende Veröffentlichungen unter Strafe, sofern daraus ein „gegen sie gerichtetes Verbrechen“ oder eine anderweitig rechtswidrige Tat resultieren könnte. 

Ob diese Gefahr bestand und ob eine versuchte Nötigung vorliegt, wird das Landgericht nun prüfen müssen. Das Amtsgericht Osnabrück sah den Tatbestand im September 2022 als erfüllt an. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ es Strafbefehle gegen die insgesamt sieben Unterzeichner und legte ihnen eine Geldstrafe auf. Die akzeptierten mehrere der nun Angeklagten aber nicht. Der Fall kam somit letztlich ans Landgericht. 

Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen waren das wesentliche Motiv, das im Jahr 2020 zur Gründung der Partei „Die Basis“ führte. In Osnabrück gibt es seit dem Frühjahr 2021 einen Kreisverband. Im gleichen Jahr konnte die Partei im Osnabrücker Kreistag ein Mandat erringen: 1,12 Prozent der Wähler stimmten damals für Basis-Kandidatin Maria Kaiser. Sie zählt zu den Unterzeichnern des Briefes, ist aber nicht unter den fünf Angeklagten. Im Jahr 2023 zog Kaiser sich aus der Kreispolitik zurück. Haunhorst übernahm ihr Mandat. 

Für die Hauptverhandlung am Landgericht sind vorerst drei Termine vor der 5. Kleinen Strafkammer anberaumt. Auftakt ist am Donnerstag, 16. Oktober, um 10.30 Uhr. 

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