Berlin Weniger Mietzuschüsse oder Umzug aufs Land: Wäre das für Bürgergeld-Haushalte fair?
Union und SPD wollen bei der geplanten „Abschaffung“ des Bürgergeldes, also der Rückkehr zur Grundsicherung, auch bei den Kosten der Unterkunft sparen. Das soll den Druck zum Arbeiten erhöhen. Macht die Regierung ernst, könnte die Obdachlosigkeit steigen wie in Großbritannien.
„An Mieten und Heizzuschüsse müssen wir ran!“ Das sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn kürzlich im Interview mit unserer Redaktion. Die Kürzungen sollen Teil der Bürgergeld-Reform werden, auf deren Grundzüge sich die Koalition in der Nacht zum Donnerstag geeinigt hat.
Das Thema ist explosiv: Viele Menschen mit Job empfinden die hohen Mietzuschüsse für Leistungsempfänger als ungerecht. Und wenn der Staat Wohnung und Heizkosten zahlt, sinken die Anreize, selbst zu arbeiten oder Energiekosten zu sparen. Aber was passiert, wenn Bürgergeld-Haushalte keine billigeren Wohnungen finden?
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Im Mai dieses Jahres haben 2,7 Millionen Haushalte insgesamt 1,48 Milliarden Euro an Miet-, Heiz- und Betriebskosten erhalten, das sind im Durchschnitt 550 Euro pro Haushalt und fast 40 Prozent der gesamten Bürgergeldkosten. Das sind die aktuellsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.
Die Summe ist von monatlich 1,15 Milliarden im Mai 2022 auf 1,39 Milliarden ein Jahr später und 1,48 Milliarden im vergangenen Jahr gestiegen und seitdem gleichgeblieben.
Wer wenig verdient und keine anderen staatlichen Leistungen bezieht, kann Wohngeld beantragen. Das ist zu unterscheiden vom Anspruch auf die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU), zu denen die Miet- und Heizkostenzuschüsse zählen. Sie sind Beziehern von Bürgergeld vorbehalten, also Menschen, die keiner bezahlten Arbeit nachgehen oder aufstocken.
Erstattet werden „angemessene“ Kosten, was je nach Lage verschieden ist. In Osnabrück wird für eine alleinstehende Person eine Bruttokaltmiete von maximal 624 Euro übernommen, in Hannover 499, in Flensburg 486, in Köln 677 und in München 890 Euro.
„Je höher die Wohnungskosten sind, desto attraktiver ist auch das Bürgergeld“, sagt Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages. Es werde in angespannten Wohnungsmärkten zunehmend schwieriger, die Miete und seinen Lebensunterhalt allein durch die eigene Arbeit zu bestreiten.
Brötels fataler Befund: „Weil das Jobcenter in solchen Gebieten auch sehr hohe Wohnkosten übernimmt, verfestigt sich deshalb quasi zwangsläufig der Bezug von Bürgergeld. Zugleich sinkt dadurch aber auch der Anreiz, überhaupt wieder aus dem System herauszukommen. Das stellt die Intention des Gesetzgebers dann sozusagen auf den Kopf.“
Zwei Veränderungen wurden in der Nacht zum Donnerstag beschlossen.
Zurzeit werden die Mietkosten im ersten Jahr voll übernommen, egal, ob sie angemessen sind oder nicht. Landkreise-Präsident Brötel sagt: „Die Karenzzeit führt dazu, dass das Jobcenter bis zu 18 Monate lang jede Miete, auch für eine viel zu große oder zu teure Wohnung, bezahlt.“
Und weiter: „Die einen, die arbeiten, müssen jeden Euro umdrehen und sich täglich zur Decke strecken, um ihre weiter steigende Miete überhaupt noch bezahlen zu können, und die anderen bekommen jedenfalls eineinhalb Jahre lang auch viel zu große und deutlich überteuerte Mietwohnungen vom Jobcenter bezahlt. Das schafft offenkundig falsche Anreize.“
Die Karenzzeit wurde erst am 1. Januar 2023 mit dem Bürgergeld eingeführt und sollte Betroffenen ermöglichen, sich ganz auf die Jobsuche zu konzentrieren. Jobcenter-Beschäftigte stellten laut einer Umfrage allerdings nicht fest, dass sich Bürgergeld-Bezieher dank der Karenzzeit intensiver um eine neue Arbeitsstelle bemühten.
Die Vereinbarung des Koalitionsausschusses dazu lautet: „Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt die Karenzzeit.“
Betrifft sogenannte Totalverweigerer: Wer auch einen vierten Termin beim Jobcenter nicht wahrnimmt, für den sollen künftig „alle Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft komplett eingestellt“ werden. Schonung soll es nur bei gesundheitlichen oder anderen „schwerwiegenden“ Gründen für das Nichterscheinen geben.
Der Kinderschutzbund ist darüber erschrocken. „Rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche leben nach aktuellem Stand im Bürgergeld. Sie können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Eltern Jobangebote nicht annehmen oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen“, erklärte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein. Die Pläne der Bundesregierung, Sanktionen bis zur Streichung der Unterstützung zur Unterkunft, möglich zu machen, seien „eine Katastrophe für diese Kinder und Jugendlichen“.
Das scheint offen. Von Unionsseite gab es den Wunsch, niedrigere Obergrenzen für die Miete und für die Heizkosten einzuziehen. Letzteres sollte auch zwingen, die Heizung abzudrehen. „Für Mieten und Heizkosten wären Pauschalen womöglich der bessere Weg“, als die Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten, so die Position von Unionsfraktionschef Spahn.
Ob oder wie stark die Zuschüsse gesenkt werden sollen, darüber gibt es noch keine Einigkeit. Im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses wird das Thema ausgeklammert.
Denn die Sache ist heikel: Damit die Betroffenen mit weniger Miete klarkommen, müssten sie auch erstmal eine billigere Wohnung finden, aber die Mieten steigen zumindest in den Ballungsgebieten, der Wohnraum wird immer knapper. In Großbritannien wurde nach Kürzungen der Mietzuschüsse ein Anstieg der Obdachlosigkeit beobachtet.
„Eine stärkere Pauschalierung klingt zunächst überzeugend. Der Teufel steckt aber auch hier im Detail“, sagt Landkreise-Präsident Brötel. Deshalb müsse man sicher sorgfältig überlegen, ob und wie man so etwas angehe. „Auf jeden Fall wird man dann eine Art Härtefallregelung für Haushalte brauchen, für die es einfach keine günstigere Wohnung gibt.“
In der Theorie könnten Bürgergeld-Haushalte aus angespannten Wohngegenden natürlich auch in Regionen umziehen, in denen preiswerter Wohnraum zur Verfügung steht. In der Praxis kann der Staat Betroffene nicht zwingen, ihre Heimatstadt zu verlassen. Wie kommt man aus dem Dilemma raus?
„Wir brauchen endlich eine Antwort auf die Tatsache, dass es in Deutschland in der Tat zu wenig bezahlbaren Wohnraum für solche Menschen gibt. Dabei stehen in den ländlichen Räumen schon jetzt 2 Millionen Wohnungen leer. Viele dieser Wohnungen könnten sofort bezogen werden“, sagt Achim Brötel.
Der Paktiker nimmt den sogenannten mindergenutzten Wohnraum in den Fokus. „Das ist vor allem die berühmte Einliegerwohnung. Gebaut für die Kinder oder die Eltern, für die sie inzwischen aber nicht mehr benötigt wird. Viele stellen diese Wohnungen dem Wohnungsmarkt aber nicht zur Verfügung, weil sie Angst vor den Folgen des Mietrechts haben oder finanziell keine Vorteile für sich sehen“, sagt der Präsident der Landkreise und macht einen Vorschlag:
„Warum gehen wir in Deutschland ein solches Thema nicht endlich einmal an? Steuerfreibeträge für Vermieter könnten ein guter Einstieg dafür sein. Und: Es wäre zugleich eine gezielte Stärkung der ländlichen Räume. “