Attacken in Emden  Urteil gegen Schläger rechtskräftig – Ausweisung droht

| 23.09.2025 18:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Urteil des Landgerichts Aurich ist vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Ein Urteil des Landgerichts Aurich ist vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Ein 31-jähriger Syrer hat 2023 in Emden mehrere Körperverletzungen begangen. Nun droht ihm die Ausweisung.

Aurich/Emden - Ein mittlerweile 31-jähriger Mann aus Emden soll 2023 in einem Emder Tanzlokal einen anderen Mann mit einer Bierflasche angegriffen und in einer zweiten Auseinandersetzung vor dem Tanzlokal einen Fremden mit einer Glasscherbe verletzt haben. Das Landgericht Aurich verurteilte den Mann, der die Vorwürfe bis zuletzt bestritten hatte, am 20. Februar 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Damit droht dem syrischen Staatsbürger die Ausweisung aus Deutschland. Sie ist ab einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren vorgeschrieben. Wie das Landgericht am Dienstag, 23. September 2025, mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 4. Großen Strafkammer als unbegründet verworfen, da die Überprüfung keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe (Aktenzeichen 3 StR 316/25).

Verletzter war wochenlang arbeitsunfähig

Die Kammer hatte festgestellt, dass der mehrfach vorbestrafte Angeklagte im September 2023 in der Nähe eines Emder Tanzlokals mit zwei weiteren Personen unterwegs war. Aus dieser Gruppe wurde eine Frau aus einer anderen Personengruppe bedroht. Ein fremder Mann ging dazwischen und wurde aus der Gruppe des Angeklagten mit einer Getränkedose beworfen. Die Personengruppe um die Frau entfernte sich zunächst.

Der Mann, der dazwischengegangen war, wollte die Situation aber nicht ungeklärt lassen. Er holte sein geliehenes E-Bike und fuhr zu dem Angeklagten zurück. Der Angeklagte reagierte darauf aggressiv und schlitzte mit einer Glasscherbe den Vorderreifen des Fahrrades auf. Anschließend stach er mit der Scherbe in den Rücken des Mannes. Der Verletzte wurde notärztlich behandelt und war mehrere Wochen arbeitsunfähig. Die Kammer hat außerdem festgestellt, dass der Angeklagte bereits im März 2023 in Emden in demselben Tanzlokal einen anderen Mann mit dem Boden einer Bierflasche mehrfach geschlagen hatte.

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