Prozess in Aurich  Handy, Wut, Handschellen – Streit im Finanzamt eskalierte

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 12.09.2025 08:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Er fühlte sich ungerecht behandelt und rastete aus. Nun muss ein 33-Jähriger laut Urteil des Landgerichts Aurich in eine psychiatrische Klinik oder in Haft. Eigentlich wollte er seiner Tante helfen.

Aurich - Weil er sich mit Händen und Füßen massiv gegen seine Festnahme gewehrt hat, wurde ein Mann aus dem Kreis Leer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Weil der Angeklagte psychisch erkrankt ist, ordnete das Landgericht in Aurich darüber hinaus seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Sowohl die Strafe als auch die Unterbringung wurden auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten wurde aufgegeben, seine bereits laufende Therapie fortzusetzen und dem Gericht nach einem Jahr über deren Verlauf zu berichten. Außerdem muss er in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass er seine Medikamente planmäßig einnimmt. Eine Bewährungshelferin soll ihn dabei unterstützen.

Der 33-Jährige war im November 2022 im Finanzamt in Leer erschienen, um eine steuerliche Angelegenheit für seine Tante zu regeln. Die zuständige Mitarbeiterin der Behörde hatte sich geweigert, mit dem Angeklagten im geschlossenen Rahmen ihres Büros zu sprechen, stattdessen wollte sie auf dem Flur verhandeln. Der Angeklagte hatte sich dadurch diskriminiert gesehen. Zum Beweis hatte er sein Handy gezückt und die Szene gefilmt. Der Aufforderung der Mitarbeiterin, die Aufnahmen zu löschen, war er nicht nachgekommen. Die inzwischen hinzugerufene Polizei hatte dem Mann einen Platzverweis erteilt und ihn hinaus begleitet. Die Herausgabe seines Handys hatte er jedoch verweigert. Als die Beamten versucht hatten, das Handy zu beschlagnahmen, hatte sich der Angeklagte aggressiv dagegen gewehrt. Er habe um sich getreten und geschlagen und sei „voller Wut“ gewesen, berichtete ein Zeuge. Die Bodycam eines Polizisten hatte den Kampf ums Handy aufgenommen. Nur mit Hilfe weiterer Beamter war es schließlich gelungen, den Angeklagten zu fixieren und ins Polizeiauto zu verfrachten.

Experte: Schwere psychische Erkrankung

In der Verhandlung räumte der Angeklagte den Vorfall über seinen Verteidiger ein. Sein Mandant habe sich ungerecht behandelt gefühlt, erklärte dieser. Heute wisse er, dass er sich nicht habe verweigern dürfen.

Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Angeklagten eine „sehr schwere“ psychische Erkrankung, die seine Steuerungsfähigkeit während des Vorfalls beeinträchtigt habe. Damals sei er nicht in der Lage gewesen, ein „eigentlich banales Problem vernünftig zu behandeln“. Der Angeklagte sei kein grundsätzlich aggressiver Mensch. Entscheidend sei die „gute psychiatrische Behandlung“, führte der Arzt aus. Bei regelmäßiger Einnahme entsprechender Medikamente sei die Krankheit gut zu behandeln. Unbehandelt könne sie jederzeit wieder aufflammen, der Angeklagte könne in der Psychose weitere Straftaten begehen. Er riet dem Gericht, sich die Einnahme der Medikamente durch regelmäßige Blutuntersuchungen nachweisen zu lassen.

Der 33-Jährige ist bereits mehrfach vorbestraft, sein Register verzeichnet auch Gewaltdelikte. Das Gericht hielt ihm jedoch zugute, dass er seit der Behandlung seiner Krankheit nicht mehr aufgefallen war. In seiner Urteilsbegründung warnte Richter Dr. Markus Gralla ihn eindringlich, sich an die Auflagen des Gerichts zu halten. Andernfalls müsse er nicht nur die achtmonatige Freiheitsstrafe absitzen. Es drohe außerdem seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, die unter Umständen erheblich länger ausfallen könne.

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