Osnabrück Drei Clubbesuche, drei Prügeleien – Osnabrücker bekommt dennoch Bewährungsstrafe
Drei Schlägereien nach Discobesuchen, mit teils heftigen Kopfverletzungen als Folge – die Anklage hörte sich schlimm an. Dennoch wurde in der Verhandlung gegen einen Osnabrücker verständlich, warum der Angeklagte noch eine Chance bekommt.
Nicht weniger als sieben Anklagepunkte verlas der Staatsanwalt in einer Verhandlung gegen einen 25-jährigen Osnabrücker am Amtsgericht. Neben Körperverletzung in drei Fällen betrafen sie den Besitz von Kokain, Schüsse aus einer Schreckschusspistole und das Zeigen eines Hakenkreuzes.
Die Anklagen reichten bis ins Jahr 2023 zurück, teils hatten schon Verhandlungen begonnen. Sie wurden zurückgestellt, da eine Anklage am Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung Vorrang hatte. Der Angeklagte wurde dort im September 2024 zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt sowie zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
In der jetzigen Verhandlung räumte der Angeklagte den Besitz von 1,6 g Kokain ein. Er habe die Drogen für einen Bekannten besorgt, er selbst nehme keine Drogen.
Dass er an Silvester 2022 mit einer Schreckschusspistole im Schinkel mehrere Male in die Luft geschossen habe, war unstreitig. Das wäre noch nicht einmal verboten gewesen, hätte er eine Ausnahmegenehmigung dafür beantragt, eine Möglichkeit, die zum Jahreswechsel besteht. Er war davon ausgegangen, dass die Schüsse in dieser Nacht erlaubt seien.
Das Hakenkreuz beziehungsweise etwas Ähnliches hatte er sich auf den Arm tätowieren lassen, wo es für jedermann sichtbar war. Auch auf seinem Instagram-Account hatte er Fotos mit deutlichem Tattoo hochgeladen. Es sei aber eine Swastika, erklärte der Angeklagte, ein buddhistisches Symbol. Er habe keine rechte Gesinnung. Inzwischen ist das Zeichen übertätowiert worden.
Blieben die drei Körperverletzungen. Einer der Betroffenen nahm als Nebenkläger an der Verhandlung teil. Er hatte durch fünf bis sieben Faustschläge ins Gesicht erhebliche Verletzungen davongetragen: ein Schädel-Hirn-Trauma, ein geprellter Brustkorb, Nasenbeinbruch, Platzwunde und Hämatom am Auge. Die Schläge seien nach kurzem Wortwechsel unvermittelt gekommen, in den frühen Morgenstunden im Sommer 2024 in einem Osnabrücker Club.
Schon ein Jahr davor hatte der Angeklagte den Besucher eines anderen Clubs auf dem Parkplatz geschlagen. Er berichtete, der Mann habe Streit mit einer Bekannten gehabt, deshalb sei er eingeschritten.
Im Oktober 2024 wurde eine weitere Person vor einem dritten Club verletzt. Zunächst durch Schläge des Angeklagten, dann durch einen bisher unbekannten Begleiter, der aus einer Gaspistole mit Reizgas drei Schüsse ins Gesicht des Geschädigten feuerte. „Ich dachte, ich sterbe“, sagte dieser in seiner Zeugenaussage.
Trotz dieser vielen Vorwürfe und der Verurteilung am Landgericht konnte sich der Staatsanwalt noch eine Bewährungsstrafe vorstellen. „Die Justiz hat sehr langatmig gearbeitet“, meinte er. Eine frühere Verurteilung hätte vielleicht erzieherisch gewirkt, spätere Taten hätten vermieden werden können. Ohnehin dürften Urteile nach Jugendstrafrecht bei der Bildung einer Gesamtstrafe nicht berücksichtigt werden.
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, mit der höchsten möglichen Bewährungszeit von fünf Jahren. Er hat außerdem an die anderen beiden Geschädigten je tausend Euro zu zahlen. In der Verhandlung hatte er sich mit dem Nebenkläger bereits auf eine Schmerzensgeldzahlung von 2500 Euro geeinigt. Zudem werden ihm 200 Stunden gemeinnützige Arbeit aufgegeben, er muss einen Antiaggressionskurs absolvieren und trägt die Kosten des Verfahrens. Verteidigung und Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.