Strafprozess  25-jähriger Leezdorfer wegen zweifacher Vergewaltigung vor Gericht

| | 06.09.2025 10:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der 25-jährige Leezdorfer muss sich vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Aurich verantworten. Foto: Thomas Dirks
Der 25-jährige Leezdorfer muss sich vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Aurich verantworten. Foto: Thomas Dirks
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Ein 25-Jähriger aus Leezdorf soll sich an zwei 15-Jährigen vergangen haben. Das behaupten die Mädchen. Der Angeklagte bestreitet dies. Er und sein Verteidiger vermuten dahinter etwas anderes.

Aurich/Leezdorf - Er soll sich an zwei 15-jährigen Mädchen vergangen haben: Wegen Vergewaltigung muss sich ein 25-jähriger Leezdorfer vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Aurich verantworten. Zum Prozessauftakt am Freitag wies der Bauhelfer die Anschuldigungen zurück. „Alles gelogen“, sagte er.

Eines der beiden mutmaßlichen Opfer war die Freundin des Leezdorfers. Er soll sie im Mai 2023 in Norden vergewaltigt haben, während sie schlief beziehungsweise sich schlafend stellte. Die andere 15-Jährige war ihre Freundin. Mit ihr fuhr der Angeklagte ohne Wissen seiner Freundin zum Angeln an der Leybuchtschleuse. Dort soll er ihr so viel Alkohol gegeben haben, dass die 15-Jährige sturzbetrunken war. Außerdem soll er ihr zwei verschreibungspflichtige, opiathaltige Tabletten (Tilidin) gegeben haben.

„So ein Typ bin ich nicht“

„Es ist so nicht gewesen. Das mache ich nicht. So ein Typ bin ich nicht“, beteuerte der Angeklagte. Richtig sei, dass er mit der 15-Jährigen Angeln war. Sie habe sich den Alkohol von sich aus genommen und auch die Tabletten, die sein Arzt ihm gegen Rückenschmerzen verschrieben habe. Sie habe ein Drogenproblem gehabt. Sexuell sei zwischen ihnen nichts gelaufen, so der Leezdorfer.

Später will er das Mädchen am Marktplatz in Norden abgesetzt haben. Dort soll das Mädchen später ohnmächtig aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht worden sein. Nach Angaben von Richter Bastian Witte wurde bei ihr ein Blutalkoholwert von zwei Promille festgestellt.

Als falsch bezeichnete der Angeklagte auch die Aussagen seiner damaligen Freundin. Er würde nie etwas gegen ihren Willen tun, betonte er. Es gebe einen von ihr geschriebenen Brief, der belege, dass die Behauptungen falsch seien.

Brief könnte Angeklagten entlasten

Diesen Brief müsse er noch suchen. Er befinde sich irgendwo in einer Kiste mit anderen Unterlagen, berichtete er. Der Polizei will er das Schreiben seinerzeit vorgelegt haben. Gericht und Staatsanwaltschaft hatten davon bisher keine Kenntnis. „Sehen Sie zu, dass sie den Brief finden. Ihnen sollte klar sein, wo wir sitzen und was wir verhandeln“, betonte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Der Pflichtverteidiger des Leezdorfers, der Norder Anwalt Klaas H. Kempe sieht seinen Mandanten als Opfer einer gezielten Aktion der beiden 15-Jährigen, die den Leezdorfer gemeinsam über das Online-Portal der Polizei wegen „psychischer Belastung, Handgreiflichkeiten und sexuellen Missbrauch“ angezeigt haben. Die Jugendliche, mit der er Angeln war, sei auf seine Freundin eifersüchtig gewesen. Seine Ex-Freundin wiederum wollte sich rächen, weil er mit ihrer Freundin Angeln war. Die Anzeige erstattete die 15-Jährige auch im Namen ihrer Mutter, die von allem aber nichts wusste.

Vorsitzender Richter äußert Bedenken

Vor Gericht hielt sie an ihren Vorwürfen fest und gab zu, dass sie Hass verspürt und sich hintergangen gefühlt habe, als sie von ihrer Freundin erfuhr, dass diese etwas mit dem Angeklagten gehabt habe. Den Brief habe sie geschrieben, weil sie den Angeklagten vor einer Gefängnisstrafe bewahren wollte. „Ich war so naiv und habe versucht, ihn vor dem Bau zu retten“, sagte sie. Sie habe angenommen, er bessere sich und noch Gefühle für ihn gehabt.

Die Zeugenaussage wirkte insgesamt wenig überzeugend. Auch auf die Kammer. Richter Witte äußerte Bedenken. Die Aussage der 15-Jährigen bei der Polizei und deren Angaben vor Gericht seien sehr widersprüchlich. „Mir fällt es schwer zu glauben, dass es so geschehen ist“, sagte der Vorsitzende. Sein Angebot, die Schilderungen „glatt zu ziehen“, ließ die Zeugin ungenutzt. „Alles ist richtig gewesen“, sagte sie.

Zweites mutmaßliches Opfer erschien nicht

Das zweite mutmaßliche Opfer erschien erst gar nicht zum Prozess. Sie könne nicht kommen, weil sie das psychisch belaste, hatte sie bereits früh mitgeteilt, dafür aber bis zum Verhandlungsbeginn keine ärztliche Bescheinigung vorgelegt. Richter Witte will sie zum nächsten Termin daher vorführen lassen. Der Prozess wird am 23. September fortgesetzt.

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