Bielefeld  Prozess um Gruppenvergewaltigung in Herford: Deshalb wurden die Angeklagten freigesprochen

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Von afp
| 26.09.2025 18:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Urteil entsprach den übereinstimmenden Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Foto: dpa/Landgericht Bielefeld
Das Urteil entsprach den übereinstimmenden Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Foto: dpa/Landgericht Bielefeld
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Das Landgericht Bielefeld hat vier Angeklagte im Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Herford freigesprochen. Das Gericht sah keine eindeutigen Beweise für fehlende Zustimmung.

In einem Prozess um Vorwürfe der Gruppenvergewaltigung auf einem Parkplatz hat das Landgericht Bielefeld die Angeklagten freigesprochen. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass die vorgeworfenen sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen waren, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Das Urteil entsprach den übereinstimmenden Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Nebenklage hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Den jungen Männern im Alter von 17, 18 und 19 Jahren sowie einer 20-jährigen Frau wurde vorgeworfen, im August vergangenen Jahres eine junge Frau im nordrhein-westfälischen Herford mehrfach vergewaltigt beziehungsweise Beihilfe dazu geleistet zu haben. In der Anklage hieß es, die Angeklagten hätten die unter Drogen stehende Geschädigte nach dem Besuch einer Diskothek zu einem Auto gelockt, das einer der Angeklagten auf einem nahen Parkplatz abgestellt hatte.

Dort hätten zwei 19-Jährige das Opfer gemeinschaftlich über eine Stunde lang vergewaltigt. Die Geschädigte habe verschiedene Verletzungen erlitten. Die übrigen Angeklagten sollen unter anderem Schmiere gestanden und die Tat mit ihren Smartphones gefilmt haben.

Die junge Frau äußerte sich in dem Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Aussage sei aufgrund von Widersprüchen für das Gericht nicht überzeugend gewesen. Von der Tat lagen demnach zudem Videos vor, in denen zu sehen war, dass die Geschädigte bei den sexuellen Handlungen aktiv mitgemacht habe. Einem Sachverständigen zufolge war die junge Frau trotz Alkohol- und Drogenkonsums auch in der Lage, ihren freien Willen zu äußern.

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