Pflichten der Eigentümer Gräben reinigen – darauf müssen Auricher achten
Ab Oktober werden die Gräben in Aurich für den Herbst fit gemacht. Worauf Grundstückseigentümer jetzt achten müssen.
Aurich - In den letzten Jahren stand einigen Ostfriesen das Wasser bis zum Hauseingang oder darüber hinaus. Im August 2024 etwa sorgten starke Regenfälle für großflächige Überschwemmungen auch im Kreis Aurich. Ein funktionierendes Entwässerungssystem soll das eigentlich weitgehend verhindern. Eine zentrale Rolle in diesem System spielen auch die zahlreichen Gräben, die als Wasserabfluss dienen. Fachleute unterscheiden dabei zwischen drei Ordnungsklassen, die wiederum die Zuständigkeit definieren. Für Eigentümer etwa, deren Grundstück an Gräben der Ordnungsklasse drei angrenzt, bedeutet das einige Verpflichtungen. „Ostfriesland liegt größtenteils unter dem Meeresspiegel oder nur knapp darüber“, so Stefan Harms von der Pressestelle der Stadt Aurich. Um Überschwemmungen zu vermeiden und so Landwirtschaftsflächen, Ortschaften und Infrastruktur zu schützen, müssten diese Gräben regelmäßig gereinigt werden.
Grundstückseigentümer sind in der Pflicht
Für die Reinigungsarbeiten gibt es eine „Grabenreinigungssaison“ vom 1. Oktober bis 28. Februar. Dieser Zeitraum ist aus Artenschutzgründen festgesetzt. „Die Gräben und Rückhaltebecken sind empfindliche Ökosysteme, die eine einzigartige Artenvielfalt beherbergen“, so Harms. Grundstückseigentümer sind laut Stadt Aurich verpflichtet, Hindernisse wie Unkraut, Schlamm, Sand oder Dämmungen aus den Gräben zu beseitigen.
Dabei entstehender Aushub dürfe nicht zurück in den Graben gelangen. Auch eine Uferaufhöhung durch das Material sei nicht erlaubt. Hinzu komme die Verpflichtung, den Wasserdurchfluss in den Rohren zu gewährleisten. „Bäume, Hecken, Gebüsche und Röhricht sollen dabei nur zurückgeschnitten, beschädigt oder zerstört werden, wenn dies für den Wasserabfluss und die Unterhaltungsarbeiten notwendig ist“, so Stefan Harms. Viele Eigentümer kämen ihren Pflichten nicht „rechtzeitig oder vollständig“ nach. Darunter leide dann die Entwässerung, so Stefan Harms.
Gewässerschau im Winter
Im November und Dezember findet zudem eine sogenannte „Gewässerschau“ statt. Hier kontrollieren zuständige Schaubeauftragte den Zustand der Gräben. Sollte ein Graben nicht ordnungsgemäß gepflegt sein, wird der Eigentümer dazu aufgefordert, versäumte Arbeiten innerhalb eines Monats nachzuholen. Sollte er das nicht tun, könne es sein, dass der Landkreis eine sogenannte Ersatzvornahme anordnet. Die Kosten seien in diesem Fall vom Grundstückseigentümer zu tragen. Sollten Gräben von der Gemeinde oder dem Landkreis gereinigt werden, insbesondere entlang von öffentlichen Straßen, müssten in diese Gräben einmündende Rohre für die Arbeiter sichtbar gemacht werden. Sollten die Rohre während der Reinigung beschädigt werden, gingen auch diese Kosten zu Lasten des Eigentümers, so die Stadt.
Reinigung von 180 Kilometer Gräben
Um Gewässer der zweiten Ordnung, kümmert sich hauptsächlich ein Unterhaltungsverband. Dazu zählen beispielsweise Entwässerungsverbände, Deich- und Sielachten. An diese zahlen die Grundstückseigentümer verpflichtend Beiträge, so Helmut Schneider, Geschäftsführer des Entwässerungsverbands Aurich. Eigentümer müssten beachten, dass der dabei entstehende Aushub auf ihren Grundstücken abgelegt wird. Die Eigentümer seien dann dafür zuständig, diesen abzufahren oder einzubetten. Uferaufhöhungen dürften auch hier nicht entstehen. Der Auricher Entwässerungsverband ist übrigens seit August und damit etwas früher als Grundstückseigentümer mit der Grabenreinigung beschäftigt. „Wir betreuen in sechs Bezirken 180 Kilometer Gräben“, so Schneider. Das sei innerhalb der offiziellen Grabenreinigungssaison nicht zu schaffen.
Ems-Jade-Kanal als wichtiger Abfluss
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) kümmert sich hauptsächlich um die Gewässer erster Ordnung. Dazu zählt der Ems-Jade-Kanal. Auch der Nordgeorgsfehnkanal liegt in seinem Zuständigkeitsbereich. „Beide Kanäle stehen am Ende der Kette des Entwässerungssystems und haben die Hauptaufgabe, das Regenwasser aus Ostfriesland in die Nordsee zu leiten“, so Carsten Lippe, Pressesprecher des NLWKN.
Um den Wasserfluss zu gewährleisten, würden ganzjährig von den Betriebshöfen des NLWKN in Aurich und Remels Unterhaltungsarbeiten vorgenommen. „Zu den anfallenden Aufgaben zählen die Inspektion, Wartung, Instandhaltung und Pflege der Abschlagsbauwerke wie Wehre, Schleusen und Düker sowie der Gewässer an sich“, so Lippe. Ab Herbst, der regenstarken Jahreszeit, werden laut NLWKN zusätzlich alle Gräben gereinigt, die sich im unmittelbaren Umfeld des Ems-Jade-Kanals befinden.
Herausforderung durch Wetterextreme
Während freie Gräben und Gewässer für das Abfließen von Niederschlägen unabdingbar sind, beobachten die Experten von NLWKN und Entwässerungsverband aber auch eine andere Entwicklung. „Entweder haben wir viel Wasser in kurzer Zeit oder gar kein Wasser“, sagt Helmut Schneider vom Entwässerungsverband Aurich mit Blick auf sommerliche Dürreperioden.
Die Herausforderung sei nun, auch Wasser für die trockene Jahreszeit zurückhalten zu können. Carsten Lippe vom NLWKN betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Nordgeorgsfehnkanals. Dort vorhandene Pumpwerke dienten auch der Wasserstandsaufhöhung des Ems-Jade-Kanals in Zeiten zunehmender Wetterextreme.