Verkehrsrecht: Auch Radfahrern drohen Punkte


Führerschein-Neulinge müssen bei Verstößen mit einer längeren Probezeit rechnen. Radler haben im vergangenen Jahr mehr Alkohol-Unfälle verursacht als Autofahrer.
Ostfriesland - Radfahrer haben im vergangenen Jahr die meisten alkoholbedingten Verkehrsunfälle in Deutschland verursacht. Das ist eine traurige Premiere, denn Radler haben in dieser Statistik erstmals die Autofahrer überholt.
Die Unfallverursacher-Quote der alkoholisierten Radfahrer lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 43 Prozent. Beteiligt waren 33 Prozent Fahrräder ohne E-Antrieb und 10 Prozent Pedelecs. Acht Prozent der Unfallverursacher waren zudem mit E-Scootern unterwegs.
Die Deutsche Verkehrswacht und der TÜV-Verband fordern nun einhellig eine Gleichbehandlung von Autofahrern und Radlern in Bezug auf die Alkoholgrenze. „Beim Auto ist es ja so, dass es ab 0,5 Promille ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gibt – einen kleinen Warnschuss. Den gibt es auf dem Fahrrad nicht und wir möchten, dass der dringend eingeführt wird“,sagte die Präsidentin der Verkehrswacht, Kirsten Lühmann, gegenüber dem MDR. Sie spricht sich für einen Strafenkatalog aus, der sich an den Regeln für Autofahrer orientiert.
Bisher droht alkoholisierten Radlern nur der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn sie durch eine unsichere Fahrweise auffallen, andere gefährden oder einen Unfall verursachen. Ab 1,6 Promille ist der Lappen auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit weg, Radler begehen dann wie Autofahrer eine Straftat.

Alkohol-Delikte und andere, punkteträchtige Verstöße haben nicht zuletzt für Führerschein-Neulinge gravierende Folgen: „Die Probezeit kann sich um zwei weitere Jahre verlängern. Und Betroffene müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen – natürlich auf eigene Kosten“, warnt Roland Richter. Bei wiederholtem Fehlverhalten könne der Führerschein sogar komplett entzogen werden, auch wenn immer nur das Fahrrad im Spiel war.
Übrigens: Punkte in Flensburg kann jeder ab einem Alter von 14 Jahren bekommen – und zwar unabhängig davon, ob er mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder zu Fuß unterwegs ist. Und: Auch wer (noch) keinen Führerschein besitzt, kann mit Punkten bestraft werden.