Tödlicher Schulwegunfall in Aurich Staatsanwalt beantragt Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung
Die Staatsanwaltschaft Aurich sieht hinreichenden Tatverdacht, dass ein 47-jähriger Lkw-Fahrer die rote Ampel missachtete und so einen 16-jährigen Schüler tödlich verletzte.
Aurich - Rund vier Monate nach dem tragischen Unfall vor dem Gymnasium Ulricianum hat die Staatsanwaltschaft Aurich beim Amtsgericht Aurich den Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Tötung gegen den beteiligten Lkw-Fahrer beantragt. Der Strafbefehl sehe eine Geldstrafe sowie die Einziehung des Führerscheins vor, teilte das Amtsgericht am Mittwoch, 8. Oktober, mit.
Dem 47-jährigen Angeschuldigten wird demnach zur Last gelegt, im Bereich der Ampel an der Von-Jhering-Straße (Bundesstraße 72/210) das für ihn geltende Rotlicht missachtet zu haben. Dadurch sei es zum Zusammenstoß mit dem Jugendlichen gekommen, der zu dem Zeitpunkt die Von-Jhering-Straße in Höhe des Friedhofsweges querte. Der Jugendliche war unmittelbar in der Folge des Unfalls verstorben. Der Vorfall hatte sich in direkter Nähe des Gymnasiums Ulricianum auf dem Schulweg des Jugendlichen ereignet.
Geldstrafe und Entzug des Führerscheins
Nach Abschluss der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft Aurich nun hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich einer fahrlässigen Tötung gemäß Paragraf 222 Strafgesetzbuch, heißt es in der Mitteilung. Der beantragte Strafbefehl sieht eine Geldstrafe sowie die Einziehung des Führerscheins vor.
„Das Amtsgericht Aurich prüft nun den Antrag auf Erlass des Strafbefehls. Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen. Sollte der Strafbefehl erlassen und rechtskräftig werden, kommt es zu keiner Hauptverhandlung“, teilte Frieda König, Pressesprecherin des Amtsgerichtes zum weiteren Vorgehen mit. Der Angeschuldigte habe jedoch das Recht, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Zur Höhe der geforderten Geldstrafe wurden keine Angaben gemacht. Aus Rücksicht auf das laufende Verfahren sowie den Schutz der Beteiligten würden derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt, so König.