Feuerwehrsatzung überarbeitet  Brookmerland öffnet Feuerwehr für auswärtige Mitglieder

| | 09.10.2025 18:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Für Brookmerlander Feuerwehrleute gilt künftig eine überarbeitete Satzung mit neuen Regeln. Foto: Thomas Dirks
Für Brookmerlander Feuerwehrleute gilt künftig eine überarbeitete Satzung mit neuen Regeln. Foto: Thomas Dirks
Artikel teilen:

Der Brookmerlander Rat beschließt eine Neufassung der Feuerwehrsatzung. Was danach künftig möglich und was nicht mehr zulässig ist.

Brookmerland - Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Brookmerland kann künftig auch werden, wer seinen Wohnsitz nicht in der Samtgemeinde hat. Außerdem gibt es ab sofort die Möglichkeit, förderndes Mitglied zu werden. Das ermöglicht die Neufassung der Feuerwehrsatzung, die der Samtgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag (wir berichteten) beschlossen hat.

Das Regelwerk sei entsprechend dem seit 2000 geltenden Feuerwehrbedarfsplan umfassend überarbeitet und nun vom Landkreis Aurich abgesegnet worden, teilte Brookmerlands Ordnungsamtschef Guido Feldmann den Ratsmitgliedern mit.

Unter anderem legt die Satzung die vier neuen Feuerwehrstandorte fest: Ortsfeuerwehr Nord (Osteel, ehemalige Ortsfeuerwehr Leezdorf/Osteel), Ost (Marienhafe, ehemalige Ortsfeuerwehr Marienhafe), West (Upgant-Schott, ehemalige Ortsfeuerwehr Upgant-Schott) und Süd (Wirdum, ehemalige Ortsfeuerwehr Wirdum).

Doppelmitgliedschaft jetzt möglich

Auch praktisch wirkt sich die neue Satzung aus. So ist ab sofort eine Doppelmitgliedschaft zulässig. Das bedeutet: Feuerwehrleute auswärtiger Feuerwehren dürfen zusätzlich auch Mitglied eines Löschteams im Brookmerland sein, wenn sie sich dort öfter aufhalten.

Für Brookmerlander Brandbekämpfer gilt: Ihr Hauptwohnsitz muss innerhalb der Samtgemeinde liegen. Auch dürfen sie sich ihr Wehrteam nicht mehr aussuchen, sondern sich dem Wehrstandort anschließen, der ihrem Wohnort am nächsten ist. Welcher das ist, legt ein Zonenmodell fest. Dies gilt laut Feldmann rückwirkend bis 2020. Wer als Feuerwehrangehöriger in den vergangenen fünf Jahren von Upgant-Schott nach Osteel umgezogen ist, aber immer noch Dienst in der Wehr Upgant-Schott tut, muss sich spätestens jetzt der neuen Feuerwehr Nord anschließen. „Das ist mit der Feuerwehrführung so abgestimmt“, betonte Feldmann. Hintergrund: In wenigen Fällen soll es Kritik an dieser Regelung von Feuerwehrleuten gegeben haben, die nicht mehr in ihre Wunschfeuerwehr bleiben dürfen.

Neu ist laut Feldmann die Möglichkeit, förderndes Mitglied der Feuerwehr Brookmerland zu werden, ohne das eine Pflicht zur Teilnahme am Dienst, allerdings auch kein Versicherungsschutz besteht.

Ausschlussverfahren werden ab sofort nicht mehr mündlich von den Ortsbrandmeistern, sondern schriftlich von der Verwaltung geführt.

Stellungnahmen der Politik

Vertreter beider großen politischen Lager begrüßten die Novelle der Feuerwehrsatzung. Einzig die Grünen äußerten sich nicht zu dem Thema. „Endlich liegt das Ding auf dem Tisch. Da sollte schon seit 20 Jahren eine Richtung reingebracht werden“, sagte Johann Tjaden, Sprecher der SPD/„Moin“-Ratsgruppe. Er zeigte sich erfreut, dass die Satzung erfolgreich mit den Feuerwehrchefs um Gemeindebrandmeister Klaus-Dieter Cassens abgestimmt werden konnte. „Die tragen das mit. Das ist Wille der Feuerwehr“, stellte Tjaden fest.

Ähnlich äußerte sich Ida Bienhoff-Topp, Sprecherin der Gruppe BWG/SEB, BfB, CDU. Man sei bisher gut damit gefahren, sich nicht in bestimmte Angelegenheiten, der Feuerwehr einzumischen, stellte sie fest. Dazu zählten auch und vor allem Personalfragen, „Wir geben nur das Geld“, sagte sie. Auch sie zeigte sich erfreut, dass die Neuregelung nun endlich vollzogen werden könne.

Ähnliche Artikel