Berlin Bald kein Pflegegrad 1 mehr? Diese Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2
Die Bundesregierung prüft laut Medienberichten die Abschaffung von Pflegegrad 1. Für manch einen mag das Anlass sein, um den eigenen Pflegegrad neu einstufen zu lassen. Diese Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2.
Die Bundesregierung überlegt offenbar, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, um die drohende Finanzierungslücke in der Pflegeversicherung zu schließen. Das hat die „Bild“ kürzlich unter Berufung auf führende Koalitionspolitiker berichtet. Von den schätzungsweise rund 860.000 Menschen, die das betrifft, könnten nun einige versuchen, ihren Pflegegrad neu bewerten zu lassen. Doch welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2 und welche Leistungsansprüche ergeben sich daraus?
Mit dem Pflegegrad (Stufen 1 bis 5) wird der jeweilige Unterstützungsbedarf pflegebedürftiger Menschen festgelegt, unter anderem abhängig davon, wie selbstständig jemand im Alltag etwa beim Anziehen, Toilettengang oder der Verpflegung noch ist. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Pflegegrad 2 meint eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Die Feststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dies geschieht normalerweise durch einen Hausbesuch, bei dem ein Gutachter mit dem Antragssteller einen Fragebogen durchgeht und damit die Pflegebedürftigkeit beurteilt. Dabei werden laut MDK die folgenden Bereiche begutachtet:
Bei der Pflegebegutachtung werden bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbstständigkeit vergeben. Pflegebedürftige erhalten Pflegegrad 2, wenn in Ihrem Pflegegutachten 27 bis unter 47,5 Punkte festgestellt werden.
Der Pflegegrad 2 ist der am häufigsten vergebene Pflegegrad. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes waren in 2023 40,4 Prozent aller Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung in Pflegegrad 2 eingestuft. In Pflegegrad 1 waren es im gleichen Jahr 13,6 Prozent. Beispiele für Erkrankungen, die in bestimmten Fällen zu einer Einstufung in Pflegegrad 2 führen können, sind:
Wichtig: Der Pflegegrad wird nicht primär durch eine bestimmte Krankheit vergeben, sondern durch die Auswirkungen der Krankheit auf die Selbstständigkeit der Person.
Menschen mit Pflegegrad 2 stehen in der häuslichen Pflege monatlich 347 Euro Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige oder andere private Personen oder 796 Euro für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Möglich ist auch ein Mix aus beiden. Zusätzlich sind weiteren Leistungen wie einem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro und Zuschüssen für die Kurzzeit- oder stationäre Pflege möglich.