Brüssel  Nein zur EU-Chatkontrolle: Privatsphäre aller nicht opfern für vereinzelte Pädophile

Katrin Pribyl
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Von Katrin Pribyl
| 07.10.2025 06:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Auf einem Smartphone sind pornografische Bilder zu sehen – wie weit darf der Einschnitt in die Privatsphäre gehen, um Missbrauch an Kindern wirksam zu verhindern? Foto: dpa/Silas Stein
Auf einem Smartphone sind pornografische Bilder zu sehen – wie weit darf der Einschnitt in die Privatsphäre gehen, um Missbrauch an Kindern wirksam zu verhindern? Foto: dpa/Silas Stein
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Die deutsche Debatte über die EU-„Chatkontrolle“ ist so schrill wie nirgendwo sonst. Dabei geht es nicht um harmlose Familienfotos, sondern um den Schutz von Kindern vor Missbrauch. Klar ist: Privatsphäre darf nicht grenzenlos sein.

Die Debatte über die sogenannte „Chatkontrolle“ und eine vermeintliche Massenüberwachung der privaten Kommunikation wird in Deutschland mit einer Empörung und Vehemenz geführt, wie sie in keinem anderen EU-Staat zu beobachten ist. Seit mehr als drei Jahren läuft die Diskussion nun schon, meist aus dem Ruder. Denn sie wird längst nicht mehr auf sachlicher Ebene geführt.

Vielmehr bewegt sich der Streit in einem so emotionalen Konfliktfeld, dass es einen für alle Seiten befriedigenden Kompromiss kaum noch geben kann. Insbesondere die Datenschützer haben in Brüssel und Berlin ganze Lobbyarbeit geleistet. Der von ihnen eingebrachte Kampfbegriff „Chatkontrolle“ suggeriert, als ob schon bald Whatsapp-Nachrichten aus Familiengruppen ins Visier von Ermittlern geraten könnten.

Dabei geht es darum, dass Messenger-Dienste automatisiert und anonym Bilder oder Videos nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten scannen sollen, wie Kinderschutzorganisationen schon lange fordern. Man kann sich das Prozedere vorstellen wie bei einem Metalldetektor am Flughafen. Wenn die Software Alarm schlägt, geht die Meldung keineswegs sofort an die nationalen Behörden, sondern jeder Einzelfall soll geprüft werden.

Deshalb stellt sich umso mehr die Frage: Ist der Schutz der Privatsphäre in Deutschland wichtiger als der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt? Die Gegner des Gesetzesvorstoßes der EU wollen diesen Vergleich nicht gelten lassen und verweisen auf Verhältnismäßigkeit. Doch genau dafür könnte – und muss – der europäische Gesetzgeber sorgen, indem er sicherstellt, dass das System eben nicht massenweise Alarm schlägt, wenn Eltern die Fotos ihrer im Pool planschenden Kleinkinder an die Oma verschicken. 

Die Stiftung Internet Watch hat für 2021 einen Anstieg der Meldungen über bestätigten sexuellen Kindesmissbrauch um 64 Prozent im Vergleich zum Vorjahr festgestellt, wie die EU-Kommission ausführt. Dabei ist die Dunkelziffer deutlich höher. Schätzungen gehen davon aus, dass nur fünf bis 15 Prozent der Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt werden. Ein Phänomen, das in der Mitte der Gesellschaft stattfindet und trotzdem bleiben die Verbrechen meist im Dunkeln – bis sie im Netz landen.

Es gehört zur Wahrheit dazu, dass häufig erst Fotos und Videos Behörden auf die Spur der Kriminellen bringen, die im Internet wie auf dem Basar Kinderpornografie austauschen. Deshalb ist es richtig, wenn die EU Maßnahmen ergreift, die strikter sind, aber eben auch verhältnismäßig bleiben.

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