Belm/Osnabrück Urteil in Osnabrück: Zwei Männer nach Autodiebstahl und Gewalt in Belm schuldig
Nach monatelangen Verhandlungen ist im Belmer Autodiebstahl-Prozess das Urteil gefallen. Das Landgericht entschied auch über den Tritt gegen eine Schwangere und den Vorwurf des Autodiebstahls.
Das Landgericht Osnabrück hat die beiden Angeklagten für zahlreiche Taten verurteilt – darunter auch der Autodiebstahl in Belm. Einer der beiden Angeklagten trat seiner schwangeren Freundin in den Bauch. Der andere beging mit ihm mehrere Straftaten, bestritt aber, beim Autodiebstahl in Belm dabei gewesen zu sein.
Kurz vor dem Urteil sorgte der Belmer für Spannung. Er hatte den Autodiebstahl gestanden. Der 22-Jährige sagte aus, er habe in der Tatnacht das Handy des Mitangeklagten bei sich gehabt. Darum sei das Gerät zur Tatzeit am Autohaus geortet worden – nicht wegen einer Beteiligung des Osnabrückers.
Die Jugendkammer ließ sich davon nicht überzeugen: Sie verurteilte den Osnabrücker auch für den Autodiebstahl im August 2023. Der 26-Jährige erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung. Verurteilt wurde er wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, einem versuchten und zwei vollendeten Diebstählen.
Im Falle des Autodiebstahls wurde der Osnabrücker nicht nur durch den mitangeklagten Belmer, sondern auch durch ein Alibi seiner Lebensgefährtin gedeckt. Deren Aussagen wertete der Vorsitzende Richter allerdings als „reine Schutzbehauptung“. Im Gegensatz zu dem zum Tatzeitpunkt erst 20-jährigen Belmer stand dem Osnabrücker nämlich eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht bevor. Hinzu kam die Vorstrafe: 13 Eintragungen im Bundeszentralregister.
Der 22-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung sowie eines versuchten und zwei vollendeten Diebstählen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Zusätzlich muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Seine Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Tritt des Belmers gegen seine Ex-Freundin wurde nicht als versuchter Schwangerschaftsabbruch eingestuft. Die Richter werteten ihn als gefährliche Körperverletzung. Im Prozess hieß es, er habe das ungeborene Kind nicht schädigen wollen, sondern sei in einem Streit ausgerastet.
Das Landgericht sprach beide in allen wichtigen Punkten schuldig. Die Strafen fielen aber etwas niedriger aus. Grund: Die Angeklagten hatten sich teilweise zu den Vorwürfen geäußert. Im Januar 2024 hatte das Amtsgericht den Osnabrücker noch zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt, der Belmer zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
Die Berufungen wies das Landgericht zurück. Für den 22-Jährigen ist das Urteil rechtskräftig. Der Osnabrücker will mit seinem Anwalt weitere Rechtsmittel einlegen. Damit ist der Prozess um den Autodiebstahl in Belm noch nicht endgültig beendet.