Berufung vor Landgericht Aurich  Bewährungsstrafe für Großheider trotz tausender Kinderpornos

| | 28.09.2025 10:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich scheiterte die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil vom Amtsgericht Norden. Foto: Romuald Banik
Vor dem Landgericht Aurich scheiterte die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil vom Amtsgericht Norden. Foto: Romuald Banik
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Die Staatsanwaltschaft hatte nach einem ersten Urteil vom Amtsgericht Norden eine härtere Strafe gefordert. Warum daraus nichts wurde.

Aurich - Es bleibt dabei: Weil er mehrere Tausend Kinder- und Jugendpornos besessen hat, erhält ein 32-Jähriger aus Großheide eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Mit dem ersten Urteil des Amtsgerichts Norden war die Staatsanwaltschaft Aurich nicht einverstanden gewesen und hatte Berufung eingelegt. Sie forderte eine höhere Strafe. Doch die Berufung wurde jetzt vom Landgericht Aurich abgelehnt.

Bei dem 32-Jährigen fand die Polizei vergangenes Jahr auf seinem Handy, dem Notebook und einer Festplatte rund 6000 pornografische Dateien. Darunter waren Bilder, aber auch Videos, die schwerste sexuelle Missbräuche an Kindern zeigten, sagte die Richterin. Allerdings gab es drunter auch legales pornografisches Material. Die illegalen Dateien beliefen sich auf knapp 3000. Knapp die Hälfte zählte zur Kategorie Kinderpornos – also Inhalte mit Opfern unter 14 Jahren.

Zudem belegen Chatverläufe, dass der Mann mit einem elfjährigen Mädchen schrieb und sie zu sexuellen Handlungen aufforderte. Über ihr Alter war der Mann sich im Klaren, stellte das Landgericht fest. Sie hatte es auf Nachfrage des Angeklagten preisgegeben.

Vom Amtsgericht Norden bekam der Mann im Januar eine zweijährige Haftstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das hielt die Staatsanwaltschaft nicht für angemessen. Sie forderte eine höhere Strafe, die nicht mehr bewährungsfähig sein dürfe. Die Staatsanwaltschaft begründete das unter anderem damit, dass das Amtsgericht die Art des Materials nicht ausreichend berücksichtigt habe. Schließlich seien sogar Säuglinge in dem Material zu finden.

„Das Schlimmste, was in meinem Leben passiert ist“

Der Angeklagte zeigte sich bei der ersten Verhandlung in Norden geständig. Auch vor dem Landgericht beteuerte er seine Reue. Leise und mit gebrochener Stimme sagte er zur Richterin: „Es ist wohl das Schlimmste, was in meinem Leben passiert ist.“ Er führe bereits eine Art Gesprächstherapie mit seiner Freundin. Auf der Suche nach einem richtigen Therapeuten sei er ebenfalls, doch bislang habe es nur Absagen gegeben.

Er wisse, dass sein Verhalten falsch war, so der 32-Jährige. Sein Verteidiger, der eigenen Aussagen zufolge bereits mehrere Hundert solcher Fälle verhandelt hat, verglich das Strafmaß mit einigen seiner bisherigen Klienten. Einer davon habe kinder- und jugendpornografische Inhalte im achtstelligen Bereich gehabt. Der Mann habe allerdings nur ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe bekommen. Außerdem spreche für den Mann aus Großheide, dass er in diesem Bereich erstmals auffällig geworden sei. Es sei nicht angemessen, einem Ersttäter keine Chance zu geben, sich zu bewähren, so der Verteidiger.

Mädchen aus sozial schwachen Kreisen

Einer der Punkte, der die Staatsanwaltschaft auf eine höhere Strafe pochen ließ, war ein strukturiertes Ordnersystem, dass der Angeklagte angeblich auf dem Notebook gehabt habe. Das spreche für organisierte Beschaffung. Eine gewisse Struktur erkannte auch das Landgericht Aurich. Das Gericht blieb wie auch das Norder Gericht davon überzeugt, dass der Mann gezielt mit minderjährigen Mädchen aus sozial schwachen Kreisen schrieb, weil die sich den Sex-Chats eher hingegeben hätten. Allerdings reichte das nicht aus, um der Berufung der Staatsanwaltschaft nachzugeben. Sie wurde als unbegründet eingestuft und zurückgewiesen. Der Mann behält seine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Auffällig ist der Mann in der Vergangenheit bereits mehrfach geworden, allerdings wegen Delikten aus anderen Bereichen. Er wurde zweimal wegen Betrugs zu geringen Geldstrafen verurteilt. Eine gewaltsame Auseinandersetzung mit einer Ex-Freundin endete in einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden war. Die Strafe wurde in diesem Prozess ebenfalls mit berücksichtigt. Für den Besitz der Kinder- und Jugendpornografie gab es ein Jahr und sieben Monate Freiheitsstrafe, die mit den neun Monaten zu zwei Jahren zusammengezogen wurden.

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