Gericht Mann aus Hinte lädt intime Fotos einer 13-Jährigen hoch
Ein zur Tatzeit 22-jähriger Mann aus Hinte soll Bilder eines Mädchens in Unterwäsche auf TikTok veröffentlicht haben. Vor Gericht akzeptierte er einen Strafbefehl und ersparte der Zeugin eine Aussage.
Emden - Ein zur Tatzeit 22-jähriger Mann aus Hinte soll Fotos eines Mädchens in Unterwäsche über die Social-Media-Plattform TikTok verbreitet haben. Vor dem Amtsgericht Emden wollte er den Vorwurf am Dienstag, 23. September 2025, zunächst nicht einräumen, akzeptierte dann jedoch kurzerhand einen ihm bereits zugestellten Strafbefehl, gegen den er zunächst Einspruch eingelegt hatte. Damit ersparte er nicht nur sich selbst eine längere Verhandlung, sondern auch der Zeugin die Aussage vor Gericht.
Konkret warf die Staatsanwaltschaft dem Mann aus Hinte eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vor. Der Angeklagte soll die Unterwäsche-Fotos der damals 13-Jährigen, die sie ihm im Vertrauen geschickt hatte, nach einem Streit beziehungsweise nach der Trennung im Sommer 2024 mit ihren Zugangsdaten auf TikTok hochgeladen und als ihr Profilbild eingestellt haben.
Küsse und Umarmungen
„Ich kann dazu nur sagen, dass ich das nicht getan habe“, beteuerte der Angeklagte zunächst vor Gericht. Er habe sich gewundert, als ihn bei der Arbeit ein Anruf seiner Freundin erreicht habe, der sofort mit Beleidigungen begann. Ihm sei nicht klar gewesen, worum es dabei eigentlich ging.
Auf Nachfrage der Richterin schilderte der Angeklagte die Beziehung zur Geschädigten. Man habe sich über das Internet kennengelernt. Aus einem zunächst freundschaftlichen Kontakt sei nach und nach eine feste Beziehung entstanden. Nach dem 14. Geburtstag des Mädchens habe er sie auch dreimal besucht. Man habe Gefühle füreinander entwickelt, es sei einvernehmlich zu Küssen und Umarmungen gekommen. Die Frage der Richterin, ob es auch zu weitergehenden Berührungen gekommen sei, beantwortete er mit „Ja“. Zum Geschlechtsverkehr soll es aber nicht gekommen sein.
Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs steht im Raum
Die Richterin wies darauf hin, dass aufgrund dieser Aussage von der Staatsanwaltschaft zu prüfen sei, ob angesichts des Alters des Mädchens ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern die Folge ist. Maßgeblich wäre, ob die Geschädigte zum Zeitpunkt des Kontakts bereits 14 Jahre alt war oder ob dieser, wie vom Angeklagten behauptet, erst nach ihrem 14. Geburtstag stattgefunden habe.
Nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger entschied sich der Angeklagte kurzerhand, den Strafbefehl zu akzeptieren, den er zuvor noch angefochten hatte. Der Einspruch dagegen hatte das Verfahren überhaupt erst vor das Amtsgericht gebracht. Mit seiner Zustimmung war der Prozess beendet und das Urteil rechtskräftig. Die Höhe der Geldstrafe liegt bei 2000 Euro.