Hamburg Wehrpflicht per Los? Wir sehen uns vor Gericht!
Union und SPD wollen per Los entscheiden, wer gemustert und gegebenenfalls zur Wehrpflicht herangezogen wird. Ob das klappt, wird eine Frage für die Gerichte.
Die Bundeswehr soll künftig auslosen, wer als Rekrut verpflichtet wird. Darauf haben sich laut Redaktionsnetzwerk Deutschland die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD geeinigt. Demnach soll aus allen jungen Männern, die vorher einen Fragebogen ausgefüllt haben, ausgelost werden, wer zur Musterung muss. Wenn es nicht genügend Freiwillige gibt, sollen die Gemusterten auch verpflichtend eingezogen werden.
Die Bundeswehr hat nicht genug Personal und Räumlichkeiten, um alle infrage kommenden jungen Männer zu mustern. Der Druck der Unionsfraktion, die mehr Pflichtelemente im neuen Wehrdienst haben wollte, hatte also Erfolg. Doch das führt zu einigen ungeklärten Fragen.
Ein verpflichtender Wehrdienst ist natürlich ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit. Doch wenn er so selektiv ist, könnte er auch gegen das Grundgesetz verstoßen: In der Vergangenheit war das Bundesverfassungsgericht schon mehrmals der Ansicht, dass ein Wehrdienst, den nur ein Teil eines Jahrgangs erfüllen muss, der „staatsbürgerlichen Pflichtengleichheit“ und damit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz widerspricht. Schließlich sei die Wehrpflicht dort als allgemeine Pflicht vorgesehen. Übersetzt: wenn Wehrpflicht, dann für möglichst alle.
Wenn nur ein Teil der Wehrpflichtigen herangezogen wird, wäre das hingegen eine Sonderbelastung für eine Minderheit. Ganz egal, ob sie nun ausgelost oder anderweitig bestimmt wird. Zudem sind Losverfahren, etwa bei der Studienplatzvergabe oder Ausschreibungen, alles andere als rechtssicher und sehen sich oft dem Vorwurf der Willkürlichkeit ausgesetzt, der vor Gericht schwer zu entkräften ist.
Der Fragebogen beinhaltet außerdem auch Fragen, die Rückschlüsse auf die Eignung zum Wehrdienst zulassen. Schulabschluss, körperliche Fitness und ähnliches. Doch Losverfahren sollen eigentlich dazu dienen, zwischen gleich geeigneten Kandidaten zu entscheiden. Aber ist der Adonis mit Einser-Abi wirklich genauso gut für den Dienst an der Waffe geeignet, wie der Asthmatiker ohne Abschluss? Man darf es anzweifeln.
Der getroffene Kompromiss könnte sehr leicht juristisch angreifbar sein, wenn er nicht handwerklich perfekt ist. Mit allen verheerenden politischen Konsequenzen, die ein Scheitern zur Folge hätte. Doch ob das wirklich so kommt, wird zum Glück nicht in einem Zeitungskommentar, sondern vor Gericht entschieden.