Osnabrück / Ibbenbüren  Ibbenbürener Unternehmer wegen Betrugs von 180.000 Euro mit SEO-Lizenzen vor Gericht

Anke Herbers-Gehrs
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Von Anke Herbers-Gehrs
| 22.09.2025 08:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Am Amtsgericht Osnabrück ist ein Ibbenbürener wegen Betrugs mit SEO-Lizenzen angeklagt. Foto: Hendrik Steinkuhl
Am Amtsgericht Osnabrück ist ein Ibbenbürener wegen Betrugs mit SEO-Lizenzen angeklagt. Foto: Hendrik Steinkuhl
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Ein Unternehmer aus Ibbenbüren ist überzeugt davon, ein gutes Produkt verkauft zu haben. Seine Kunden aber fühlen sich betrogen. Der Prozess vor dem Amtsgericht Osnabrück könnte jedoch schneller zu Ende sein als gedacht.

Am Amtsgericht Osnabrück stand jetzt ein Fall an, bei dem ein Ibbenbürener Lizenzen für den Vertrieb eines nicht ausgereiften Produktes verkauft und damit über 180000 Euro eingenommen haben soll. 

Die Taten stammen bereits aus den Jahren 2019 bis 2021. Die Geschäftsidee des auch als Unternehmensberater tätigen 49-Jährigen waren sogenannte SEO-Produkte. SEO steht für Search Engine Optimization, also Suchmaschinenoptimierung. Damit sollen Suchmaschinen wie Google oder Bing Firmenwebsiten eher anzeigen. 

Der Angeklagte hat Lizenzen für solche SEO-Angebote verkauft und ein monatliches Einkommen von 5000 Euro versprochen. Doch sowohl die Produkte als auch der Vertriebsweg funktionierten nicht wie erwartet. Daher wurde er 2023 wegen Betrugs in acht Fällen angeklagt. 

Da weitere Verfahren anstanden, unter anderem zwei Zivilklagen der Lizenznehmer, wurde die Hauptverhandlung zunächst zurückgestellt. Einer der Kläger erzielte einen Vergleich, der andere gewann den Prozess am Landgericht. Doch der Angeklagte ging in Berufung, die das Oberlandesgericht allerdings abwies. Es sah in der Präsentation, die der Unternehmer zum Bewerben seines Produktes nutzte, eine arglistige Täuschung. 

Nun sollte die Hauptverhandlung vor der Schöffenkammer des Amtsgerichtes wieder aufgenommen werden. Zum angekündigten Termin erschien allerdings nur der Verteidiger, vorgesehen war eine Beratung darüber, wie das Verfahren beenden werden könnte. Der Richter regte an, das Verfahren in den fünf leichtesten Fällen einzustellen. Für die drei übrigbleibenden Taten beantragte der Staatsanwalt einen Strafbefehl wegen gewerbsmäßigen Betruges mit einer Haftstrafe von elf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit sollte auf zwei Jahre festgelegt werden, Wohnortwechsel seien anzuzeigen. 

Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt, das Gericht traf die Entscheidung, ob der Strafbefehl so erfolgen soll, außerhalb der Verhandlung. „Wir wollen dem Verfahren ein Ende setzen“, so der Richter. Sollte der Angeklagte damit nicht einverstanden sein, kann er innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, damit wäre dann doch eine Verhandlung nötig. 

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