Osnabrück Gastronomie im Visier: Zoll Osnabrück entdeckt 32 mögliche Verstöße bei Kontrollen
Vergangene Woche hat der Zoll Osnabrück mehrere Hotels und Gaststätten kontrolliert – dabei wurden 32 mögliche Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht festgestellt.
Der Zoll hat am Freitag, 19. September 2025, bundesweit Betriebe im Hotel- und Gastronomiegewerbe kontrolliert – auch das Hauptzollamt in Osnabrück war mit 46 Zöllnern im Einsatz. Sie befragten in Osnabrück, Nordhorn, Cloppenburg und Diepholz insgesamt 101 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei stießen die Beamten auf mehrere mögliche Verstöße gegen geltendes Arbeits- und Aufenthaltsrecht.
Ein ausländischer Beschäftigter hatte keine gültige Arbeitserlaubnis. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über mögliche aufenthaltsrechtliche Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Zudem stellten die Ermittler 32 Fälle fest, bei denen weitere Prüfungen notwendig sind.
In fünf Fällen geht es um Hinweise auf eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns. Elfmal ermittelt der Zoll wegen möglichem Sozialleistungsbetrug. In elf weiteren Fällen besteht der Verdacht auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten. Fünf Sachverhalte betreffen Beschäftigungen ohne Arbeitsgenehmigung oder mögliche Scheinselbstständigkeit.
Die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) vergleicht in den nächsten Schritten die erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen. Ziel ist es, illegale Beschäftigung aufzudecken und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen sicherzustellen.