Urteil wegen brutaler Attacke  Landgericht verurteilt Norder zu zwei Jahren

| | 11.09.2025 16:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der Fall wurde vor dem Landgericht verhandelt. Foto: Romuald Banik
Der Fall wurde vor dem Landgericht verhandelt. Foto: Romuald Banik
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Weil er einen Mann mit einem Holzgegenstand brutal niedergeschlagen hat, wurde ein Mann aus Norden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein Opfer ist seit der Tat schwerbehindert.

Aurich - Ein 35-jähriger Norder ist vom Landgericht Aurich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde wegen einer guten Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt. Die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jan-Patrick Klein sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen 43-Jährigen mit einem hölzernen Gegenstand mit einer solchen Wucht gegen den Kopf geschlagen hat, dass dieser schwerste Verletzungen davontrug. Zusätzlich muss der Angeklagte 4500 Euro an den Geschädigten zahlen.

Viel Klarheit, aber auch viel Unklarheit

Es war ein vertrackter Fall, der über drei Tage vor dem Auricher Landgericht verhandelt wurde. Am Ende der Beweisaufnahme gab es viel Klarheit, aber mancher Sachverhalt blieb auch im Dunkeln. Klar sind vor allem die schweren Folgen des brutalen Übergriffes, der sich in der Nacht zum 12. Juni 2022 in einem Norder Wohngebiet ereignet hat. Um kurz nach Mitternacht war der spätere Geschädigte damals stark alkoholisiert zum Wohnhaus des Vaters des Angeklagten gefahren, hatte diesen aufgefordert herauszukommen. Er habe etwas mit ihm klären wollen, er brauche keine Angst zu haben, sei auf dem Video zu hören gewesen, das als Beweisstück im Prozess diente. Auf dem Video, das zwar von schlechter Bildqualität, aber annehmbarem Ton gewesen war, sei aber auch zu hören, dass der Geschädigte damit gedroht habe, den Angeklagten abzustechen, wenn er vorbei kommen sollte, um seinem Vater zu helfen. Auch sollen zwei Türen eingetreten worden sein.

Messervorwurf nicht bestätigt

Richter Klein sprach in der Urteilsbegründung von einer bedrohlichen Situation, die durchaus in der Lage gewesen sei, beim späteren Täter Furcht um seine Familienangehörigen auszulösen. Zumal es eine Vorgeschichte gäbe, so Klein und sprach von einer tätlichen Auseinandersetzung vor mehr als 15 Jahren sowie einem weiteren Übergriff kurz vor der Tat. In der Verhandlung hatten diverse Zeugen auch immer wieder von einem Messer gesprochen, mit dem der Geschädigte gedroht haben soll. Dieser Vorwurf habe sich im Prozess allerdings nicht erhärtet, weder sei das Messer gefunden worden noch sei es auf dem Beweisvideo der Tat zu sehen, so der Vorsitzende Richter.

In der Tatnacht hatte der Vater seinen Sohn, den Angeklagten, per Telefon um Hilfe gerufen, als der Geschädigte an seiner Tür randalierte. Der war kurz darauf mit einem Freund vorgefahren, sei aus dem Auto gestiegen und habe unvermittelt und mit Wucht auf den Kopf des Geschädigten geschlagen. Dabei soll der 35-Jährige einen hölzernen Gegenstand genutzt haben.

Der Angeklagte hatte in seiner Aussage stets beteuert, es habe sich dabei um einen Besenstiel gehandelt. Die Kammer um Richter Klein ist nach der Beweisaufnahme allerdings sicher, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Sowohl die Videoaufnahme sowie die Aussage des medizinischen Sachverständigen zu den Verletzungen des Opfers hätten gezeigt, dass es sich eher um einen Gegenstand von der Dimension eines Baseballschlägers gehandelt haben muss, so Richter Klein. Auch die Tatwaffe war nie gefunden worden. Eine Zeugin hatte in ihrer Aussage angegeben, den Holzgegenstand verbrannt zu haben.

Opfer wurde zwei Mal zu Boden gebracht

In der Tatnacht seien ein weiterer Schlag gegen den Oberschenkel und ein Tritt gefolgt, dann sei der Geschädigte zu Boden gegangen. Der Angeklagte habe daraufhin den Rettungsdienst und die Polizei alarmiert, dort aber lediglich angegeben, der Geschädigte sei nach einem Schubs im Streit unglücklich gestürzt. In der Zwischenzeit habe sich der Geschädigte vom Boden erhoben. „Dann kam es zu einer zweiten Gewaltanwendung“, so Richter Klein in der Urteilsbegründung.

In diesem Zuge habe der Geschädigte einen weiteren Faustschlag gegen den Kopf erhalten und sei erneut zu Boden gegangen. Ob der Angeklagte oder einer der vielen Zeugen, die in der Tatnacht vor Ort gewesen sind, den Schlag ausgeführt haben, sei in der Verhandlung nicht eindeutig zu klären gewesen, so das Gericht. Der Angeklagte hatte ausgesagt, sich an die zweite Attacke nicht zu erinnern.

Schwerste Folgen der brutalen Attacke

Die Folgen des Übergriffes sind hingegen mehr als deutlich geworden: Der geschädigte Norder erlitt laut medizinischem Gutachter vermutlich in Folge des 1. Schlages mit dem Holz, einen Schädelbasisbruch. Nach der Erstversorgung im Norder Krankenhaus, entließ sich der Mann allerdings noch in der Nacht selbst, eine laut Richter Klein „verhängnisvolle Entscheidung“. Denn zurück im elterlichen Haus, in dem er mit seiner Mutter lebt, legte sich der 43-Jährige ins Bett, wo sich sein Zustand im Laufe der Nacht zunehmend verschlechterte. Stunden später habe ihn seine Mutter stark aus Mund und Nase blutend und bewusstlos im Bett gefunden. Ein Hubschrauber habe ihn in die Klinik nach Oldenburg gebracht, wo er notoperiert worden sei, so Richter Klein. „In seinem Gehirn hatte sich eine hühnereigroße Blutung entwickelt, das Gehirn war angeschwollen.“ Dem Geschädigten musste die Schädeldecke entfernt werden, es folgte ein künstliches Koma und eine langwierige Reha. „Hätte seine Mutter ihn nicht gefunden, dann wäre er sicher an seinen Verletzungen verstorben“, so Richter Klein.

Heute, drei Jahre nach der Tat, leide der 43-Jährige unter neurologischen Schäden, Seh- und Hörschwierigkeiten, epileptischen Anfällen und starken Kopfschmerzen, so Klein. Ein selbstständiges Leben sei nicht mehr möglich. Er sei zu 50 Prozent schwerbehindert und beziehe eine Erwerbsminderungsrente.

In ihrer Begründung hielt die Kammer dem Angeklagten zugute, dass er strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten ist, die Tat direkt zu Beginn der Verhandlung gestanden hatte, zumindest den ersten Schlag gegen den Kopf und es sich um eine Ausnahmesituation gehandelt habe, bedingt durch das provozierende Verhalten des Geschädigten. „Mir ist bewusst, dass ich eine Grenze überschritten habe“, hatte der dreifache Familienvater am ersten Verhandlungstag gesagt. Er sei selbst geschockt über seine Tat.

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