54-Jähriger verurteilt Sexueller Missbrauch – Ihlower muss ins Gefängnis
Das Landgericht Aurich schickt einen 54-jährigen Ihlower ins Gefängnis. Er soll seine Tochter jahrelang missbraucht haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.
Aurich/Ihlow - Er soll seine Tochter jahrelang sexuell missbraucht haben, nun muss er ins Gefängnis: Das Landgericht Aurich hat am Donnerstag, 11. September 2025, einen 54-jährigen Ihlower wegen sexuellen Missbrauchs in 15 Fällen, darunter eine Vergewaltigung, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die 2. Große Strafkammer glaubte der inzwischen 22-Jährigen bei der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Der Angeklagte hatte die Taten bis zuletzt bestritten.
Als Motiv für die Anschuldigungen seiner Tochter vermutete der Ihlower Rache, weil er ihr im Mai 2020 die Rückkehr aus einer Jugendeinrichtung in seinen Haushalt verweigert hatte. Zusätzlich führte der Angeklagte eine mögliche Übertragung anderer Erlebnisse der Tochter auf ihn ins Feld. Bei einem Besuch seiner Tochter und deren Schwester bei der Mutter, einer Prostituierten, hätten die damals unter zehnjährigen Kinder am Pool Kontakt zu Männern gehabt.
Sie brauchte lange, bis sie sich zu einer Anzeige durchringen konnte
Die Übergriffe begannen nach Überzeugung des Gerichts im Jahr 2014 in der Badewanne. Das Mädchen war damals elf Jahre alt. Ab Oktober 2014 lebte es in Jugendeinrichtungen. Ab 2017 besuchte es den Vater an den Wochenenden regelmäßig, wobei es nach Einschätzung der Kammer bis Juli 2021 an jedem dritten Wochenende zu einem Missbrauch kam, insbesondere nach dem Tod der Mutter im April 2019. Der letzte Vorfall fand demnach im Juli 2021 statt, wobei die inzwischen Volljährige die Handlung abgebrochen und das Schlafzimmer verlassen habe.
Die Taten kamen ans Licht, nachdem die Geschädigte im April 2021 einem Jungen in der Jugendeinrichtung davon erzählt hatte, sie habe etwas mit ihrem Vater. Ihrer Betreuerin gegenüber nahm sie das zunächst zurück, händigte ihr im Juli 2021 jedoch einen Brief aus, in dem es um die Ereignisse ging. Die Geschädigte informierte sich zwei Monate später bei der Opferhilfe Wildwasser über ihre Rechte und die Belastungen, die bei einer Anzeige auf sie zukommen würden. Aus Loyalität gegenüber ihrem Vater brauchte sie lange, bis sie sich zu einer Anzeige durchringen konnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Kammer sei mit ihrem Urteil weitgehend der Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, sagte der Vorsitzende Richter Bastian Witte. Die Plädoyers waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten worden. Rache oder Eifersucht als Motiv sah die Kammer nicht. „Sie hat Sie auch in Schutz genommen“, sagte Witte zum Angeklagten. Die Geschädigte habe sich gefragt, ob sie selbst schuld an den Handlungen gewesen sei.
Auch die Tatsache, dass sie ihrem Vater immer noch zugewandt gewesen sei, spreche gegen einen Racheplan. Zudem sei eine Poolsituation von keinem der Zeugen geschildert worden. Aufgrund Verfahrensverzögerungen gelten zwei Monate der Gefängnisstrafe als vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.