Osnabrück/Belm Zweifel an Beweisen: Urteil im Berufungsprozess um Autodiebstahl in Belm erwartet
Nach monatelangen Verhandlungen steht das Landgericht Osnabrück im Berufungsprozess um den Autodiebstahl in Belm kurz vor dem Urteil. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Beweise gegen den 26-jährigen Osnabrücker ausreichen.
Seit dem 7. Juli 2025 läuft die Berufungsverhandlung gegen einen jungen Belmer und einen Osnabrücker vor der 21. Großen Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück. Die Vorwürfe reichen von einem Tritt gegen eine schwangere Frau über einen Angriff auf einen Radfahrer bis hin zu einem Einbruch in ein Autohaus mit Autodiebstahl. Die Angeklagten bestritten Teile der Anklage.
Das Gericht prüfte vor allem, ob der 26-jährige Osnabrücker am Autodiebstahl beteiligt war. Er erklärte, in der Tatnacht nicht am Autohaus gewesen zu sein. Seine Lebensgefährtin bestätigte dies. Fest stand jedoch, dass er später mit einem der gestohlenen Autos unterwegs war.
Die Überwachungskameras aus der Tatnacht zeigten zwei junge Männer in Karojacken. Nach dem Einbruch stellte die Polizei mehrere Karojacken bei den beiden Angeklagten sicher. Ob es sich um dieselben Jacken handelt, blieb unklar: Ein hinzugezogener Sachverständiger erklärte: „Das vorliegende Bild- und Videomaterial reicht für eine Täteridentifizierung nicht aus.“
Am letzten Verhandlungstag sagte die Ex-Freundin des 22-Jährigen aus. Während ihrer Schwangerschaft hatte er ihr in den Bauch getreten. Dies war jedoch nicht ihr Thema. Sie zeigte Aufnahmen, auf denen beide Angeklagten eine braun-weiße Flanelljacke mit Karomuster tragen. Eine solche Jacke hatte die Polizei nach dem Autodiebstahl sichergestellt.
Die Jacke ließ sich zwar nicht sicher mit den Videoaufnahmen aus dem Autohaus abgleichen. Doch die Zeugin machte weitere Vorwürfe: „Die Jacken sind gestohlen. Die beiden waren stolz, dass sie damit einfach aus dem Laden gehen konnten.“ Ihrer Aussage nach hatten die Angeklagten mehrfach in Osnabrück gestohlen.
Die Staatsanwaltschaft sah viele Vorwürfe als erwiesen an. Im August 2022 hätten beide einen Radfahrer verletzt. Beim Tritt des 22-Jährigen gegen seine Ex-Freundin plädierte die Staatsanwaltschaft nicht auf versuchten Schwangerschaftsabbruch. Der Angeklagte habe „nicht zwingend seinem Kind schaden wollen“, so die Staatsanwältin. Es liege aber eine gefährliche Körperverletzung vor.
Eher eine Randnotiz war der versuchte Fahrraddiebstahl in Osnabrück, der durch Handyaufnahmen belegt war. Schwerpunkt des Prozesses blieb der Einbruch bei einem Belmer Gebrauchtwagenhändler. Dort wurden Fahrzeugschlüssel im Wert von 75.000 Euro und drei Autos gestohlen. In derselben Nacht verschwanden auch drei Nummernschilder aus einer Werkstatt in Ostercappeln.
Trotz der unscharfen Videoaufnahmen sah die Staatsanwaltschaft zahlreiche Indizien für einen gemeinsamen Autodiebstahl der beiden Angeklagten. Außerdem hatte eine Funkzellenauswertung der Polizei das Handy des 26-Jährigen zur Tatzeit im Bereich des Autohauses nachgewiesen. Der mitangeklagte 22-jährige Belmer hatte die Tat ohnehin gestanden.
Der Anwalt des 26-Jährigen zweifelte die Indizien an. „Kein einziges Bild eignet sich zur Identifizierung meines Mandanten“, erklärte er. Auch Zeugenaussagen seien widersprüchlich. Gegen den geschädigten Autohändler läuft zudem ein Verfahren: Er soll die Angeklagten gewaltsam zu einem Geständnis gezwungen haben. Ohne belastbare Beweise sei die Anklage „zurechtgezurrt“. Der Verteidiger forderte in mehreren Punkten Freispruch.
Auch der Anwalt des 22-Jährigen versuchte, die Verantwortung seines Mandanten abzumildern. Der Tritt gegen die Ex-Freundin sei eine reflexartige Handlung in einem Streit gewesen – kein Versuch, dem Kind zu schaden. „Gehört sich trotzdem nicht – das weiß mein Mandant“, räumte er ein. Seit zwei Jahren sei der Belmer nicht mehr auffällig geworden. Er brauche vor allem Unterstützung, so der Verteidiger.