Prozess in Aurich  Öl, Asbest und Altlasten – 58-Jähriger vor Gericht

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 11.10.2025 12:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Wegen unsachgemäßer Lagerung gefährlicher Stoffe muss ein 58-Jähriger aus dem Kreis Aurich nun zahlen. Dabei, so sagte er vor Gericht, sei dies gar nicht sein Müll gewesen.

Aurich - Weil er auf seinem Grundstück allerlei möglicherweise umweltschädliches Material gelagert hatte, musste sich ein Mann aus dem Kreis Aurich am Donnerstag wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen vor dem Amtsgericht in Aurich verantworten. Weil er potenzielle Gefahrenherde inzwischen ordnungsgemäß beseitigt hat und dem Gericht seine Maßnahmen per Foto belegen konnte, wurde das Verfahren gegen ihn gegen die Zahlung von 900 Euro an einen gemeinnützigen Verein vorläufig eingestellt.

Mitarbeiter des Landkreises hatten im vergangenen Februar auf dem Grundstück des 58-Jährigen einen Mercedes vorgefunden, aus dem erkennbar Öl ausgelaufen war. Bodenproben hatten Hinweise auf krebserregende und fortpflanzungsgefährdende Chemikalien ergeben. Außerdem hatten sie in einem verwitterten Behältnis asbesthaltige Eternitplatten festgestellt, das nur halbherzig den Austritt gesundheitsschädlicher Sporen verhindert hatte. Der Landkreis Aurich hatte den Angeklagten aufgefordert, sämtliche Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und ihm zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro auferlegt. Weil der Angeklagte den Auflagen des Landkreises unverzüglich nachgekommen war, war ihm die Geldstrafe jedoch erlassen worden.

Angeklagter bedauert sein Vorgehen

Der Angeklagte hatte auf dem Grundstück einen Schrott- und Metallhandel betrieben, den er jedoch bereits vor einigen Jahren abgemeldet hatte. Die festgestellten Schadstoffe führte er auf den vorherigen Besitzer des Grundstücks zurück, der dort seinen verbliebenen Müll zusammengeschoben habe. Das Erdreich sei jedoch durch eine unter einer Sandschicht befindlichen Betonplatte geschützt gewesen. Unter das ölleckende Auto habe er eine Gummimatte zur Absicherung gelegt. Die Eternitplatten habe er von einem Schuppen abgebaut und ordnungsgemäß in ein sogenanntes Big-Pack verpackt. Weil er schwer erkrankt war, habe er sie nicht mehr abtransportieren können. Die Platten waren darum über mehrere Jahre dem Wetter preisgegeben. Dem zunehmenden Verfall des Big-Packs habe er erfolglos versucht, mit verschiedenen Sicherungsmaßnahmen entgegenzuwirken, erklärte der Angeklagte. Er räumte seine Schuld ein und bedauerte sein Vorgehen.

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