Osnabrück Frau zum Oralverkehr gezwungen: Tinder-Date in Osnabrück endet in Vergewaltigung
Bevor sie ins Alando gehen wollte, traf sich eine 23-Jährige in Osnabrück mit einem Tinder-Date. Später stieß ein weiterer Mann dazu und beide nötigten die junge Frau zum Oralverkehr. Dafür wurden sie nun verurteilt.
Wegen einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung hat das Amtsgericht Osnabrück zwei 28-jährige Männer zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Sollte die Entscheidung Bestand haben, müssen sie die Strafe im Gefängnis absitzen und ihrem Opfer darüber hinaus 5000 Euro zahlen.
Die Tat hatte sich am 24. November 2023 ereignet. Die Geschädigte, eine 23-Jährige aus dem Südkreis, wollte mit ihren Freundinnen in einen Osnabrücker Club gehen, traf sich aber zuvor noch mit einem der beiden Angeklagten, einem Mann aus Nordrhein-Westfalen. Vor Gericht erklärte die 23-Jährige, den 28-jährigen Angeklagten über Tinder kennengelernt zu haben. Denn ihr lose verbandelter Partner aus Osnabrück habe sie zu einem Dreier überreden wollen und deshalb über die App einen weiteren Mann gesucht.
Der besagte lose Partner aus Osnabrück hatte sich an diesem Abend indes mit einer anderen Frau verabredet, die 23-Jährige machte daraufhin ein Treffen mit der gemeinsamen Tinder-Bekanntschaft aus. Sex zu zweit oder gar zu dritt hatte sie für diesen Abend nicht geplant, und zunächst sei die Stimmung auch völlig entspannt gewesen.
Im weiteren Verlauf aber habe der Angeklagte sie geküsst; zunächst habe sie den Kuss erwidert, später jedoch ablehnend reagiert. Daraufhin habe er die Tür mit einem Transponder verschlossen. Kurz darauf sei der zweite Angeklagte, ein 28-Jähriger aus Osnabrück, hinzugekommen.
Beide hätten sich ausgezogen und sie aufgefordert, sie oral zu befriedigen. Die Frau sagte, es sei möglich, dass die Männer die Situation anders wahrgenommen hätten. Auf ihre Frage nach dem Vorfall: „Versteht ihr kein Nein?“, habe einer der Männer geantwortet: „Doch, wieso?“
Dass die junge Frau bei ihrer ersten Befragung durch das Gericht nicht die Öffentlichkeit ausschließen ließ, war ungewöhnlich; viele Opfer von Sexualstraftaten lassen das durch ihre Anwälte beantragen. Das Gericht muss diesen Anträgen folgen. „Ich hatte vorher mit meiner Mandantin darüber gesprochen, sie hat das aber abgelehnt“, sagte Nebenklagevertreterin Denice Kleinhofer im Gespräch mit unserer Redaktion. „Sie wollte, dass alle wissen, was die beiden ihr angetan haben.“
Während die Verteidiger der beiden Angeklagten schließlich beantragten, die jungen Männer freizusprechen, beantragte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft; auch Denice Kleinhofer forderte eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Wie die Anwälte in ihren Schlussvorträgen argumentierten, ist nicht bekannt, da die Plädoyers wie weite Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden.
Das Schöffengericht verurteilte schließlich beide Männer zu jeweils zwei Jahren und acht Monaten Haft. Zudem wurden die Angeklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 5000 € verurteilt.
Das Gericht hatte an der Wahrhaftigkeit der Schilderungen der 23-Jährigen keine Zweifel und hob hervor, dass die junge Frau sich selbst nicht geschont und gleichzeitig keine sogenannten Belastungstendenzen gezeigt habe.
In ihrer Befragung durch das Gericht hatte sich die junge Frau sehr reflektiert gezeigt und auch Zweifel daran zugelassen, dass ihre eigene Wahrnehmung teilweise eine andere als die der Angeklagten gewesen sein könnte. Gleichwohl hatte sie ein klares Nein geäußert, das die Angeklagten nicht akzeptiert hatten – das hob das Gericht auch in seiner Urteilsbegründung hervor.
Doch wie ging es der Geschädigten nach der Urteilsverkündung? „Sie war erst mal erleichtert, weil man ihr geglaubt hat“, sagte Anwältin Denice Kleinhofer gegenüber unserer Redaktion. Allerdings mischten sich in die Erleichterung schnell auch negative Gefühle – denn es erscheint kaum vorstellbar, dass die Angeklagten nicht in Berufung gehen.
Voraussichtlich wird die junge Frau aus dem Südkreis deshalb in einigen Monaten vor dem Landgericht wieder den Abend schildern und erneut die Fragen der Verteidiger beantworten müssen. Die hatten ihr immer wieder unterstellt, selbst den Oralverkehr gewollt zu haben – sonst hätte sie ja zum Beispiel einfach den Mund zupressen können.
„Ich hatte sie darauf vorbereitet, dass solche Fragen kommen können“, sagte Anwältin Denice Kleinhofer. „Die Befragung hat sie aber trotzdem erst mal aus der Bahn geworfen. Sie hatte dann doch nicht damit gerechnet, dass solche Fragen wirklich gestellt werden.“