Prozess in Aurich  Nicht kriminell genug für eine Zwangseinweisung?

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 15.09.2025 13:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Justitia zwischen Freispruch und Fürsorge: Das Landgericht in Aurich stand vor einer schwierigen Entscheidung. Foto: DPA
Justitia zwischen Freispruch und Fürsorge: Das Landgericht in Aurich stand vor einer schwierigen Entscheidung. Foto: DPA
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Das Dorfleben litt unter seinen Ausbrüchen: Nach einer Serie von kleineren Vorfällen hat das Landgericht Aurich einen 35-Jährigen in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen. War das in Ordnung?

Aurich - Weil er in der Nachbarschaft durch sein sonderbares Verhalten aufgefallen war, wurde ein 35-Jähriger aus dem Kreis Leer am Dienstag vor dem Landgericht Aurich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Von den Vorwürfen des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie dem des Hausfriedensbruchs, der Körperverletzung, des Diebstahls und der Bedrohung sprach die Große Strafkammer um Richter Malte Sanders den Angeklagten aufgrund seiner Schuldunfähigkeit frei. Die Richter ordneten stattdessen seine Unterbringung an, nachdem ihm der psychiatrische Sachverständige eine schwere Schizophrenie attestiert hatte, die zurzeit nicht ausreichend behandelt werde. Nach Einschätzung des Arztes seien daher weitere ähnliche Straftaten zu erwarten.

Der Angeklagte ist in seinem Ort wohl bekannt. Nach Auskunft von Zeugen sieht man ihn oft gestikulierend und mit sich selbst sprechend durchs Dorf laufen. Mitunter erscheine er apathisch, dann wieder sehr aggressiv. Im Frühsommer 2023 hatte er ungefragt das Fahrrad seines Nachbarn aus dessen Garage genommen und auch wieder zurückgebracht. Der Zeuge hatte das Fehlen gar nicht bemerkt. Erst als der Angeklagte ein zweites Mal nach dem Rad gefragt und darauf verwiesen hatte, dass er es ja bereits einmal zurückgebracht habe, war der Mann darauf aufmerksam geworden. Seine Frau habe sich von ihm bedroht gefühlt.

„Ich dreh dir den Hals um“

Einige Tage später hatte der Angeklagte eine Nachbarin mit wilden Schlägen gegen ihre Haustür aufgescheucht und sie mit den Worten „Ich dreh Dir den Hals um“ in Angst und Schrecken versetzt. Und noch am selben Tag hatte er einem Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Zuletzt hatte die Überwachungskamera eines weiteren Zeugen aufgezeichnet, wie der Angeklagte frühmorgens zunächst rauchend und Bier trinkend vor dessen Haus gesessen und anschließend aus dem Getränkekühlschrank auf dessen Terrasse einige Flaschen Bier entnommen hatte.

Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. Nach Auskunft des Sachverständigen ist der Mann bereits seit Langem schwer erkrankt, von seiner Schuldunfähigkeit sei auszugehen. Unbehandelt werde es immer wieder zu psychotischen Phasen kommen, in denen mit Aggressionen des Angeklagten zu rechnen sei. Sollte das Gericht seine Unterbringung anordnen, empfahl der Arzt, diese mit Auflagen zur Bewährung auszusetzen. So müsse die richtige Medikamentation sichergestellt sein.

Anklage und Verteidigung für Freispruch

In seltener Eintracht hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung neben einem Freispruch auch beantragt, von einer Unterbringung des Angeklagten abzusehen, weil diese starke Maßnahme dem Grad der Kriminalität der Taten nicht entspreche.

Die Kammer folgte dem jedoch nur teilweise. Sicherlich sei der Diebstahl von einigen Flaschen Bier nicht schwer genug für eine Unterbringung, erklärte Richter Sanders in der Urteilsbegründung. Allerdings handele es sich bei der Bedrohung und der Körperverletzung um erhebliche Straftaten, begangen in einer „ganz normalen Wohnsiedlung“, die die Zeugen nachhaltig beeindruckt und „den Rechtsfrieden erheblich beeinträchtigt“ hätten.

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