Fahrlässige Tötung Horror-Unfall in Pewsum – Urteil gegen Verursacher
Am 17. Februar 2025 verlor ein Kleinkind durch einen Autounfall in Pewsum Vater und Mutter. Der Verursacher ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Auch die Unfallursache ist nun geklärt.
Pewsum/Aurich - Dieser Fall löste vor gut sieben Monaten in Pewsum und weit darüber hinaus Trauer und Bestürzung aus: Am 17. Februar 2025 verlor ein Kleinkind bei einem Autounfall Vater und Mutter. Nun ist die Unfallursache endgültig geklärt: Es war Sekundenschlaf. Das teilte die Staatsanwaltschaft Aurich am Mittwoch, 24. September 2025, auf Anfrage dieser Zeitung mit.
Ein 34-jähriger Transporterfahrer aus Oldenburg war am späten Nachmittag am Ortsausgang von Pewsum aus Richtung Jennelt kommend in einer leichten Rechtskurve in den Gegenverkehr geraten und frontal mit dem Pkw einer Familie aus Pewsum zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge kamen von der Straße ab und landeten im Graben. Der 29-jährige Fahrer des Pkw und seine ebenfalls 29-jährige Ehefrau auf dem Beifahrersitz wurden im Auto eingeklemmt. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Der Mann wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen und erlag dort seinen Verletzungen.
Dreijähriger Sohn erlitt schwere Verletzungen
Der dreijährige Sohn der beiden, der auf dem Rücksitz saß, wurde schwer verletzt, konnte das Krankenhaus aber nach wenigen Tagen wieder verlassen. Der Transporterfahrer und sein 40 Jahre alter Beifahrer wurden leicht verletzt. An der Unfallstelle waren neben Polizei und Feuerwehr mehrere Notfallseelsorger im Einsatz.
Der Unfallverursacher ist mittlerweile rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, und zwar per Strafbefehl. Ein Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, mit dem die Justiz entlastet werden soll. Dabei kann es ohne mündliche Hauptverhandlung zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen. Der Strafbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht erlassen und dem Verurteilten schriftlich zugestellt. In diesem Fall bleibt dem Unfallverursacher eine öffentliche Gerichtsverhandlung und damit eine Konfrontation mit den Hinterbliebenen erspart.
Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Tötung
Der Strafbefehl sei vom Angeklagten akzeptiert worden, teilte Staatsanwältin Marina Singer auf Anfrage mit. Sie ist als Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Aurich für den Bezirk des Amtsgerichts Emden zuständig. Der Strafbefehl sei seit dem 16. September 2025 rechtskräftig. Demnach wurde der Angeklagte wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Sollte sich der mittlerweile 35-Jährige in der Zwischenzeit etwas zuschulden kommen lassen, müsste er die Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen.
Außerdem erhielt der Unfallverursacher ein sechsmonatiges Fahrverbot und eine zwölfmonatige Sperre zur Wiedererlangung des Führerscheins. Um die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist zurückzuerlangen, muss er einen Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle stellen.
Wegen Übermüdung kurzzeitig am Steuer eingeschlafen
Die Ermittlungen hätten ergeben, so Singer, dass der Mann wegen Übermüdung kurzzeitig am Steuer eingeschlafen und in den Gegenverkehr geraten sei. Die Polizei hatte seinerzeit Alkohol- oder Drogeneinfluss als Unfallursache ausgeschlossen. Auch Straßenglätte schied als Ursache aus.
Der Fall ging und geht den Menschen in der Krummhörn sehr nahe. Veranstaltungen wurden abgesagt. Die Feuerwehr und Vereine sammelten Spenden für die Hinterbliebenen. Auch heute noch stehen stets frische Blumen und Grablichter an der Unfallstelle, mittlerweile auch ein Kreuz.