Anklage geplatzt Mutmaßlicher Leezdorfer Brandstifter psychisch krank
Ein 18-Jähriger, der im Jahr 2022 in einer Leezdorfer Ferienunterkunft Feuer legte, ist schuldunfähig. Wie es jetzt mit ihm weitergehen soll.
Leezdorf/Aurich - Die juristische Aufarbeitung der Brandstiftung in einem Appartementhaus in Leezdorf im Juni 2022 dauert an. Ein damals 18-Jähriger, der im Verdacht steht, für das nächtliche Feuer in der Ferienunterkunft verantwortlich zu sein, kann strafrechtlich dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Aurich, Jann Wilken, auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte, habe der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Zu diesem Ergebnis sei ein psychiatrisches Gutachten gekommen.
Rund 300.000 EuroSachschaden
Zur Erinnerung: Wie berichtet, hatte ein Feuer in der Nacht zum 14. Juni 2022 mehrere Ferienunterkünfte im Ortskern der Gemeinde Leezdorf für längere Zeit unbewohnbar gemacht. Bei dem Brand war nach früheren Behördenangaben ein Schaden in Höhe von rund 300.000 Euro entstanden. Die Brookmerlander Feuerwehren waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Das inzwischen wieder aufgebaute Gebäude am Dorfplatz in Leezdorf gehört zum Leezdorfer Hof. Eigentümer ist dessen Betreiber Wilke Saathoff.
Ermittlungen ergaben, dass der Brand im Dachgeschoss in einem der acht Appartements ausbrach. Dieses war am Abend zuvor von dem 18-Jährigen angemietet und bezogen worden. An seiner Schuldfähigkeit bestanden von Beginn an Zweifel. Kurz nach dem Brand befand er sich vorübergehend in einer psychiatrischen Einrichtung.
Zwischenzeitlich sah es danach aus, dass die juristische Aufarbeitung nicht in Ostfriesland, sondern in Süddeutschland stattfinden werde. Dies hing damit zusammen, dass der Tatverdächtige seinen Wohnsitz zwischenzeitlich im Zuständigkeitsbezirk der Mannheimer Staatsanwaltschaft hatte. Laut Jugendgerichtsgesetz ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Beschuldigten zuständig. Der Fall war deshalb von der Staatsanwaltschaft Aurich an die Mannheimer Kollegen abgegeben worden. Die aber fühlten sich nicht mehr für den Fall verantwortlich, weil der Beschuldigte mittlerweile auch dort nicht mehr wohnte. Im April 2023 kam die Akte zurück zur Staatsanwaltschaft Aurich und blieb dort auch. Man habe das Verfahren wieder übernommen und werde es endgültig behalten, sagte Wilken damals.
Anklage erhoben beimJugendschöffengericht
Gut ein Jahr nach dem Feuer erhob die Staatsanwaltschaft Aurich dann Anklage gegen den gebürtigen Stuttgarter. Dieser sollte sich wegen schwerer Brandstiftung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Norden verantworten. Zu dem Prozess kam es laut Wilken bisher nicht und wird es auch wohl nicht mehr kommen. Der Grund: Der Beschuldigte ist schuldunfähig.
Zu diesem Schluss kommt ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten. Darin bescheinigt die Sachverständige dem Beschuldigten, im Zustand einer Schizophrenie gehandelt zu haben, berichtet der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Folglich sei der Beschuldigte unfähig gewesen, das Unrecht einzusehen. „Er handelte nicht schuldhaft und kann damit nicht verurteilt werden“, erklärt Wilken.
Unterbringung inPsychiatrie beantragt
Damit sei der Fall in ein Sicherungsverfahren übergangen. Die Anklagebehörde hat beantragt, den Beschuldigten nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Diesen Antrag stellte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Aurich im November vergangenen Jahres. Entschieden ist darüber bisher nicht.
Wie der Pressesprecher des Landgerichts, Dr. Markus Gralla, am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, liege das Verfahren der zuständigen 1. Jugendkammer des Landgerichts vor. Sie muss über die Eröffnung entscheiden. Sollte ein Eröffnungsbeschluss ergehen, wird ein Termin für die Hauptverhandlung bestimmt werden, erklärte Gralla.