Neumünster  Verdächtiger im Fall Maddie zieht nach Neumünster: Verhindert eine mediale Hetzjagd die Resozialisierung?

Hannes Harding
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Von Hannes Harding
| 24.09.2025 10:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Verdächtige im Fall Maddie, Christian B., trägt keine Handschellen mehr. Er ist inzwischen aus der Haft entlassen und wohnt in Neumünster. Die mediale Aufmerksamkeit ist groß. Foto: dpa Pool
Der Verdächtige im Fall Maddie, Christian B., trägt keine Handschellen mehr. Er ist inzwischen aus der Haft entlassen und wohnt in Neumünster. Die mediale Aufmerksamkeit ist groß. Foto: dpa Pool
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Seit Tagen erfährt Neumünster internationale Aufmerksamkeit, weil Christian B., der Hauptverdächtige im Fall der in Portugal verschwundenen Madeleine McCann, in die Stadt gezogen ist. Die internationale Boulevardpresse ist ihm auf den Fersen.

Der verurteilte Sexualstraftäter Christian B. hat seine Haftstrafe verbüßt und hält sich in Neumünster auf. Seit diese Information in Neumünster öffentlich kursiert, herrscht große Aufregung, vor allem in den sozialen Medien.

Die englische Sun hat zwei Reporter nach Neumünster entsandt, um dem Hauptverdächtigen im Fall Maddie nachzuspüren. Und auch andere Boulevard-Medien heizen die Stimmung auf. Es ist eingetreten, was der Anwalt des 48-Jährigen, Friedrich Fülscher, befürchtet hat: Es wurde eine regelrechte Hetzjagd gestartet.

Der 48-Jährige hat eine siebenjährige Haftstrafe abgesessen und wurde unter strengen Auflagen – unter anderem muss er eine Fußfessel tragen – in Freiheit entlassen. Doch das rückt in den Hintergrund, denn nach wie vor ist Christian B. auch Hauptverdächtiger der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Fall der verschwundenen Madeleine McCann, ein Fall, der seit dem Verschwinden des kleinen Mädchens vor 18 Jahren in Portugal weltweit für Schlagzeilen sorgt und vor allem den britischen Boulevard elektrisiert.

Mittlerweile kann sich über Facebook, Instagram und TikTok jeder zum Richter aufspielen, Sun, Bild und Co. haben die Exklusivität für Boulevardthemen verloren. Das Handy ist schnell zur Hand, ein Video schnell online gestellt. Für die Veröffentlichung eines Überwachungsvideos gilt nicht das Recht, sondern der höhere Preis. So werden gegebenenfalls nicht nur Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten. Gleichzeitig erhält jeder, dem so viel Aufmerksamkeit zuteilwird, auch eine Bühne.

Grundsätzlich: Auch wenn Christian B. abscheuliche Verbrechen begangen hat und dafür verurteilt wurde, gilt für den Mann nach dem Absitzen seiner jüngsten Freiheitsstrafe die Unschuldsvermutung im Falle des britischen Mädchens. Bisher hat die Staatsanwaltschaft keine stichhaltigen Beweise im Fall Maddie vorlegen können, die für eine Anklageerhebung ausgereicht hätten. Christian B. bestreitet die Vorwürfe.

Normalerweise stünden die Zeichen für ihn deshalb auf Resozialisation, auch wenn er in Haft die ihm angebotenen Maßnahmen abgelehnt haben soll. Sein Anwalt Friedrich Fülscher betont, bei seinem Mandanten sei die Bereitschaft zur Resozialisation uneingeschränkt vorhanden. Nach der Entlassung könne B. aktiv und eigenverantwortlich Schritte unternehmen. Fülscher sagt: „Mein Mandant ist bereit, sich an sämtliche Auflagen zu halten, notwendige Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen und konsequent an seiner Zukunft in Freiheit zu arbeiten.“

Dafür sind die Voraussetzungen allerdings denkbar schlecht, solange der Boulevard mehr Interesse daran hat, wo Christian B. auf dem Weg in die Freiheit bei McDonalds einkehrt und Mitarbeiter eines lokalen Mediendienstes jeden seiner Schritte zu überwachen versuchen. Wo kauft er seine Pizza? Wo spricht er mit wem?

Für die rechtsextreme Partei „Heimat Neumünster“, die mit drei Mandatsträgern im Rat der Stadt sitzt, ist der Fall ein gefundenes Fressen für ihren Populismus und pauschale Kritik an Staat und Stadt. Die Rechtsextremisten warnen in einem Video auf Facebook die Bürger sogar davor, allein aus dem Haus zu gehen. In einem Update spekulieren sie über seinen genauen Aufenthaltsort. 

Bleibt die Frage, warum Christian B. ausgerechnet nach Neumünster gekommen ist, wo die Chancen, unentdeckt zu bleiben, viel geringer sind als in einer Großstadt. Dazu Anwalt Fülscher: „Die Auswahl des Wohnortes obliegt alleine Christian B.. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Möglichkeit der Unterbringung in einer Einzelunterkunft entscheidend gewesen ist.“

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