Nach Diebstahl  Norder wehrt sich mit Hammer und Schere gegen Kaufhausdetektiv

| | 30.09.2025 16:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich wurde der Fall eines 28-jährigen Norders verhandelt. Foto: Thomas Dirks
Vor dem Landgericht Aurich wurde der Fall eines 28-jährigen Norders verhandelt. Foto: Thomas Dirks
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Ein 28-jähriger Mann aus Norden griff in einem Supermarkt einen Detektiv an, nachdem er beim Diebstahl erwischt wurde. Vor dem Landgericht Aurich wurde der Fall jetzt verhandelt.

Norden/Aurich - Für eine Beute im Wert von gerade einmal 1,69 Euro riskierte ein 28-jähriger Norder eine Freiheitsstrafe. Denn bei dem versuchten Diebstahl am 20. Dezember 2024 in einer Kaufland-Filiale im Norder Tor hatte der Angeklagte einen Hammer, einen Knüppel, eine Schere und eine Säge dabei und wehrte sich damit mit allen Kräften gegen den Kaufhausdetektiv, der ihn nach der Kasse stellen wollte. Dabei verübte er auch noch eine Körperverletzung, weil er den Detektiv zweimal mit der Faust ins Gesicht schlug. Die Folge: Die Staatsanwaltschaft Aurich klagte den Mann wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung an. Am Montag befasste sich die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich mit dem Fall.

Der Fall stellte sich in der Verhandlung allerdings als weniger eindeutig dar, als die Anklage klingt. Selbst der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von Mitgefühl für den Angeklagten . „Ich habe mich dabei ertappt, dass der Angeklagte mir leidtut“, sagte er. Allerdings lasse ihm das Gesetz keinen anderen Spielraum als eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu fordern. Dies sei tatangemessen. Anhaltspunkte für einen minderschweren Fall sehe er nicht.

Situation an der Kasse eskalierte

Was war geschehen: Der Angeklagte, ein Gelegenheitsarbeiter mit einigen Vorstrafen, ging in der Mittagszeit des 20. Dezember 2024 in den Norder Kaufland. Für eine Laugenbrezel reichte sein Kleingeld noch. Für die Kernseife, die er ebenfalls haben wollte, aber nicht. 1,69 Euro sollte sie kosten. „Ich wollte mal wieder duschen“, gab der Angeklagte in der Verhandlung zu. Weil sein Geld nicht reichte, steckte er die Seife in seinen Rucksack, in dem er auch sein Werkzeug mitführte. Womit der Angeklagte nicht rechnete: Der Kaufhausdetektiv beobachtete den Diebstahl über die Videoanlage des Geschäfts. Er positionierte sich hinter der Kasse und sprach den Mann an, der nur die Laugenbrezel bezahlte. Doch dann eskalierte die Situation. Der Angeklagte reagierte sofort aggressiv, drohte dem Detektiv, er solle verschwinden, weil er ihn sonst abstechen werde. Dabei hatte er laut der Zeugen einen Stock in der Hand. In der anderen soll er einen Zimmermannshammer gehalten haben. Mehrere Zeugen berichteten von den lauten Schreien des Mannes, der zudem um sich geschlagen und getreten haben soll. Als der Kaufhausdetektiv ihn deswegen zu Boden gebracht hatte, sei zwar der Hammer weggeflogen. Dafür schlug ihn der Angeklagte mit der Faust zweimal ins Gesicht. Entsprechende Fotos der Blessuren zeigte der Richter in der Verhandlung als Beweismittel. Eine per Notfallknopf hinzugerufene Mitarbeiterin entdeckte noch eine Schere in der Hand des Mannes. Sie sprach von der „enormen Kraft“, mit der sich der Mann gewehrt habe. Dabei habe er wirres Zeug geredet. Die Zeugin ging davon aus, dass der Mann Drogen genommen hätte.

Doch es waren nicht Drogen, die zu diesem Verhalten geführt haben, sondern offenbar eine paranoide Schizophrenie, unter der der Mann leidet. Das bestätigte auch ein Gutachter, Psychiater Dr. med. Philipp Jahnke, vor Gericht. Allerdings musste er das Gutachten über den Angeklagten per Aktenlage und mittels einer zehnminütigen Befragung vor Gericht anfertigen. Zu zwei im Vorfeld anberaumten Terminen mit dem Gutachter war der Angeklagte nicht erschienen.

Angeklagter hörte Stimmen und sah Monster

Vor Gericht beteuerte der Angeklagte mit kaum hörbarer Stimme: „Ich bin nicht gewalttätig.“ Er berichtete von seinen Symptomen, von Stimmen, die ihm Befehle erteilten, von riesigen Monstern, die er vor dem Fenster sah, von Dämonen, die ihn verfolgten und den Boden erbeben ließen. Die hätten ihm auch gesagt, dass sie seine Mutter getötet hätten und jetzt nur noch ein Klon von ihr auf Erden sei. „Während der Schizophrenie war es ein Überlebenskampf – die ganze Zeit“, flüsterte der Norder.

Nach einem dreimonatigen Klinikaufenthalt in der Norder Psychiatrie, bei dem auch die Diagnose gestellt wurde, wir der 28-Jährige wird der 28-Jährige seit März dieses Jahres ambulant medikamentös behandelt. Er nimmt Tabletten und bekommt Depotspritzen. „Ich will sowas nicht noch mal durchmachen“, sagte er fast verzweifelt. „Er scheint gut auf die Medikamente anzusprechen“, bestätigte auch Psychiater Philipp Jahnke. Zur Tatzeit sei der Angeklagte zwar nicht schuldunfähig gewesen. Wohl aber sei seine Steuerungsfähigkeit aufgrund der Erkrankung wahrscheinlich erheblich eingeschränkt gewesen. Die Frage, ob künftig eine Gefahr von dem Mann ausgehe und ob weitere Straftaten von ihm zu erwarten sind, hänge maßgeblich davon ab, ob der Mann seine Medikamente einnehme, sagte der Gutachter.

Harte Auflagen des Gerichts

Dieses Risiko wollte der Staatsanwalt aber nicht eingehen. „Ich kann nicht verantworten, dass irgendwann ein Zeuge tot am Boden liegt“, sagte er. Denn die Schere in der Hand des Angeklagten hätte bei der Rangelei auf dem Boden auch leicht im Hals des Detektivs landen können. Er plädierte deshalb für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Das Gericht folgte dem Antrag nicht. Es ging zugunsten des Angeklagten von einem minderschweren Fall aus. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Beides wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dafür, das betonte das Gericht ausdrücklich, müsse der Angeklagte aber seine Behandlung fortsetzen. Durch regelmäßige Blutproben müsse er zudem nachweisen, dass er seine Medikamente einnimmt und weder Alkohol noch Drogen konsumiere. Außerdem muss er sich einmal pro Monat bei seinem Bewährungshelfer melden.

An der Tat und dem Tatablauf hat das Gericht keinen Zweifel. Die Diagnose der paranoiden Schizophrenie habe aber aus Sicht des Gerichts zum Verhalten des Mannes maßgeblich beigetragen. Angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte seit März sowohl in ärztlicher Behandlung sei als auch einen Betreuer habe und in ein soziales Netz eingebunden ist, geht das Gericht aber von einer positiven Prognose aus. „Wir glauben, dass wegen dieses Settings nichts mehr passiert“, sagte Richter Markus Gralla. Das Urteil ist rechtskräftig.

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