Osnabrück  AfD-Plakataufsteller in Nortrup beschädigt: Osnabrücker wird freigesprochen

Hendrik Steinkuhl
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Von Hendrik Steinkuhl
| 01.10.2025 05:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein 36-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Osnabrück wegen Sachbeschädigung verantworten. Foto: Jörn Martens
Ein 36-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Osnabrück wegen Sachbeschädigung verantworten. Foto: Jörn Martens
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Mit dem Fuß habe er den AfD-Plakataufsteller erwischt – unabsichtlich, wie ein 36-jähriger Mann betonte. Das bestätigte jetzt das Landgericht Osnabrück. Und auch eine üble Beleidigung konnte dem Osnabrücker nicht nachgewiesen werden.

Vor dem Landgericht Osnabrück wurde der Freispruch für einen 36-jährigen Mann vom Vorwurf der Sachbeschädigung und Beleidigung bestätigt. Am Ende glaubte nicht einmal mehr die Anklagebehörde, dass die Tatvorwürfe belegt werden könnten.

Die vermeintliche Tat soll sich am 6. September in Nortrup ereignet haben. Der 36-jährige Mann war mit dem Rad in der Gemeinde unterwegs und registrierte nach eigener Aussage plötzlich einen Stand, der dort normalerweise nicht sei. Bei dem unerwarteten Hindernis handelte es sich um einen Informationsstand der AfD.

Der 36-Jährige geriet nach eigener Darstellung ins Schlingern und erwischte schließlich mit Fuß oder Pedale einen Plakataufsteller mit der Aufschrift „AfD – Jetzt Mitglied werden.“ Nach dem unabsichtlichen Zusammenstoß hätten Parteimitglieder ihn angebrüllt, der 36-Jährige hatte Angst und fuhr davon.

Das wiederum ließen die Politiker nicht mit sich machen. Ein Mitglied der Partei nahm mit seinem Wagen die Verfolgung auf, holte den Fahrradfahrer einige Zeit später ein, bremste ihn nach dessen Darstellung aus und machte ein Foto von dem 36-Jährigen. So gelang es der Partei, den Radfahrer später zu identifizieren und anzuzeigen.

Vor dem Landgericht erklärte das Parteimitglied, das den Fahrradfahrer verfolgt hatte, man wolle solche Vorfälle unbedingt zur Anzeige bringen, weil die Partei ja so oft Opfer derartiger Attacken werde. Das Problem: In erster Instanz hatte das Amtsgericht Bersenbrück den 36-Jährigen freigesprochen.

Nach Auffassung des Gerichts war die Tat dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Die Einlassung des Angeklagten, er sei unabsichtlich gegen die Plakatwand gefahren, könne ihm nicht widerlegt werden. Darüber hinaus musste sich der 36-Jährige wegen des Vorwurfs verantworten, er habe den Politikern zugerufen, sie seien alle Nazis und sollten vergast werden. Auch diese Äußerung sei ihm nicht nachzuweisen, urteilte das Amtsgericht Bersenbrück.

Überraschenderweise legte die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen diese Entscheidung Berufung ein. Deshalb musste der ganze Fall vor dem Landgericht Osnabrück noch einmal verhandelt werden. Doch weil die beteiligten AfD-Politiker in ihren Zeugenaussagen alles andere als konsistent waren, lenkte am Ende sogar die Staatsanwaltschaft ein: Weil auf die Aussagen der beiden Zeugen keine Verurteilung zu stützen sei, zog sie die Berufung zurück.

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