Nîmes  Fall Pelicot: Vergewaltiger legt Berufung ein – und muss nun noch länger in Haft

afp, Sophie Handl
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Von afp, Sophie Handl
| 09.10.2025 17:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Gisèle Pelicot musste im Berufungsverfahren erneut aussagen und kritisierte den Angeklagten Hussamettin D. scharf. Foto: afp/Christophe Simon
Gisèle Pelicot musste im Berufungsverfahren erneut aussagen und kritisierte den Angeklagten Hussamettin D. scharf. Foto: afp/Christophe Simon
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Das Berufungsgericht hat Husamettin D. im Fall Gisèle Pelicot wegen Vergewaltigung erneut schuldig gesprochen. Er ist der einzige der 51 Verurteilten, der in Revision ging.

Am Donnerstag sprach das Gericht im französischen Nîmes ein Urteil im Berufungsverfahren zum Fall Gisèle Pelicot, die von ihrem Mann betäubt und fremden Männern zum Sex angeboten worden war. Das Gericht bestätigte das Urteil, dass Hussamettin D. Pelicot vergewaltigt hatte.

Von den 51 verurteilten Männern im Fall Pelicot ist nur Husamettin D. in Revision gegangen. Er beharrte darauf, Gisèle Pelicot nicht vergewaltigt zu haben – eine Aussage, die er auch während des Verfahrens immer wiederholte. Er sei Opfer der Manipulation ihres Ehemanns geworden.

In erster Instanz war er zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Gericht in Nîmes hat die Haftstrafe nun auf zehn Jahre verschärft. Das erklärte der vorsitzende Richter Chrisitan Pasta. D. müsse sich zudem fünf Jahre lang in Behandlung begeben.

Im Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft die fehlende Zustimmung Pelicots bei den sexuellen Übergriffen hervorgehoben. „Es ist offensichtlich, dass Frau Pelicot nicht zugestimmt hatte“, sagte Staatsanwalt Dominique Sié. „Im Jahr 2025 kann man nicht mehr behaupten, sie sei einverstanden gewesen, weil sie nichts gesagt habe“, sagte der Staatsanwalt weiter. Dies seien Ansichten eines früheren Zeitalters. Die Uneinsichtigkeit des Angeklagten sei „zum Verzweifeln“.

„So lange Sie das nicht zugeben, geht es nicht nur um den Fall einer Frau, sondern um ein abscheuliches gesellschaftliches System“, sagte Sié. Dieses gründe auf der falschen Ansicht: „Wenn der Mann einverstanden ist, hat die Frau nichts mehr zu sagen“, erklärte er.

Am Ende gab der Angeklagte zu, sich geschämt zu haben. Bei seiner Aussage, Pelicot nicht vergewaltigt haben zu wollen, blieb er bis zum Ende des Prozesses.

Die 72-Jährige Pelicot bestand im ersten Prozess darauf, entgegen der Gepflogenheiten des Gerichts, ihren Fall nicht mit Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln, damit „der Scham die Seite wechselt“.

Sie gilt seitdem als feministische Ikone. Sie löste eine Welle an Solidarität und Unterstützung für Gisèle Pelicot und Opfer sexualisierter Gewalt und Belästigung aus.

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