Hannover Behörden sollen Daten über psychisch auffällige Menschen austauschen dürfen
Die CDU im Niedersächsischen Landtag möchte mit ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke Sicherheitslücken schließen. Hintergrund ist auch ein aktueller Vorfall.
Es ist ein recht sperriges Wort: Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (PsychKG). Damit Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besseren Zugang zu einer Behandlung bekommen, hat die rot-grüne Landesregierung bereits vor Monaten eine Reform angekündigt. Geschehen ist noch nichts.
Nun hat die CDU einen eigenen Entwurf im Landtag eingebracht. „Wir schließen Sicherheitslücken, bevor aus Gefahr Gewalt wird und wir handeln dort, wo SPD und Grüne jahrelang nur geredet haben“, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Uhlen.
Im Kern geht es um die Frage, wann psychisch auffällige Menschen zwangsweise in ein Krankenhaus eingewiesen werden können. Auch soll geregelt werden, welche Informationsketten greifen sollen, wenn ein Patient, von dem weiterhin eine Gefahr ausgehen kann, entlassen wird.
Der „Fall Friedland“ habe schmerzhaft gezeigt, was passiert, wenn Behörden nicht zusammenarbeiten, sagte Uhlen. Auf dem Bahnhof in der ostniedersächsischen Stadt Friedland soll ein ausreisepflichtiger Asylbewerber eine 16-Jährige vor einen Güterzug gestoßen haben. Sie starb. Der 31-jährige mutmaßliche Täter soll sich nach Behördenangaben noch am Tag vor dem Ereignis in der Psychiatrie vorgestellt haben. Er sei gegen den Rat des Arztes entlassen worden, weil angeblich keine Fremdgefährdung bestanden habe.
Die CDU legt ein Augenmerk auf frühzeitiges Handeln und führt in ihrem Entwurf des PsychKG erstmals den Begriff der „Dauergefahr“ ein. Wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass von einer psychisch gestörten Person dauerhaft eine „erhebliche Gefahr“ ausgehe, solle schneller gehandelt werden können. Die Entscheidung über die Unterbringung in der Psychiatrie müsse aber auf Basis einer ärztlichen Expertise getroffen werden und dem Richtervorbehalt unterliegen.
Die CDU fordert eine „Entlass-Meldekette“: Kliniken sollen verpflichtet werden, Polizei und Ordnungsbehörden bei Entlassungen nach Fremdgefährdung zu informieren, um gefährliche Informationslücken zu schließen. Polizei und Ordnungsbehörden sollen mit der Befugnis zur „Gefährderansprache“ ein Instrument erhalten, um früh deeskalierend eingreifen zu können.
Uhlen weiter: „Sozialpsychiatrische Dienste werden in unserem Gesetz verpflichtet, in schwierigen Fällen verbindliche Fallkonferenzen einzuberufen. Behörden und Einrichtungen müssen notwendige Informationen zur Behandlung und Gefahrenabwehr rechtssicher austauschen.“
Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) bezeichnete den CDU-Entwurf zum PsychKG als „Sammelsurium“ mit „überwiegend inkompetent ausgearbeiteten Vorschlägen“. Nicht zuletzt zeuge der Vorschlag der Union von weitgehendem Unverständnis gegenüber der Komplexität des Datenschutzrechtes, insbesondere in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht psychisch Kranker.
Philippi sagte in der Debatte im Landtag, der Gesetzentwurf von Rot/Grün sei „faktisch fertig“. Er müsse vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse aber noch einmal nachgeschärft werden. Eine weitere Beratung erfolgt in den Ausschüssen.