Osnabrück  Klosterkammer senkt Erbbauzinsen – Initiative in Osnabrück bleibt skeptisch

Karin C. Punghorst
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Von Karin C. Punghorst
| 03.10.2025 06:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Martin Busch ist Sprecher der Osnabrücker Initiative für Erbbaurechtnehmende. Foto: André Havergo
Martin Busch ist Sprecher der Osnabrücker Initiative für Erbbaurechtnehmende. Foto: André Havergo
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Die Klosterkammer Hannover senkt nach Protesten ihre geplanten Erbbauzinsen und bietet in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie in Osnabrück zusätzliche Rabatte. Doch Initiativen und Politik sind skeptisch – es bleibt kompliziert.

Die Klosterkammer Hannover ist den vergangenen Monaten in die Kritik geraten. Für auslaufende Verträge sollte der Erbbauzins massiv erhöht werden. Jetzt hat die Klosterkammer angekündigt, dass der Zins weniger steigen wird als ursprünglich geplant.

So war die Ausgangslage, eine Beispielrechnung: Frank Köpke aus Osnabrück zahlte bisher einen jährlichen Erbbauzins von 562 Euro. Ab 2030 sollte er 6477 Euro pro Jahr für sein Haus und das 787 Quadratmeter großes Grundstück am Schölerberg zahlen – mehr als zehnmal soviel.

Das wollten Köpke und weitere Betroffene aus der Nachbarschaft nicht einfach so hinnehmen: Sie gründeten die Initiative Erbpacht ohne Wucher. Aus der kleinen Runde ist mittlerweile die Initiative Erbbaurechtnehmende Osnabrück geworden. Angeschlossen haben sich Betroffene aus ganz Osnabrück und auch aus dem Umland. Es wurden Briefe und Petitionen geschrieben, Kontakte zu Politikern geknüpft. Im Juni dieses Jahres haben die Osnabrücker gemeinsam mit weiteren Initiativen aus niedersächsischen Städten vor dem Landtag in Hannover gegen die geplanten Erhöhungen demonstriert.

Jetzt gab die Klosterkammer bekannt, bei auslaufenden Verträgen ihre Regelungen bei Erbbaurechten modernisieren zu wollen. Ziel sei es „marktgerechte, rechtlich zulässige und zugleich sozial abgemilderte Regelungen zu schaffen“ heißt es in einer Pressemitteilung.

Künftig soll der Erbbauzinssatz so bemessen werden: Der Bodenrichtwert wird mit dem Zinssatz für Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit multipliziert. Das ist neu, aber nicht unüblich, weil der Zinssatz als gängiger Referenzwert am deutschen Finanzmarkt gilt. Am 2. Oktober lag der Wert bei 2,73 Prozent. Dadurch würde sich die ursprünglich geplante Erhöhung des Erbbauzinses um rund 40 Prozent verringern. Bei vorzeitiger Vertragsverlängerung will die Klosterkammer einen zusätzlichen Abschlag von einem Prozent für jedes noch laufende Vertragsjahr gewähren.

Darüber hinaus soll Vertragspartnern in Kommunen mit einer „angespannten Wohnungslage“, wie es in der Mitteilung heißt, ein weiterer Abschlag zu den 40 Prozent gewährt werden, „der einem Drittel des neu errechneten Erbbauzinses entspricht“, so die Klosterkammer. Das sind Vertragspartner in Hildesheim, Göttingen, Lüneburg und Osnabrück und damit jene Städte, in denen sich in den vergangenen Monaten massiver Protest gegen die geplanten Erhöhungen formiert hatte. Der zusätzliche „Rabatt“ werde auf 20 Jahre beschränkt und gelte nicht, wenn die Immobilie verkauft oder vererbt werde.

Für den Osnabrücker Frank Köpke würde das Pi mal Daumen bedeuten: Statt den zunächst vorgesehen 6477 Euro nur noch rund 3886 Euro im Jahr zahlen zu müssen. Das wäre die Reduzierung um 40 Prozent. Mit dem Sonderrabatt würde ein weiteres Drittel abgezogen, verblieben noch jährlich 2590 Euro für die kommenden 20 Jahren.

„Die Klosterkammer kommt uns entgegen“, bewertet der jetzige Sprecher der Osnabrücker Initiative die Offerte. Aber, bei genauerer Betrachtung rechnet er kritischer: „Es ist im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben der Klosterkammer eine Verbesserung, aber: Etwas Perverses bleibt auch halbiert ekelig.

„Die Klosterkammer hat sich endlich bewegt“, sagt der Osnabrücker Landtagsabgeordnete Frank Henning auf Nachfrage unserer Zeitung. „Das hat lange gedauert und wir haben viele Gespräche geführt.“ Kritisch zu bedenken gibt SPD-Mann, dass der Zinssatz für Bundesanleihen zwar zurzeit mit 2,7 Prozent niedrig sei, „aber auch schon mal bis auf 4 Prozent steigen könne.“

Aufgrund des angespannten Wohnungs- und Immobilienmarktes „sind die Bodenpreise exorbitant gestiegen“, so Henning und ein „ungedeckelter Bodenrichtwert insofern nicht mehr eine angemessene Referenzgröße zur Berechnung der Erbbauzinsen.“ Es sei Aufgabe der Politik, „ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnraums zu schaffen.“

Ähnlich äußert sich auch die Präsidentin der Klosterkammer, Thela Wernstedt: Das Problem massiv steigender Bodenpreise ist ein politisches Problem, das die Klosterkammer nicht lösen kann.

Zurzeit erarbeitet die Landtagsfraktion von SPD und Grünen an einem Antrag, der das Erbbaurecht weitreichender modernisieren und, in den Worten Hennings, „sozialverträglich gestalten soll“. Ziel sei es, die Vorschläge im November in den Landtag einzubringen.

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