41-Jähriger vor Gericht Mit Eisenstange gedroht – Serientäter muss lange in Haft
Da half alles Flehen nichts: Das Landgericht Aurich schickt einen 41-Jährigen für viele Jahre ins Gefängnis. Er soll unter anderem einen Hofbesitzer in Westoverledingen mit einer Eisenstange bedroht haben.
Aurich - Ein 41-Jähriger soll einen Hofbesitzer in Westoverledingen mit einer Eisenstange bedroht haben, als er im Juni 2024 beim Stehlen erwischt wurde. Zwei Monate vorher soll der Angeklagte versucht haben, eine Emder Spielhallen-Mitarbeiterin mit einem Auto rückwärts zu überfahren. In dem Prozess vor dem Landgericht Aurich am Montag, 8. September 2025, ging es um eine hohe Haftstrafe. Sein Flehen im letzten Wort half nichts.
Die 4. Große Strafkammer war von der Schuld des 41-Jährigen überzeugt. Sie verurteilte den Angeklagten wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Zudem verhängte sie eine Führerscheinsperre von eineinhalb Jahren.
Spielautomaten in Emden demoliert
Der 41-Jährige ist erheblich vorbestraft. In seinem Zentralregisterauszug stehen 23 teils einschlägige Eintragungen. Seit 2010 hagelte es Geld- und Bewährungsstrafen, verhängt von Gerichten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Österreich. Offiziell lebte er bei seiner Lebensgefährtin in Bergheim (NRW). Tatsächlich zog er landauf und landab.
Oberstaatsanwältin Annette Hüfner warf ihm vor, am 11. April 2024 gegen 19.20 Uhr beim Besuch einer Emder Spielhalle einen Automaten bespuckt und zwei Geräte mit einem schweren Stuhl demoliert zu haben. Dem 24-stündigen Hausverbot, das eine Mitarbeiterin aussprach, soll er nicht nachgekommen sein. Auf dem Parkplatz soll er versucht haben, die Mitarbeiterin im Rückwärtsgang zu überfahren, weil sie sein Kfz-Kennzeichen notiert hatte.
Diebesgut im Wert von 5800 Euro
Am 24. Juni 2024 wurde ein Mann aus Rhauderfehn durch die Bilder seiner Wildtierkamera auf seinem Handy darüber informiert, dass sich Personen auf seinem leerstehenden Resthof in Westoverledingen befanden. Er fuhr hin und traf gegen 17 Uhr drei Männer an. Laut Anklage entwendeten die Täter unter anderem zwei Werkzeugkoffer, Schlag- und Akkubohrschrauber, eine Kettensäge, ein Starthilfegerät, eine Pumpe, Anschlüsse eines Schweißgeräts, Batterien, Verlängerungskabel, Kupferrohre aus der Wasserleitung und Zitzenbecher der Melkanlage.
Der Angeklagte soll vom Hofbesitzer unter Vorhalt einer 80 bis 100 Zentimeter langen, sechs Zentimeter dicken Eisenstange verlangt haben, nicht die Polizei einzuschalten. Die Täter flüchteten samt Diebesgut im Wert von 5800 Euro mit einem silbernen BMW. Dem Kennzeichen nach handelte es sich um dasselbe Fahrzeug wie bei dem Vorfall in der Spielhalle. Das Auto gehörte der Lebensgefährtin des Angeklagten. Die beiden Mittäter blieben unerkannt.
Der Angeklagte legte ein Teilgeständnis ab. Er räumte das Beschädigen der Spielautomaten ein, das auf Fotos festgehalten war. „Ich bereue, das war ein großer Fehler“, meinte er. „Aber ich hatte nicht vor, die Frau zu überfahren.“ Zu dem räuberischen Diebstahl machte er keine Angaben.
Autokennzeichen führte zum Angeklagten
Der 33-jährige Hofbesitzer erklärte den Mechanismus der Wildtierkamera: „Sie reagiert, wenn sich etwas Warmes bewegt.“ Vor Ort habe er die drei Personen angetroffen. „Wir laden aus, dann ist ja nichts gewesen“, hätten sie ihm vorgeschlagen. Er habe einen Polizei-Notruf abgesetzt – „dann hat sich das irgendwie aufgeschaukelt“, so der Zeuge. Einer habe eine Eisenstange in der Hand gehalten und gesagt, dass er nicht die Polizei rufen solle. Es sei alles sehr schnell gegangen. „Man findet immer noch fehlende Sachen“, sagte er zum Diebesgut. An die Personen selbst habe er keine Erinnerung mehr.
„Der Pkw ist bei ähnlich gelagerten Taten – dem Diebstahl von Metall – schon mal aufgefallen“, berichtete ein Ermittler. Anhand des Kennzeichens sei der Angeklagte ausfindig gemacht worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung sei kein Diebesgut gefunden worden. Laut Nachbarn seien die Bewohner schon mehrere Wochen abwesend gewesen.
Vollgas gegeben und mit heulendem Motor zurückgesetzt
Die 46-jährige Servicekraft der Spielhalle berichtete, sie hätten schon öfter mit dem Angeklagten Probleme gehabt: „Er hat Automaten bespuckt. Dieses Mal habe ich ihn das putzen lassen.“ Danach habe er trotz des ausgesprochenen Hausverbots nicht gehen wollen. „Er wollte mit einem unserer sehr schweren Stühle zuerst auf uns Mitarbeiter los und ist dann doch auf die Automaten losgegangen“, schilderte sie. Als er zum Parkplatz gegangen sei, sei sie hinterhergelaufen – „ich wollte das Autokennzeichen haben“. Sie habe hinter dem Auto gestanden. Plötzlich habe der Angeklagte Vollgas gegeben und mit heulendem Motor zurückgesetzt.
Ein Kunde, der ihr auf den Parkplatz gefolgt war, rettete sie. „Ich habe sie instinktiv weggerissen, weil ich die Kupplung gehört habe“, schilderte der 61-jährige Zeuge. Dann sei die Lebensgefährtin des Angeklagten eingestiegen und die zwei seien losgefahren.
„Bitte bestrafen Sie mich nicht so hart“
Die 42-jährige Lebensgefährtin machte im Zeugenstand Angaben, die die Kammer als Gefälligkeitsaussage einstufte. Auf sie komme ein Verfahren wegen Strafvereitelung und uneidlicher Falschaussage zu, kündigte der Vorsitzende Richter Dr. Markus Gralla an: „Wir haben ihr kein Wort geglaubt.“
Das Gericht folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Rainer Maeder beantragte einen Freispruch bezüglich der Tat auf dem Resthof. „Es spricht nichts dafür, dass der Angeklagte Mittäter war und die Eisenstange in der Hand gehalten hat“, führte er an. Hinsichtlich der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und des Fahrens ohne Führerschein im Zusammenhang mit dem Vorfall in der Spielhalle beantragte Maeder eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 15 Euro (2400 Euro).
Im sogenannten letzten Wort beteuerte der Angeklagte: „Ich habe niemanden bedroht, niemanden versucht zu überfahren.“ Er lebe seit 2003 in Deutschland und sei „kein Räuber und kein Krimineller“. Er habe nicht vor, Straftaten zu begehen, und wolle für seine Familie sorgen. „Bitte bestrafen Sie mich nicht so hart“, bat er die Kammer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt auf Anordnung des Gerichts wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.