Schulweg in Aurich Im Zick-Zack-Kurs zur Schule
Eine Mutter aus Aurich-Tannenhausen will alles richtig machen. Dafür muss ihr sechsjähriger Sohn auf dem Schulweg vier Mal die Straße überqueren. Wie es dazu kommt.
Aurich – Joris hat einen ziemlichen Affenzahn drauf. Der Sechsjährige tritt in die Pedale seines Fahrrads. Der Junge aus Aurich-Tannenhausen will dem Besucher seinen Schulweg zeigen, denn der hat es in sich. Joris wohnt in der Straße Am Stadion gegenüber dem Mehrzweckgelände. Eine ländlich-idyllische Wohnlage, die auch Mutter Gunda Hallenga mag und genießt. Wenn, ja wenn da nicht das Thema mit dem Schulweg wäre. Denn der gestaltet sich etwas knifflig, zumindest wenn man ihn gesetzeskonform zurücklegen will.
Klare Vorgaben für Kinder bis acht Jahre
„Ich habe mich in den Sommerferien mit dem Weg zur Grundschule beschäftigt“, sagt Gunda Hallenga beim Ortstermin. Denn Sohn Joris sollte nach seiner Kindergartenzeit in Tannenhausen auch an der örtlichen Grundschule eingeschult werden. Beim Erkunden der rund einen Kilometer langen Strecke fielen Hallenga allerdings Dinge auf, die sie bisher übersehen hatte. So endet der Gehweg auf der rechten Seite des Stürenburgwegs unvermittelt und beginnt gegenüber auf der linken Fahrbahnseite wieder. Die Frage, die sich der Mutter plötzlich stellte: Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Soll Joris auf der Straße am rechten Fahrbahnrand weiterfahren oder die Straßenseite zum neuen Abschnitt des Gehweges wechseln?
Die Auricherin machte sich schlau, nahm unter anderem Kontakt zu Hartmut Detmers, Sachgebietsleiter Verkehr bei der Polizei in Aurich, auf. Die Antwort war eindeutig: „Kinder müssen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen und dürfen es bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr“, bestätigt Detmers auf Anfrage der Redaktion. Somit muss der sechsjährige Grundschüler den Stürenburgweg überqueren und auf der gegenüberliegenden Seite weiter auf dem Gehweg fahren. Und das bleibt nicht der einzige Straßenseitenwechsel auf dem Weg zur Schule.
Unübersichtliche Verkehrslage für Schulkinder
Nur ein paar Hundert Meter weiter endet der Gehweg an der viel befahrenen Dornumerstraße. Dort gibt es zwar einen breiten Radweg, allerdings kommt Joris auf der Straßenseite an, von der aus er erst einmal den Stürenburgweg erneut überqueren muss, und zwar mitten im morgendlichen Berufsverkehr. Für den Sechsjährigen eine schwer zu überblickende Situation, für Erwachsene nicht minder schwierig. „Die Autofahrer biegen hier oft recht zügig ab“, sagt Mutter Gunda Hallenga. Und noch sei es hell. Wie sich die Situation im Herbst und Winter gestaltet, will sich die Mutter noch nicht vorstellen.
„Meines Erachtens wird der Schulweg dadurch für meinen Sohn deutlich gefährlicher, insbesondere weil er eben an übersichtlichen Stellen die Fahrbahn kreuzen muss“, sagt sie. Dieses Thema habe sie in dem Zeitungsartikel zur Schulwegsicherheit, der kurz vor Ferienende erschienen war, vermisst. Nicht immer führten Rad- und Gehwege durchgehend zur Schule.
Bis zur Radprüfung begleitet fahren
Weiter geht es entlang der Dornumer Straße. Der Verkehr braust, Joris fährt sicher Richtung Fußgängerampel. „Ich bin mit Joris im Straßenverkehr unterwegs, seit er drei Jahre alt ist, er ist ein sicherer Fahrer“, sagt Gunda Hallenga. Allein fahren lassen würde sie den Sechsjährigen aber auf keinen Fall. Und das sollen Erstklässler auch gar nicht.
So ist die Gesetzeslage
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt im § 2 Abs. 5: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. (...) Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen (...)“ Mit Erreichen des zehnten Geburtstages müssen Kinder dann auf der Fahrbahn fahren.
„Kinder sollten bis zur Radprüfung, die Ende der dritten oder Anfang der vierten Klasse abgelegt wird, auf keinen Fall alleine mit dem Rad fahren“, sagt Heinz Kleemann von der Verkehrswacht. Seien die Kinder jünger, könnten sie die Verkehrssituation noch nicht richtig einschätzen. „Bis zum zehnten Lebensjahr sollten Kinder im Straßenverkehr grundsätzlich von Erwachsenen begleitet werden“, bestätigt auch Hartmut Detmers von der Polizei. Das sei unter anderem darin begründet, dass das räumliche Sehen und die Fähigkeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten einzuschätzen, bis dahin nicht voll entwickelt seien.
Kleemann hat Verständnis für die Sorge und auch den Unmut von Gunda Hallenga und kennt die Gegebenheiten vor Ort in Tannenhausen. Er empfiehlt der Mutter, den zweiten möglichen Weg zur Schule zu nehmen. Der führt entlang des Frühlingsweges bis zur Dornumer Straße. Damit seien schon mal einige knifflige Stellen vermieden, so der Verkehrsexperte.
Polizei rät zu Vorsicht und Übung
Plötzlich endende Gehwege, die dann entgegen der Fahrtrichtung weiterführen, schlecht einsehbare Einfahrten und Straßenkreuzungen, überholende Busse – das alles finden Gunda Hallenga und ihr Sohn Joris auf dem Schulweg vor. Polizist Hartmut Detmers kennt solche Situationen. „In Bezug auf die Verkehrsraumgestaltung ist es oftmals so, dass die baulichen Gegebenheiten den rechtlichen Veränderungen, dem räumlichen Bedarf durch den Grunderwerb von Privateigentümern oder dem Zuzug von Familien auf unterschiedlichsten Gründen oft nicht zeitgerecht angepasst werden können“, sagt er. Grundsätzlich habe er Verständnis für die Sorgen von Eltern um ihre Kinder im Straßenverkehr, so Detmers. „Ein gewisses Maß an Gefährlichkeit ist im Straßenverkehr immer gegeben, egal welche Maßnahmen von Behörden getroffen werden. Die Sorge ist daher berechtigt, aber auch der richtige Anstoß, sich den Schulweg der eigenen Kinder anzuschauen und mit den Fähigkeiten der eigenen Kinder abzugleichen und diesen mit den Kindern zu üben.“
Mutter will sich nicht verkehrswidrig verhalten
Gunda Hallenga hat demnach alles richtig gemacht. Sie ist aber dennoch unzufrieden. „Besonders ärgert mich, dass ich, wenn ich den sichereren Weg ohne die vielen Querungen wähle und auf der Fahrbahn fahre, mich eigentlich mit Joris zusammen verkehrswidrig verhalte“, sagt Hallenga. Dabei würde sie gerne alles richtig machen, auch um ihrem Sohn ein Vorbild zu sein.
Doch selbst wenn sie das tut, würde das nur von kurzer Dauer sein. Ab seinem achten Geburtstag darf Joris selbst entscheiden, ob er auf der Fahrbahn oder dem Gehweg fährt. Und mit Erreichen des zehnten Geburtstages muss er dann auf der Fahrbahn radeln. Ein echter Zick-Zack-Kurs, nicht nur auf der Straße, sondern auch im Kopf eines Grundschülers.