Osnabrück Anwohner warnt: Gehwegparker bremsen Kita- und Schulkinder in Osnabrück-Hellern aus
Die Große Schulstraße in Hellern ist häufig Thema in Bürgerforen: Viel Verkehr, viele Fußgänger und Radfahrer, Kinder auf dem Schulweg. Kann die Stadt Osnabrück die Gefährdung für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer reduzieren?
Die Große Schulstraße in Hellern ist nicht nur eine belebte Verkehrsader des Stadtteils, hier liegen auch die Grundschule, zwei Kitas, die Martinskirche, eine Eisdiele und diverse Geschäfte nah beieinander. Zu schnelle Autos und zugeparkte Gehwege gefährden dort die Kinder, warnte ein Anwohner jetzt im Bürgerforum für Hellern und Sutthausen.
In der Straße ist maximal Tempo 30 erlaubt, im Bereich der Grundschule Hellern steht eine LED-Tafel, die bei Überschreitung zu langsamerem Tempo mahnt. Dennoch fahren viele dort zu schnell, meinte der Anwohner. Ist das nur gefühlt so oder real?
Stadtbaurat Thimo Weitemeier hatte Daten einer Messstation parat, die in Fahrtrichtung Rheiner Landstraße von Mai bis Juli aufgestellt worden war. Demnach liege das Durchschnittstempo bei 32 bis 36 km/h. Der Anwohner hinterfragte, ob hierbei auch Radfahrer gemessen werden und das Durchschnittstempo herabsetzen – er jedenfalls habe ein Smiley bei Durchfahrt mit dem Rad erhalten.
Er gab außerdem zu bedenken: Auch wenn es nur wenige Autofahrer seien, die zu schnell fahren, gehe doch von denen die Gefahr aus. Die gerade und breite Straße lade zum schnellen Fahren quasi ein. Nur ein Ausbremsen durch bauliche Maßnahmen könne das verhindern.
Eine weitere Gefährdung für Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule oder von dort nach Hause wollen, sieht der Anwohner in Autos, die auf dem Gehweg parken. Vor allem vor der Apotheke und dem Bäcker etwas weiter in Richtung Rheiner Landstraße würden oft Fahrzeuge abgestellt. Dabei sei der Bordstein hier zur Straße hin abgesenkt und damit das Parken verboten.
Verkehrsrechtlich ist das Parken vor einer Bordsteinabsenkung, die oft an einer Einfahrt ist, generell verboten, allerdings ist ein Halten zum Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen erlaubt. Auch das Bußgeld hält sich mit zehn Euro in Grenzen. 15 Euro zahlt man, wenn das Auto andere behindert, im Fall der Großen Schulstraße also womöglich radfahrende Schulkinder.
Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen mit dem Rad den Gehweg nutzen, oder, wenn vorhanden, einen baulich von der Straße getrennten Radweg. Vom achten bis zum elften Geburtstag dürfen sie noch auf dem Gehweg fahren, seit 2016 ist das auch begleitenden radfahrenden Eltern erlaubt. Ist aber der Weg zugeparkt, wird es eng für die Kinder.
Offensichtlich wollten viele für den kurzen Einkauf bei Apotheke und Bäcker nicht extra auf den Parkplatz hinter den Geschäften fahren. Würden sie auf der Straße parken, entstünde bei dem Verkehrsaufkommen dort sofort ein langer Stau, auch die Buslinie M4 wäre dann behindert.
Im Bürgerforum versprach Weitemeier, sich die Situation einmal anzusehen. Möglicherweise könnten Fußgängerpiktogramme auf dem Gehweg deutlich machen, dass hier nicht geparkt werden soll.